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Beschlussvorlage (Denkmalpflege; Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
259 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
27.06.18, 09:01
Aktualisiert
27.06.18, 09:01
Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 962 /X.L. Datum: 27.06.2018 An den Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Denkmalpflege; Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelgenheit an sich. 2. Es wird beschlossen, zu den vorliegenden Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung zur Restaurierung und Sanierung von denkmalwerten Gebäuden und Hofanlagen die nachfolgenden Zuschüsse zu gewähren: Lfd.Nr. Denkmalwertes Objekt/Hofanlage Maßnahme 1 Dreiflügelige Hofanlage in Pesch, Auf dem Stucks 4 Instandsetzung der Außenfassade und des Hoftores sowie Neuanstrich Erneuerung der Fenster 2 Zweigeschossiges Bruchsteinhaus in Zingsheim, Krausstraße 11 3 Fachwerkgiebelhaus in Nettersheim, Blankenheimer Straße 2 Fassadeninstandsetzung 4 Kleine Fachwerkwinkelhofanlage in Zingsheim, Pfalzstraße 13 Erneuerung Fenstern 5 Zweiteilige Hofanlage in Frohngau, Greußstraße 6 Umbau des Scheunentores sowie Einbau von drei Fenstern nach Entfernung der Gefache im OG der Scheune von drei Höhe des Kostenvoranschlages Höhe der Zuwendung 19.281,00 € 2.000,00 € 19.645,00 € 3.500,00 € 35.117,00 € 4.500,00 € 2.738,00 € 500,00 € 15.836,52 € 3.000,00 € Begründung: In seiner Sitzung am 26.09.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, „bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2018 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemiende in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2018 bereitzustellen.“ Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen vom 18.06.2018 wurden dort die Zuwendungsbescheide zum Denkmalförderungsprogramm 2018 vorgelegt, wonach der Eifelgemeinde Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von 10.000,00 € gewährt wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Zuwendungsbescheid in Kürze bei der Verwaltung eingehen wird. Somit stehen zunächst für das Haushaltsjahr Zuwendungen für kleinere private Denkmalpflege- 3 maßnahmen unter Berücksichtigung des Eigenanteils der Gemeinde in Höhe von insgesamt 20.000 € zur Verfügung. Im Frühjahr d. J. sind bereits Anträge auf Gewährung von Pauschalzuweisungen mit entsprechenden Kostenangeboten von Privateigentümern eingegangen, so dass hierzu schon Beschlussempfehlungen zur Zuwendungshöhe gegeben werden können. Die Empfehlungen zur Förderhöhe richten sich nach der Wertigkeit des Denkmals sowie die für diese Maßnahmen zu erbringenden Eigenleistungen durch den Denkmaleigentümer. Folgende Anträge wurden eingereicht: 1. Dreiflügelige Fachwerkhofanlage in Pesch, Auf dem Stucks 4 Das Fachwerkwohngebäude wurde in den vergangenen Jahren in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Inneren umfassend saniert. Dabei hat der Eigentümer Wert auf den Rückbau von nachträglich eingebauten Zwischenwänden etc. gelegt und die ursprüngliche Bausubstanz wiederhergestellt. Nunmehr soll die Außenfassade instand gesetzt werden, indem Gefache ausgebessert, das Gebälk der historischen Toreinfahrt sowie die Fachwerkbalken aufgearbeitet werden sollen. Im Anschluss hieran ist ein Anstrich vorgesehen. Die Kosten hierfür belaufen sich nach vorliegender Kostenermittlung auf 19.281,00 € bei einem Materialkostenanteil von 6.245,00 €. Es wird vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € zu gewähren. 2. Zweigeschossiges Bruchsteingiebelhaus in Zingsheim, Krausstraße 11 An diesem Objekt sollen die nicht mehr im Original vorhandenen Fenster erneuert werden. Lt. Vorliegendem Kostenangebot belaufen sich die Kosten für die Herstellung und Montage der Holzfenster auf 19.654,00 €. Es wird angeregt, der Antragstellerin einen Zuschuss in Höhe von 3.500,00 € zu gewähren. 3. Fachwerkgiebelhaus in Nettersheim, Blankenheimer Straße 2 Die Fachwerkfassade an obigem Objekt weist eine Reihe von Schadstellen auf, die dringend einer Sanierung unterzogen werden müssen, damit die gut erhaltene Gebäudesubstanz weiterhin keinen Schaden nimmt. Die Eigentümerin legt für die durchzuführenden Arbeiten ein Kostenangebot in 4 Höhe von 35.117,00 € vor. Sämtliche Arbeiten sollen von einer Fachfirma ausgeführt werden. Es wird vorgeschlagen, den Eigentümern eine Förderung von 4.500,00 € zu bewilligen. 4. Kleine Fachwerwinkelhofanlage in Zingsheim, Pfalzstraße 13 Im vergangenen Jahr wurden an obigem Objekt Fassadenanstrich und die Überarbeitung von Fenstern mit Neuanstrich im Rahmen des Fassadenprogramms gefördert. Drei Fenster am Objekt sind jedoch nicht mehr reparabel, so dass sie durch Neue ersetzt werden müssen. Das Kostenangebot für die Herstellung und den Einbau dieser Fenster beläuft sich auf 2.738,00 €. Es wird vorgeschlagen, der Objektinhaberin einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren. 5. Zweiteilige Hofanlage in Frohngau, Greußstraße 6 Die Scheune der zweiteiligen Hofanlage soll in Teilen zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Dabei ist vorgesehen, das vorhandene Scheunentor in die Umbaumaßnahme im Erdgeschoss zu integrieren und im Obergeschoss oberhalb des Scheunentores drei Gefache durch Fenster zu ersetzen. Die Kosten für die zuvor beschriebene Maßnahme belaufen sich auf 15.836,52 €. Es wird empfohlen, einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu bewilligen. Es wird vorgeschlagen, nach Eingang des Bewilligungsbescheides seitens der Bezirksregierung Köln die vorgeschlagenen Zuwendungen an die Objektinhaber zu bewilligen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister