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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
22 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 13.06.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 03.05.2018 Öffentliche Sitzung 5. Bebauungsplan 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße" - Aufstellungsbeschluss - 114/2018 Dezernent Schiffer schildert, dass die Energiezentrale mehrere Gebiete versorgen solle und das aufgrund der Größe des Kraftwerks ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsse. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße" Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 376 und teilweise die Flurstücke 408 und 410. Es wird im Westen, Norden und Osten durch Parallelen (Definition jeweils bei der Himmelsrichtung) und im Süden durch die Eigentumsgrenzen abgegrenzt: Im Norden entlang der Nordparallelen, die 10,0m parallel nördlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Westparallelen bis zum Schnittpunkt mit der Ostparallelen, im Osten entlang der Ostparallelen, die 5,0m parallel östlich der östlichen Grenze des Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Nordparallelen bis zum Schnittpunkt mit der Südgrenze des Flurstücks 410, im Süden entlang der Südgrenzen der Flurstücke 410, 376 und 408 vom Schnittpunkt der Südgrenze des Flurstücks 410 mit der Ostparallelen bis zum Schnittpunkt der Südgrenze des Flurstücks 408 mit der Westparallelen, im Westen entlang der Westparallelen, die 30,0m parallel westlich der östlichen Grenze des Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Südgrenze des Flurstücks 408 bis zum Schnittpunkt mit der Nordparallelen. Das Plangebiet umfasst ca. 830 m² . Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 1 von 2 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 2 von 2