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Beschlussvorlage (Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9 hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2018)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
14.06.18, 17:11
Aktualisiert
14.06.18, 17:11
Beschlussvorlage (Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2018) Beschlussvorlage (Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2018) Beschlussvorlage (Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.06.2018 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1103-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 19.06.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9 hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2018 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BildungsA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1103-X 1. Sachverhalt: Dieser Ratsdrucksache ist als Anlage der SPD-Antrag vom 14.05.2018 beigefügt. Die Verwaltung hat sich stellvertretend für den Schulträger Stadt Bad Münstereifel für das betroffene St. Michael-Gymnasium an der Ermittlung der Grundlagen für die Erstellung des in Auftrag gebrachten Gutachtens beteiligt. Das Gutachten wurde vom Land NRW zur Abschätzung der kommunalen Kosten bei der Umstellung auf G9 an Gymnasien in Auftrag gegeben und Anfang Mai dem Städte- und Gemeindebund vorgelegt. Das Gutachten basiert auf einer breiten Datengrundlage, zu der sich die Kommunen maßgeblich beteiligt haben. Beim größten Posten der Schätzung, dem zusätzlichen Bedarf an Unterrichtsräumen für G9 legen die Gutachter zwei alternative Berechnungsmethoden vor: Eine pauschale Berechnung des Bedarfes für ganz Nordrhein-Westfalen ("NRW-Ansatz") mit 79 Millionen Euro und eine regional differenzierte Berechnung der zusätzlich erforderlichen Räume ("Schulträgervariante") mit 518 Millionen Euro. Hinzu werden für beide Varianten jeweils rund 31 Millionen Euro jährlich wiederkehrende Kosten geschätzt. Die Kommunen unterstützen das Land, um die Kosten realistisch abzuschätzen und werden das Gutachten nun eingehend prüfen. Auf der Grundlage des Gutachtens wird nun zunächst eine Kostenfolgeabschätzung erfolgen. In einem weiteren Schritt müssen dann die Verteilungskriterien für einen Kostenausgleich festgelegt werden. So sieht es auch das Konnexitätsausführungsgesetz NRW vor, um die Kommunen vor zusätzlichen Aufgaben zu schützen, die nicht gegenfinanziert sind. Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich für eine adäquate Kostenbeteiligung des Landes NRW sowohl für die einmaligen als auch für die laufenden Kosten bei der Umstellung von G8 auf G9 für die Kommunen ein. Konkret betroffen und zuständig ist der Schulträger Stadt Bad Münstereifel für das Städtische St. Michael-Gymnasium. Zurzeit ist das Gesetz des Landes NRW zur Rückkehr zum Abitur G9 noch nicht verabschiedet. Insofern liegt auch noch keine Entscheidung der Schulkonferenz des St. Michael-Gymnasiums vor. Gleichwohl tendiert die Schule zur Rückkehr zum Abitur G9. Nach einer Ermittlung der Verwaltung und Rücksprache mit der Schulleitung ist mit einem Raummehrbedarf durch die Rückkehr zu G9 ab dem Schuljahr 2025/2026 zu rechnen. Die jetzigen Schülerinnen und Schüler (SuS) der Jahrgangstufe 5 werden nach G8 im Schuljahr 2024/2025 ihr Abitur absolvieren. Die zum Schuljahr 2018/2019 neu eingeschulten Fünftklässler werden nach G9 im Schuljahr 2026/2027 ihr Abitur absolvieren. Zum Abschluss des Schuljahres 2025/2026 werden keine SuS die Schule als Abiturienten verlassen, außer den von anderen Schulen kommenden Seiteneinsteigern. Damit wird zusätzlicher Raumbedarf für drei Klassenräume (dreizügige Schule) im Jahr 2025 entstehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die aktuelle Schulentwicklungsplanung aus dem Jahr 2017 spätestens im Jahr 2021 fortzuschreiben, damit der Raummehrbedarf durch eine fundierte Schulentwicklungsplanung belegt und geplant werden kann. Eine anlassbezogene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zum jetzigen oder einem früheren Zeitpunkt als 2021 macht wegen der fehlenden Aktualität der Schülerzahlen keinen Sinn. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 1103-X 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Antrag der SPD-Fraktion wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Blick auf die Umstellung des Abiturs von G8 nach G9 die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ab dem Jahr 2021 zeitig vorzubereiten und zu beauftragen.