Daten
Kommune
Brühl
Größe
191 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 13.06.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 03.05.2018
Öffentliche Sitzung
2.
Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich HeinrichEsser-Straße" Teilbereich I
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
113/2018
Ratsherr vom Hagen weist darauf hin, dass in der Vorlage im ersten Satz der Erläuterung das Datum zur öffentlichen Auslegung korrigiert werden müsse. Außerdem gebe es
in der Abwägung zu einem Teil der Stellungnahme von Bürger 1 keine Anmerkungen, sodass unklar sei, ob die hier geäußerten Aussagen berücksichtigt werden.
Dezernent Schiffer erläutert, dass das Datum im ersten Satz der Erläuterungen korrigiert
werde. Im Beschlussvorschlag befinde sich der Hinweis „Wird berücksichtigt“ zur Stellungnahme des Bürgers.
Sachkundiger Bürger Peters fragt, ob die Erschließung des Grundstücks über die Tordurchfahrt des Elektrofachgeschäfts Breuer-Thewald stattfinde.
Dezernent Schiffer bejaht diese Frage.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße"
Teilbereich I.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-EsserStraße" Teilbereich I
A – Frühzeitige Bürgerbeteiligung (20.06. - 04.07.2016) und TÖB-Beteiligung
A 1 Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
B1.01
B1.02
Bürger
Bürger 1
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018
1 von 3
Lfd. Nr.
B2.01
Bürger
Bürger 2
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
A 2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
T1.02
T2.01
T3.01
T3.02
T6.01
TÖB
REVG Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH
Geologischer Dienst NRW
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
LVR-Amt für Denkmalpflege im
Rheinland
T6.02
T7.01
T10.01
T11.02
T12.01
T13.02
T13.03
T13.05
T13.06
Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst
Stadtwerke Brühl
Kreispolizeibehörde Rhein-ErftKreis
RWE
Rhein-Erft-Kreis
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
B - Öffentliche Auslegung (28.09. - 30.10.2017) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
T1.01
TÖB
StadtService Brühl
T2.01
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
T2.02
T2.03
T2.04
T2.05
T2.06
T2.07
T2.08
T2.09
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018
2 von 3
Lfd. Nr.
T2.10
T2.11
T06.01
T06.02
T06.03
T06.04
T07.01
TÖB
T08.01
RWE
Rhein-Erft-Kreis
Stadtwerke Brühl
Abstimmungsergebnis:
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
einstimmig
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 20. Es umfasst die Flurstücke 874, 875
und 410.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 875, 874 und 410,
von den östlichen Grenzen der Flurstücke 410 und 874,
von den südlichen Grenzen des Flurstücks 874, der westlichen Grenze der
Flurstücke 94 und 95 und der südlichen Grenze des Flurstücks 875,
von der westlichen Grenze des Flurstücks 875.
Die Größe des Plangebiets beträgt ca.0,35 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018
3 von 3