Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
14.06.18, 17:11
Aktualisiert
14.06.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.05.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 24-50-10 Mü
Nr. der Ratsdrucksache: 1119-X
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
21.06.2018
Rat
10.07.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Hundekotproblematik;
hier: Grundsatzbeschluss
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Berichterstatter/in: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1119-X
1. Sachverhalt:
Das Thema Hundekotbeseitigung stellt ein allgemein bekanntes Problem dar, da viele Hundehalter ihrer generellen rechtlichen wie auch selbstverständlichen Verpflichtung, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen, nicht nachkommen.
Dies führt dazu, dass man Hundekot im öffentlichen Straßenraum, in den Park- und Grünanlagen
sowie in den Ortsrandlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen vorfindet.
Dieses nicht zu akzeptierende Verhalten stellt eine mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35,-- €
belegte Ordnungswidrigkeit dar. Die Verfolgung erweist sich allerdings in der Praxis als äußerst
schwierig, da die „Täter“ hierzu auf frischer Tat ertappt und namentlich benannt werden müssten.
Dazu bedarf es bürgerschaftlicher Zivilcourage, die z. B. durch geeignete Kampagnen geweckt,
gestärkt und unterstützt werden sollte.
Die Hundekotproblematik führt in der Bürgerschaft zu Unmut und der daraus resultierenden Forderung, hier seitens der Stadt weitere Maßnahmen zu treffen.
In der Ortslage Berresheim wurde bereits die Dorfgemeinschaft initiativ tätig und hat am Ortsrand
einen Spender für Hundekotbeutel und einen Abfallbehälter aufgestellt. Die erfassten Abfälle werden über die häuslichen Restmüllbehälter der Initiatoren entsorgt. Die engagierten Bürger sehen
sich allerdings jetzt vor das Problem gestellt, dass die Menge der so erfassten Abfälle und die
Entsorgung über die eigenen Restmüllbehälter zum Problem werden.
Ähnlich gelagert ist der Fall in der Ortslage Eicherscheid, wo der Verein „Elterninitiative Kinderspielplatz Eicherscheid“ einen Abfallbehälter auf dem Spielplatzgelände vorhält und feststellen
muss, dass dieser auch von Hundebesitzern zur Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner genutzt wird. Ebenfalls wird für Eicherscheid die Aufstellung von ein bis zwei sog. „Dogstations“ an den Ausfallwegen aus der Ortschaft angeregt. Die Kosten für eine solche Station, bestehend aus Beutelspender und Abfallbehälter, liegen bei knapp 300,-- € zzgl. Liefer- und Aufstellkosten. Die Beutel verursachen Kosten von ca. 22,-- € je 1.000 Stück.
In beiden Fällen wird die Stadtverwaltung nunmehr um Unterstützung bei der Entsorgung der gesammelten Abfälle durch Gestellung eines kostenlosen Abfallbehälters gebeten.
In Kirspenich wurde um Anbringung einer sogenannten „Dogstation“ gebeten, mit der Hundekotbeutel unentgeltlich abgegeben werden.
Es stellt sich allerdings für die Verwaltung die Frage, ob mit solchen Angeboten das Problem
nachhaltig reduziert, oder lediglich die Bequemlichkeit der Hundehalter unterstützt wird und diese
auf Kosten der Allgemeinheit zumindest teilweise aus ihrer Verantwortung entlassen werden.
Dem Grundsatz nach liegt die Entsorgung von Hundekot in der Verantwortung des Halters.
Lediglich in der Kernstadt sind sogenannte „Dogstations“ von der Stadt aufgestellt. Hintergrund
hierfür ist, dass es Touristen und Besuchern der Stadt mit teils weiten Anreisewegen im Gegensatz zu ortsansässigen Hundehaltern nicht zugemutet werden kann, die Hinterlassenschaften ihres Hundes mit nach Hause zu nehmen.
Außerhalb der Kernstadt wird jedoch keine Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Angebote zur
Entsorgung von Hundekot gesehen. Für die ortsansässigen Hundehalter ist es zumutbar, die entsprechenden Vorkehrungen für die Aufnahme der Hinterlassenschaften seines Vierbeiners zu treffen (Hundekotbeutel) und die Entsorgung über die häusliche Tonne vorzunehmen.
Käme die Stadt den aktuell vorliegenden Anfragen nach, ist zu erwarten, dass auch andere Ortschaften diesem Beispiel folgen und „Dogstations“ oder kostenlose Abfallbehälter einfordern. Projiziert man diese Kosten auf die 48 größeren Ortsteile, ergeben sich hohe Investitions- und Unter-
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haltungskosten. Diese wären über den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft oder aus allgemeinen
Steuereinnahmen zu finanzieren.
Erfahrungsgemäß würden diese Behälter zur Entsorgung diversen Abfalls genutzt und regelmäßig
überquellen. Auch werden solche Behälterstandorte leider „gerne“ zur illegalen Sperrmüllablagerung genutzt, wodurch zusätzliche Kosten für den Gebührenhaushalt entstehen.
Auch sieht das von der Stadt beauftragte Entsorgungsunternehmen Schönmackers die Annahme
von Tonnen, die komplett oder im Wesentlichen mit tierischen Exkrementen gefüllt sind mehr als
kritisch.
Bei 1.626 hundehaltenden Bürgern mit 1.941 versteuerten Hunden (Stand 30.05.2018) in Relation
zur gesamten Einwohnerzahl ergibt sich erkennbar ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Verursacher der Problematik und der Zahl derer, die die Kosten zu tragen hätten.
Die Entsorgung von Hundekot ist Sache des jeweiligen Hundehalters. Dieser sollte sich der Pflicht
bewusst sein, die er durch die Tierhaltung der Allgemeinheit gegenüber auf sich nimmt. Die Entsorgung von Hundekot kann nicht zu Lasten des städtischen Haushalts erfolgen.
Um Beratung und einen Grundsatzbeschluss wird gebeten.
2. Rechtliche Würdigung
Hundekot ist Abfall zur Beseitigung im Sinne des § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz, für dessen ordnungsgemäße Entsorgung der Erzeuger (bzw. hier der Hundehalter) verantwortlich ist.
3. Finanzielle Auswirkungen
Abhängig vom Beratungsergebnis.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Abhängig vom Beratungsergebnis
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Abhängig vom Beratungsergebnis