Daten
Kommune
Brühl
Größe
189 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 13.06.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 03.05.2018
Öffentliche Sitzung
3.
Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße,
Linie 18"
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
116/2018
Dezernent Schiffer erläutert, dass sich die geplante Lärmschutzwand derzeit noch auf
Flächen befinde, die Eigentum der HGK seien. Eine Entwidmung durch Freigabe der HGK
müsse noch stattfinden. Man könne dem Rat bereits empfehlen, die Satzung zu beschließen.
Ratsherr Weitz fragt, wann der Umbau zu einer barrierefreien Haltestelle am Haltepunkt
Brühl-Badorf geplant sei. Dies solle möglichst vor der Fertigstellung des Wohngebiets am
Standort Alte Bonnstraße, südlich Otto-Wels-Straße stattfinden.
Dezernent Schiffer erläutert, dass dies im Bauausschuss behandelt werde. Der Satzungsbeschluss stehe dem barrierefreien Zugang der Haltestelle nicht entgegen.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob durch die Planung der geschützte
Landschaftsbestandteil, bzw. die Ausgleichsflächen im Süden des Plangebiets betroffen
seien.
Abteilungsleiter Kaiser erläutert, dass der Bebauungsplan auf diese Fläche explizit eingehe und dass diese Fläche weiterhin als Landschaftsschutzgebiet bestehen bleibe.
Ratsherr vom Hagen weist darauf hin, dass in der Begründung zur öffentlichen Auslegung eine Seite 27 von 26 aufgeführt sei.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie
18".
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18"
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (15.06. - 25.06.2015) und TÖB-Beteiligung (06.06. –
07.07.2015)
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018
1 von 5
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
B1.02
B1.03
Bürger 1
B2.01
Bürger 2
Wird berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens
Ist bereits berücksichtigt
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.01
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Landwirtschaftskammer
NRW, Rhein-Erft-Kreis
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel
Ist bereits berücksichtigt
T 2.02
T 5.01
T 5.02
T 5.03
T 5.04
T 5.05
T 5.06
T 5.07
T 5.08
T 5.09
T 6.01
T 6.02
T 6.03
T 7.02
T 7.03
T 7.04
T 7.05
T 7.06
T 8.01
T 8.02
T 8.03
T 9.02
Geologischer Dienst NRW
Kreispolizeibehörde RheinErft-Kreis
Erftverband Bergheim
Westnetz GmbH
Euskirchen
T 10.01 Deutsche Telekom Technik
GmbH
Bochum
T 10.02
T 10.03
T 11.01 Landeseisenbahnverwaltung
NRW
T 11.02
T 11.03
T 12.01 Stadtwerke Brühl GmbH
Technischer Netzservice
T 12.02
Ist bereits berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018
2 von 5
Lfd. Nr.
TÖB
T 12.03
T 12.04 Stadtservicebetrieb
T12.05
T 13.01 Kampfmittelbeseitigungsdienst
T 13.02
T 14.01 Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
T 14.02
T 14.03
T 14.04
T 14.05
T 14.06
T 15.01 Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Brühl e.V.
T 15.02
T 15.03
T 15.04
T 15.05
T 15.06
T 16.01 Stadtwerke Köln GmbH
T 16.02
T 16.03
T 17.01 RWE Power AG,
Bergschäden-Markscheiderei
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens.
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
B - Öffentliche Auslegung (23.02. – 22.03.2018) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B 1.01
B 1.02
B 1.03
B 2.01
B 2.02
Bürger 1
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Bürger 2
B 2.03
B 2.04
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T 4.01
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel
Wird nicht berücksichtigt
T 4.02
T 4.03
T 4.04
T 4.05
T 4.06
T 4.09
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018
3 von 5
Lfd. Nr.
T 4.10
T 4.11
T 7.02
T 7.03
T 7.05
T 7.06
T 7.07
T 7.08
T 7.09
T 7.10
T 7.11
T 7.12
T 8.01
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
Rhein-Erft-Kreis
Umweltschutz und Kreisplanung
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Landeseisenbahnverwaltung Wird berücksichtigt
NRW
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, BauGB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), den Bebauungsplan 06.15
"Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18" einschließlich der Textlichen Festsetzungen
als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf in der, Flur 1, 3 und 11.
Es umfasst die Flurstücke
in der Flur 1: 688, 735, 689, 736 - 740 ( bis hier alle K7), 749 - 757, 344, 346, 28/2, 28/3,
161, 1147, 1148, 875, 888, 149, 1187, 1188, 25, 1179, 914, 915, 116 sowie tlw.748 (Linie
18) und 909 (alte Bonnstraße),
in der Flur 3: 149 -151, 32 - 41, 237 - 240, 88/31, 30, 152, sowie tlw. 73/2 (Alte Bonnstraße) und 70 (Linie 18),
und in der Flur 11: 4224/164, sowie die weiteren tlw. 5819, 5821, 5822 und 5833 (alle
Alte Bonnstraße) .
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 688, verlängert nach Westen
entlang der gemeinsamen Grenze mit Flurstück 690 bis zu seinem westlichsten Punkt, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 5821, 5822 und 5838
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018
4 von 5
und entlang des Rechten Winkels weiter bis zur nördlichen Grenze der bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke, 5822 und 5819, sowie nach Osten entlang
der östlichen Grenze des Flurstücks 688 und westlichen und südlichen
Grenze des Flurstücks 687 und der südlichen Grenze des Flurstückes 686,
im Osten
entlang der östlichen Grenze von Flurstück 733, und der angrenzenden
westlichen und südlichen Begrenzung des vorhandenen Bahnsteigs in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen 4,75 m Parallelen der
Mitte des westlichen Gleises der Linie 18, von diesem Schnittpunkt in südliche Richtung entlang auf der vorgenannten Parallelen bis 35,2 m südlich des
Schnittpunktes mit der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des
Flurstücks 240, weiter auf seinem Rechten Winkel bis zum Schnittpunkt des
Rechten Winkels mit der östlichen Grenze des Flurstücks 30 und entlang der
östlichen Grenze des Flurstücks 30 bis zu seinem südlichsten Grenzpunkt,
im Süden
entlang der nördlichen Grenze von Flurstück 153 und 148 nach Westen, vom
nördlichsten Punkt des Flurstücks 148 weiter zum mittleren Grenzpunkt auf
der westlichen Grenze des Flurstücks 73/2,
im Westen entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5821 nach Norden bis zur westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze 28/3, und weiter in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5819 , entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 4224/164, 5819 und 167/1, entlang der südlichen, westlichen und
nördlichen Grenze des Flurstücks 4424/164 und der westlichen Grenze des Flurstücks
5819 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 112, 105, 5819 und 5684.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018
5 von 5