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Beschlusstext (Bebauungsplan 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Beschlusstext (Bebauungsplan 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)", 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)", 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -)

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Brühl, den 13.06.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 03.05.2018 Öffentliche Sitzung 4. Bebauungsplan 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - 115/2018 Dezernent Schiffer erläutert, dass es in Brühl derzeit sehr viele Bauanträge für Wettannahmestellen gebe. Reine Wettannahmestellen fallen nicht unter den Begriff „Vergnügungsstätte“. Im Bereich des Thüringer Platzes gebe es derzeit zwei Anträge auf Nutzungsänderungen in eine Wettannahmestelle. Während eine Wettannahmestelle alleine keine Vergnügungsstätte darstellt, ist eine Wettannahmestelle mit Aufenthaltsqualität als solche zu werten. Eine Wettannahmestelle, die sich separat von einem Café mit Aufenthaltsqualität und Wettbewerbsdarstellung, jedoch auch unmittelbar neben diesem befinde, könne juristisch gesehen ebenfalls als Vergnügungsstätte angesehen werden. Man wolle versuchen, einen Trading-Down-Effekt durch diese Wettannahmestellen zu vermeiden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen jegliche Arten von Wettannahmestellen ausgeschlossen werden. Die vorhandene Lotto-Annahmestelle genieße Bestandsschutz. Für die nächste Sitzung des PStA sei ein ähnlicher Bebauungsplanentwurf für die Kerninnenstadt geplant. Ratsherr Weitz fragt, ob man den Ausschluss von störenden Betrieben lediglich durch die Änderung von Bebauungsplänen erwirken könne, oder ob es auch konzeptionelle Ansätze hierfür gebe. Dezernent Schiffer erklärt, dass man bereits zum Zeitpunkt der Entstehung des Bebauungsplanes 11.09 „Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)“ Spielhallen entgegenwirken wollte, indem man Vergnügungsstätten ausschloss. Bauanträge für Wettbüros gab es damals noch deutlich weniger als heute. Durch den Ausschluss von Vergnügungsstätten erfasse man ein relativ breites Spektrum an unerwünschter Nutzung. Sachkundiger Bürger Peters fragt, ob es sich bei den Immobilien, für die Bauanträge für Vergnügungsstätten vorliegen, um leerstehende Immobilien handle. Abteilungsleiter Kaiser erläutert, dass lediglich eine Immobilie derzeit leer stehe, die Weiteren werden bereits genutzt. Sachkundiger Bürger Peters fragt, wie lange dieser Leerstand bereits bestehe und ob es andere potenzielle Nachmieter für die Immobilien gebe. Dezernent Schiffer erklärt, dass hierzu keine Kenntnis vorliege. Beschluss: Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 1 von 2 Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)". Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden Im Osten Im Süden Im Westen vom Schnittpunkt, mit der um 3,0m nach Norden parallel verschobenen westlichen Verlängerung der nördlichen Hausflucht des Gebäudes Stiftstraße 18 mit der westlichen Grenze des Flurstücks 93, entlang dieser Flucht nach Osten bis zum Schnitt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 391, weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 391, (Stiftstraße) bis zum Schnittpunkt der westlichen Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks 673, entlang der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 676 und weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 435 und 682, entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 682, 633, 635, 638, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 637, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 448 und 667, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 459, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 103 bis zum Schnittpunkt der Linie, welche die westliche Verlängerung der südlichen Gebäudeflucht bildet, auf dieser Linie nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 6904, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 6904 incl. der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 5902 und der östlichen Grenze des Flurstücks 531 bis zum Schnittpunkt der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 5705, vom vorher beschriebenen Schnittpunkt und dieser Verlängerung entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 5705, weiter entlang der westlichen bzw. nördlichen Grenzen der Flurstücke 508, 479, 5705, 480, und 6982 dann entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 103, 686 und 614 (Dresdener Straße) bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 89, 90 und 614, vom vor beschriebenen rechtwinkligen Fußpunkt zum Grenzpunkt der Flurstücke 89, 90 und 614 entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 90 und 93 bis zum Schnittpunkt mit der um 3,0m nach Norden parallel verschobenen westlichen Verlängerung der nördlichen Hausflucht des Gebäudes Stiftstraße 18. Das Plangebiet umfasst ca. 3,67 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 2 von 2