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Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
191 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I
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Inhalt der Datei

Brühl, den 13.06.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 03.05.2018 Öffentliche Sitzung 2. Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich HeinrichEsser-Straße" Teilbereich I - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 113/2018 Ratsherr vom Hagen weist darauf hin, dass in der Vorlage im ersten Satz der Erläuterung das Datum zur öffentlichen Auslegung korrigiert werden müsse. Außerdem gebe es in der Abwägung zu einem Teil der Stellungnahme von Bürger 1 keine Anmerkungen, sodass unklar sei, ob die hier geäußerten Aussagen berücksichtigt werden. Dezernent Schiffer erläutert, dass das Datum im ersten Satz der Erläuterungen korrigiert werde. Im Beschlussvorschlag befinde sich der Hinweis „Wird berücksichtigt“ zur Stellungnahme des Bürgers. Sachkundiger Bürger Peters fragt, ob die Erschließung des Grundstücks über die Tordurchfahrt des Elektrofachgeschäfts Breuer-Thewald stattfinde. Dezernent Schiffer bejaht diese Frage. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-EsserStraße" Teilbereich I A – Frühzeitige Bürgerbeteiligung (20.06. - 04.07.2016) und TÖB-Beteiligung A 1 Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. B1.01 B1.02 Bürger Bürger 1 Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 1 von 3 Lfd. Nr. B2.01 Bürger Bürger 2 Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. A 2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T1.02 T2.01 T3.01 T3.02 T6.01 TÖB REVG Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland T6.02 T7.01 T10.01 T11.02 T12.01 T13.02 T13.03 T13.05 T13.06 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst Stadtwerke Brühl Kreispolizeibehörde Rhein-ErftKreis RWE Rhein-Erft-Kreis Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. B - Öffentliche Auslegung (28.09. - 30.10.2017) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T1.01 TÖB StadtService Brühl T2.01 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen T2.02 T2.03 T2.04 T2.05 T2.06 T2.07 T2.08 T2.09 Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 2 von 3 Lfd. Nr. T2.10 T2.11 T06.01 T06.02 T06.03 T06.04 T07.01 TÖB T08.01 RWE Rhein-Erft-Kreis Stadtwerke Brühl Abstimmungsergebnis: Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. einstimmig Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 20. Es umfasst die Flurstücke 874, 875 und 410. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 875, 874 und 410, von den östlichen Grenzen der Flurstücke 410 und 874, von den südlichen Grenzen des Flurstücks 874, der westlichen Grenze der Flurstücke 94 und 95 und der südlichen Grenze des Flurstücks 875, von der westlichen Grenze des Flurstücks 875. Die Größe des Plangebiets beträgt ca.0,35 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 3 von 3