Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
14.06.18, 17:11
Aktualisiert
14.06.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.06.2018
- Die Bürgermeisterin Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1103-X
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
19.06.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2018
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Berichterstatter/in: Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BildungsA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1103-X
1. Sachverhalt:
Dieser Ratsdrucksache ist als Anlage der SPD-Antrag vom 14.05.2018 beigefügt.
Die Verwaltung hat sich stellvertretend für den Schulträger Stadt Bad Münstereifel für das betroffene St. Michael-Gymnasium an der Ermittlung der Grundlagen für die Erstellung des in Auftrag gebrachten Gutachtens beteiligt.
Das Gutachten wurde vom Land NRW zur Abschätzung der kommunalen Kosten bei der Umstellung auf G9 an Gymnasien in Auftrag gegeben und Anfang Mai dem Städte- und Gemeindebund
vorgelegt. Das Gutachten basiert auf einer breiten Datengrundlage, zu der sich die Kommunen
maßgeblich beteiligt haben. Beim größten Posten der Schätzung, dem zusätzlichen Bedarf an
Unterrichtsräumen für G9 legen die Gutachter zwei alternative Berechnungsmethoden vor: Eine
pauschale Berechnung des Bedarfes für ganz Nordrhein-Westfalen ("NRW-Ansatz") mit 79 Millionen Euro und eine regional differenzierte Berechnung der zusätzlich erforderlichen Räume
("Schulträgervariante") mit 518 Millionen Euro. Hinzu werden für beide Varianten jeweils rund 31
Millionen Euro jährlich wiederkehrende Kosten geschätzt.
Die Kommunen unterstützen das Land, um die Kosten realistisch abzuschätzen und werden das
Gutachten nun eingehend prüfen. Auf der Grundlage des Gutachtens wird nun zunächst eine Kostenfolgeabschätzung erfolgen. In einem weiteren Schritt müssen dann die Verteilungskriterien für
einen Kostenausgleich festgelegt werden. So sieht es auch das Konnexitätsausführungsgesetz
NRW vor, um die Kommunen vor zusätzlichen Aufgaben zu schützen, die nicht gegenfinanziert
sind.
Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich für eine adäquate Kostenbeteiligung des Landes
NRW sowohl für die einmaligen als auch für die laufenden Kosten bei der Umstellung von G8 auf
G9 für die Kommunen ein.
Konkret betroffen und zuständig ist der Schulträger Stadt Bad Münstereifel für das Städtische St.
Michael-Gymnasium.
Zurzeit ist das Gesetz des Landes NRW zur Rückkehr zum Abitur G9 noch nicht verabschiedet.
Insofern liegt auch noch keine Entscheidung der Schulkonferenz des St. Michael-Gymnasiums
vor. Gleichwohl tendiert die Schule zur Rückkehr zum Abitur G9.
Nach einer Ermittlung der Verwaltung und Rücksprache mit der Schulleitung ist mit einem Raummehrbedarf durch die Rückkehr zu G9 ab dem Schuljahr 2025/2026 zu rechnen.
Die jetzigen Schülerinnen und Schüler (SuS) der Jahrgangstufe 5 werden nach G8 im Schuljahr
2024/2025 ihr Abitur absolvieren.
Die zum Schuljahr 2018/2019 neu eingeschulten Fünftklässler werden nach G9 im Schuljahr
2026/2027 ihr Abitur absolvieren.
Zum Abschluss des Schuljahres 2025/2026 werden keine SuS die Schule als Abiturienten verlassen, außer den von anderen Schulen kommenden Seiteneinsteigern.
Damit wird zusätzlicher Raumbedarf für drei Klassenräume (dreizügige Schule) im Jahr 2025 entstehen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die aktuelle Schulentwicklungsplanung aus dem Jahr 2017 spätestens im Jahr 2021 fortzuschreiben, damit der Raummehrbedarf durch eine fundierte Schulentwicklungsplanung belegt und geplant werden kann. Eine anlassbezogene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zum jetzigen oder einem früheren Zeitpunkt als 2021 macht wegen der fehlenden Aktualität der Schülerzahlen keinen Sinn.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
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5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Antrag der SPD-Fraktion wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Blick auf die Umstellung des Abiturs von G8 nach G9 die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ab dem Jahr 2021 zeitig vorzubereiten und zu beauftragen.