Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
172 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
29.06.18, 11:02
Aktualisiert
29.06.18, 11:02
Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier:	Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier:	Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim)

öffnen download melden Dateigröße: 172 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II – Z. Vorlage 939 /X.L. Z.1 Datum: 29.06.2018 An den Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Dringlichkeitsbeschluss vom 26.06.2018 2 Beschlussvorschlag: Der Rat genehmigt den im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 am 26.06.2018 durch den Haupt- und Finanzausschuss gefassten Dringlichkeitsbeschluss zur Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim. Begründung: Zur Begründung wird auf die Vorlage 939 X.L. sowie auf den beigefügten Dringlichkeitsbeschluss hingewiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister