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Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
29.06.18, 11:02
Aktualisiert
29.06.18, 11:02
Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Wil Vorlage 984 /X.L. Datum: 29.06.2018 ERWEITERUNG An den Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich und beschließt, die beantragte Befreiung von der Baumschutzsatzung für 23 Fichten auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9, Nr. 131, Alte Burg, mit der in Anlage 2 dargestellten Ersatzbepflanzung an der südlichen Gründstücksgrenze. Begründung: Auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9, Nr. 131, Alte Burg, in Nettersheim stocken 23 Fichten, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die Fichten befinden sich, wie in Anlage 1 erkenntlich, auf der südlichen Grundstückshälfte. Die vorhandene Bepflanzung zeigt zwar kein Krankheitsbild auf, jedoch soll das Grundstück veräußert und sodann bebaut werden. Zur Sicherung der Bebauung muss der Erwerber das Grundstück zunächst von den Bäumen befreien, da bei Sturm eine Bruch- und Umsturzgefahr von den Fichten ausgeht. Die betreffenden Bäume sind nicht ortsbildprägend, d. h. ihre Fällung stellt keinen nachhaltigen Verlust für das Landschafts- bzw. Ortsbild dar. Aufgrunddessen ist für die 23 Fichten auf dem o. a. Grundstück eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Als Ersatz ist, wie aus Anlage 2 ersichtlich, vom Grundstückserwerber ein 5m breiter Gehölzstreifen entlang der südlichen Grundstücksgrenze anzulegen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister