Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
14.06.18, 17:11
Aktualisiert
14.06.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.06.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1135-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücks Gem. Arloff, Flur 1, Flurstück Nr. 309 - Bad Münstereifel-Arloff
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1135-X
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes für das Grundstück Gem.
Arloff, Flur 1, Flurstück Nr. 309 – Bad Münstereifel-Arloff; vor.
Das Grundstück liegt in der Gemarkung Arloff, grenzt jedoch unmittelbar an die Ortschaft Kreuzweingarten im Stadtgebiet Euskirchen.
Es liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt.
Der Antragsteller, der in unmittelbarer Umgebung zum Antragsgrundstück in Kreuzweingarten
wohnt, beabsichtigt gem. beigefügten Übersichtsplan die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes
für insgesamt 4 Wohnmobile nebst Wasser- und Stromanschluss.
Eine Erschließung durch städtische Erschließungsanlagen ist nicht sichergestellt. Ob und in wieweit Verkehrsflächen und öffentliche Erschließungseinrichtungen der Stadt Euskirchen zur Sicherstellung der Erschließung genutzt werden können, ist nicht bekannt.
Bei der Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes handelt es sich weder um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB noch um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. §
35 Abs. 2 i. V. m. § 35 Abs. 4 BauGB.
Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen folglich gegen das Vorhaben erhebliche Bedenken.
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist somit zu versagen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist genehmigungspflichtig gem. BauO NRW und BauGB.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Das städtische Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes für 4
Wohnmobile auf dem Flurstück Gem. Arloff, Flur 1, Flurstück Nr. 309 wird versagt.