Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
14.06.18, 17:11
Aktualisiert
14.06.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.05.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 20.1 Lie/KInvFöG
Nr. der Ratsdrucksache: 1124-X
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Beratungsfolge
Termin
Rechnungsprüfungsausschuss
21.06.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW);
hier: Bescheinigung über die zweckentsprechende Mittelverwendung zur Maßnahme Optimierung der Beleuchtung im Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel
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Berichterstatter/in: Herr Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
RPA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1124-X
1. Sachverhalt:
Die Optimierung der Beleuchtung durch Umrüstung auf energiesparende LED-Technik im Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel, die aus Mitteln des Kommunalinvestitionsfonds finanziert wurde, war dem Förderbereich sonstige Infrastruktur, Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen, zugeordnet.
Die Maßnahme war mit geschätzten Kosten i.H.v. 7.500,00 € auf der Internetplattform des Landes
eingetragen. Sie schließt ab mit Gesamtkosten von 7.624,69 €.
Der Mittelabruf zur Bezahlung der Rechnungen erfolgte am 04.06.2018.
2. Rechtliche Würdigung
Auf die allgemeinen Ausführungen in RD 427-X und die diesbezüglichen Anlagen wird verwiesen.
Das Verwendungsnachweisverfahren ist stark vereinfacht. Die Kommune hat gemäß § 8 Abs. 3
KInvFG NRW die Beendigung einer Maßnahme innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung
bei der Bezirksregierung anzuzeigen. Dieser Anzeige ist eine Bestätigung der Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamten beizufügen, dass die örtliche Rechnungsprüfung die
zweckentsprechende Verwendung der Mittel der jeweiligen Maßnahme bescheinigt hat.
Die Beendigungsanzeige (siehe Anlage) ist gleichzeitig der Verwendungsnachweis.
Es ergeben sich für die örtliche Rechnungsprüfung folgende Prüfpunkte, zu denen die Verwaltung
jeweils Stellung nimmt:
1. Entspricht die Maßnahme den Förderbereichen des § 3 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG)?
Ja, die Optimierung der Beleuchtung im Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel ist eine
Infrastrukturinvestition gemäß § 3 Nr. 1 lit. e) KInvFG.
2. Liegt eine Doppelförderung gem. § 4 Absatz 1 KInvFG vor?
Nein, die Optimierung der Beleuchtung im Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel wurde
ausschließlich aus Mitteln des KInvFG finanziert. Andere öffentliche Mittel wurden für diese
Maßnahme weder beantragt noch bewilligt.
3. Ist die Nachhaltigkeit der Maßnahme gem. § 4 Absatz 3 KInvFG gegeben?
Ja, weil das Objekt voraussichtlich während der im Bewilligungsbescheid vorgegebenen
Zweckbindungsfrist von 10 Jahren für städtische Zwecke benötigt wird.
4. Wurden die Vorgaben des § 5 KInvFG erfüllt (Maßnahmenbeginn nach dem 30. Juni
2015)?
Ja, die Optimierung der Beleuchtung im Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel wurde am
18.12.2017 begonnen.
5. Wurden die abgerufenen Mittel zur anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen
benötigt (§ 6 Absatz 2 KInvFG)?
Ja, weil am 02.02.2018 und 05.06.2018 Zahlungen an die ausführenden Firmen geleistet
wurden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1124-X
6. Wurden alle übrigen Bestimmungen aus dem Zuwendungsbescheid eingehalten?
Ja.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel bescheinigt die zweckentsprechende Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfond für die
Maßnahme Optimierung der Beleuchtung durch Umrüstung auf energiesparende LED-Technik im
Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel.