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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
14.06.18, 17:11
Aktualisiert
14.06.18, 17:11
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.06.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1128-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1128-X 1. Sachverhalt: Die Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden zwischenzeitlich für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iverheim durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Aufgrund der Nähe zum eingetragenen Bodendenkmal „Römische Kalkbrennerei“ in Iversheim, wurde seitens des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland im Verfahren eine archäologische Sachverhaltsermittlung gefordert. Diese wird in Kürze seitens einer Fachfirma durchgeführt. Die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach Abschluss der Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Im weiteren Verfahren sind nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für das Planverfahren nebst erforderlicher Gutachten und Untersuchungen sind von den Antragstellern zu übernehmen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Planungen sollen Wohnbauflächen z. B. für den privaten Familienhausbau geschaffen werden. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim aufzustellen. 2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim nebst Entwurf der Begründung beschlossen. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim mit Entwurf der Begründung nach Abschluss der archäologischen Sachverhaltsermittlung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.