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Beschlussvorlage (Entwicklung der Kläranlagen Nettersheim-Urft und Marmagen mit Bau eines Regenrückhaltebeckens)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
14.06.18, 16:31
Aktualisiert
14.06.18, 16:31
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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kur Vorlage 980 /X.L. Datum: 14.06.2018 ERWEITERUNG An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 19.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung der Kläranlagen Nettersheim-Urft und Marmagen mit Bau eines Regenrückhaltebeckens Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Sachverhalt: Im Rahmen einer Bereisung soll zunächst die Kläranlage Urft/Nettersheim in Urft durch den Fachausschuss besichtigt werden. Hierbei wird Fachpersonal des Wasserverbandes Eifel-Rur die betrieblichen Abläufe erläutern. Im Anschluss hieran ist die Besichtigung der Kläranlage Marmagen vorgesehen. Hierbei soll u.a. die geforderte Errichtung eines nachgeschalteten Regenrückhaltebeckens erörtert werden. Wie bereits in vergangenen Fachausschusssitzungen dargelegt, ist die Einleitungserlaubnis für den Abschlag aus dem Regenüberlaufbecken der Kläranlage Marmagen in den Gillesbach abgelaufen. Im Rahmen des Antragsverfahrens auf eine neue Erlaubnis war eine Immissionsbetrachtung nach dem BWK-Merkblatt M 3 des Wasserverbandes Eifel-Rur vorzunehmen. Hiernach zeigt sich, dass für die Mischwasserentlastung aus dem Regenüberlaufbecken die Notwendigkeit einer Rückhaltung im Anschluss an den Überlauf des Regenüberlaufbecken notwendig ist. Nach dem Bau eines derartigen Rückhaltebeckens kann dann das Abwasser der Abschlagsleitung gedrosselt in den Gillesbach eingeleitet werden. Unter Einbeziehung des zukünftigen Baugebietes F 7 „Die Acht Morgen“ in Marmagen ist ein Beckenvolumen von rd. 2.700 m³ erforderlich. Hierfür steht eine gemeindliche Grundstücksfläche unterhalb der Kläranlage mit einer Größe von rd. 7.000 m² zur Verfügung. Im Rahmen von Abstimmungsgesprächen mit dem Wasserverband Eifel-Rur, als Eigentümer der Kläranlage und des Regenüberlaufbeckens Marmagen, ist vorgesehen, dass die Maßnahme durch die Gemeinde realisiert wird mit dem Ziele, dass gleichzeitig Maßnahmen des Hochwasserschutzes, der EUWasserrahmenrichtlinie und des Bewirtschaftungsplanes im Bereich des angrenzenden Gillesbaches mit einbezogen werden und eine Gesamtrealisierung über Fördermittel erreicht werden kann. Auf Einladung der Bezirksregierung findet am 20.06.2018 ein Besprechungstermin mit Besichtigung des Kläranlagengeländes unter Beteilingung des Wasserverbandes Eifel-Rur und der Gemeinde statt. Hierbei soll die konkrete Vorgehensweise und der zeitliche Rahmen festgesetzt werden. Über das Ergebnis dieses Gespräches kann dann in der Hauptausschusssitzung am 26.06.2018 berichtet werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister