Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
562 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 03.05.2018 Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 18:38 Uhr. Vorsitz führte: Kollenberg, Wolfgang Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Kirf, Peter vertritt: Gerharz, Franz-Josef Pohl, Frank Pütz, Josef Reiwer, Eva-Maria Vetterling, Dietmar SPD Bobe, Udo Eiben, Detlef Isicok, Rengin Weitz, Michael Wenner, Christiane GRÜNE vom Hagen, Michael Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Peters, Karsten vertritt: Riedel, Eckhard FDP Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Sallach, Bianca (DKSB) von der Verwaltung: Kaiser, Karsten (61/1 Planung und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schriftführer: Bömken, Leonhard Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 1 von 14 Gäste: keine Nicht anwesend / entschuldigt: Gerharz, Franz-Josef (CDU) Riedel, Eckhard (LINKE/PIRATEN) Spitz, Wilbert (NABU) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 01.02.2018 und 22.03.2018 2. Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-EsserStraße" Teilbereich I - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - (113/2018) 3. Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - (116/2018) 4. Bebauungsplan 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - (115/2018) 5. Bebauungsplan 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße" - Aufstellungsbeschluss - (114/2018) 6. Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf/Am Rheindorfer Bach"; Änderung der Zufahrt Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 17.04.2018 (120/2018) 7. Mitteilungen 8. Anfragen 8.1 Bauarbeiten Schulzentrum / Südwiese 8.2 Skateanlage Brühl-Ost 8.3 Ausbau Skate- und Dirtbikeanlage Südwiese 8.4 Informationsveranstaltung zum Thema "organisierte Kriminalität" 8.5 Stellplätze Pützgasse / Steingasse Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 2 von 14 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Dr. Wolfgang Kollenberg eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 01.02.2018 und 22.03.2018 Dezernent Schiffer erläutert, dass zwar zwei Niederschriften in der Tagesordnung aufgeführt seien, hiervon jedoch aus technischen Gründen nur eine im SD-Net hinterlegt werden konnte. Die zweite Niederschrift befinde sich in der Anlage. Des Weiteren sei Ratsherr Pütz in der Niederschrift vom 22.03.2018 mit einem Wortbeitrag aufgeführt, obwohl er an dieser Sitzung nicht teilgenommen habe. Der Wortbeitrag in der Niederschrift vom 22.03.2018 zum Tagesordnungspunkt 6.2 wurde von Ratsherr Gerharz getätigt. 2. Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich HeinrichEsser-Straße" Teilbereich I - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 113/2018 Ratsherr vom Hagen weist darauf hin, dass in der Vorlage im ersten Satz der Erläuterung das Datum zur öffentlichen Auslegung korrigiert werden müsse. Außerdem gebe es in der Abwägung zu einem Teil der Stellungnahme von Bürger 1 keine Anmerkungen, sodass unklar sei, ob die hier geäußerten Aussagen berücksichtigt werden. Dezernent Schiffer erläutert, dass das Datum im ersten Satz der Erläuterungen korrigiert werde. Im Beschlussvorschlag befinde sich der Hinweis „Wird berücksichtigt“ zur Stellungnahme des Bürgers. Sachkundiger Bürger Peters fragt, ob die Erschließung des Grundstücks über die Tordurchfahrt des Elektrofachgeschäfts Breuer-Thewald stattfinde. Dezernent Schiffer bejaht diese Frage. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-EsserStraße" Teilbereich I Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 3 von 14 A – Frühzeitige Bürgerbeteiligung (20.06. - 04.07.2016) und TÖB-Beteiligung A 1 Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. B1.01 B1.02 B2.01 Bürger Bürger 1 Bürger 2 Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. A 2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T1.02 T2.01 T3.01 T3.02 T6.01 TÖB REVG Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland T6.02 T7.01 T10.01 T11.02 T12.01 T13.02 T13.03 T13.05 T13.06 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst Stadtwerke Brühl Kreispolizeibehörde Rhein-ErftKreis RWE Rhein-Erft-Kreis Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. B - Öffentliche Auslegung (28.09. - 30.10.2017) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T1.01 TÖB StadtService Brühl T2.01 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen T2.02 T2.03 Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 4 von 14 Lfd. Nr. T2.04 T2.05 T2.06 T2.07 T2.08 T2.09 T2.10 T2.11 T06.01 T06.02 T06.03 T06.04 T07.01 TÖB T08.01 RWE Rhein-Erft-Kreis Stadtwerke Brühl Abstimmungsergebnis: Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. einstimmig Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 20. Es umfasst die Flurstücke 874, 875 und 410. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 875, 874 und 410, von den östlichen Grenzen der Flurstücke 410 und 874, von den südlichen Grenzen des Flurstücks 874, der westlichen Grenze der Flurstücke 94 und 95 und der südlichen Grenze des Flurstücks 875, von der westlichen Grenze des Flurstücks 875. Die Größe des Plangebiets beträgt ca.0,35 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 5 von 14 3. Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 116/2018 Dezernent Schiffer erläutert, dass sich die geplante Lärmschutzwand derzeit noch auf Flächen befinde, die Eigentum der HGK seien. Eine Entwidmung durch Freigabe der HGK müsse noch stattfinden. Man könne dem Rat bereits empfehlen, die Satzung zu beschließen. Ratsherr Weitz fragt, wann der Umbau zu einer barrierefreien Haltestelle am Haltepunkt Brühl-Badorf geplant sei. Dies solle möglichst vor der Fertigstellung des Wohngebiets am Standort Alte Bonnstraße, südlich Otto-Wels-Straße stattfinden. Dezernent Schiffer erläutert, dass dies im Bauausschuss behandelt werde. Der Satzungsbeschluss stehe dem barrierefreien Zugang der Haltestelle nicht entgegen. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob durch die Planung der geschützte Landschaftsbestandteil, bzw. die Ausgleichsflächen im Süden des Plangebiets betroffen seien. Abteilungsleiter Kaiser erläutert, dass der Bebauungsplan auf diese Fläche explizit eingehe und dass diese Fläche weiterhin als Landschaftsschutzgebiet bestehen bleibe. Ratsherr vom Hagen weist darauf hin, dass in der Begründung zur öffentlichen Auslegung eine Seite 27 von 26 aufgeführt sei. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18". Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18" A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (15.06. - 25.06.2015) und TÖB-Beteiligung (06.06. – 07.07.2015) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 B1.02 B1.03 Bürger 1 B2.01 Bürger 2 Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens Ist bereits berücksichtigt A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.01 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Ist bereits berücksichtigt Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 6 von 14 Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T 2.02 Landwirtschaftskammer NRW, Rhein-Erft-Kreis Landesbetrieb Straßenbau NRW, NL Ville-Eifel Ist bereits berücksichtigt T 5.01 T 5.02 T 5.03 T 5.04 T 5.05 T 5.06 T 5.07 T 5.08 T 5.09 T 6.01 T 6.02 T 6.03 T 7.02 T 7.03 T 7.04 T 7.05 T 7.06 T 8.01 T 8.02 T 8.03 T 9.02 Geologischer Dienst NRW Kreispolizeibehörde RheinErft-Kreis Erftverband Bergheim Westnetz GmbH Euskirchen T 10.01 Deutsche Telekom Technik GmbH Bochum T 10.02 T 10.03 T 11.01 Landeseisenbahnverwaltung NRW T 11.02 T 11.03 T 12.01 Stadtwerke Brühl GmbH Technischer Netzservice T 12.02 T 12.03 T 12.04 Stadtservicebetrieb T12.05 T 13.01 Kampfmittelbeseitigungsdienst T 13.02 T 14.01 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung T 14.02 T 14.03 T 14.04 Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 7 von 14 Lfd. Nr. TÖB T 14.05 T 14.06 T 15.01 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. T 15.02 T 15.03 T 15.04 T 15.05 T 15.06 T 16.01 Stadtwerke Köln GmbH T 16.02 T 16.03 T 17.01 RWE Power AG, Bergschäden-Markscheiderei Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens. Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt B - Öffentliche Auslegung (23.02. – 22.03.2018) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Abwägung der Stellungnahme B 1.01 B 1.02 B 1.03 B 2.01 B 2.02 Bürger 1 Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Bürger 2 B 2.03 B 2.04 B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T 4.01 Landesbetrieb Straßenbau NRW, NL Ville-Eifel Wird nicht berücksichtigt T 4.02 T 4.03 T 4.04 T 4.05 T 4.06 T 4.09 T 4.10 T 4.11 T 7.02 T 7.03 T 7.05 T 7.06 T 7.07 T 7.08 T 7.09 Rhein-Erft-Kreis Umweltschutz und Kreisplanung Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 8 von 14 Lfd. Nr. TÖB T 7.10 T 7.11 T 7.12 T 8.01 Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Landeseisenbahnverwaltung Wird berücksichtigt NRW Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), den Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf in der, Flur 1, 3 und 11. Es umfasst die Flurstücke in der Flur 1: 688, 735, 689, 736 - 740 ( bis hier alle K7), 749 - 757, 344, 346, 28/2, 28/3, 161, 1147, 1148, 875, 888, 149, 1187, 1188, 25, 1179, 914, 915, 116 sowie tlw.748 (Linie 18) und 909 (alte Bonnstraße), in der Flur 3: 149 -151, 32 - 41, 237 - 240, 88/31, 30, 152, sowie tlw. 73/2 (Alte Bonnstraße) und 70 (Linie 18), und in der Flur 11: 4224/164, sowie die weiteren tlw. 5819, 5821, 5822 und 5833 (alle Alte Bonnstraße) . Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 688, verlängert nach Westen entlang der gemeinsamen Grenze mit Flurstück 690 bis zu seinem westlichsten Punkt, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 5821, 5822 und 5838 und entlang des Rechten Winkels weiter bis zur nördlichen Grenze der bis zum Grenzpunkt der Flurstücke, 5822 und 5819, sowie nach Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 688 und westlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 687 und der südlichen Grenze des Flurstückes 686, entlang der östlichen Grenze von Flurstück 733, und der angrenzenden westlichen und südlichen Begrenzung des vorhandenen Bahnsteigs in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen 4,75 m Parallelen der Mitte des westlichen Gleises der Linie 18, von diesem Schnittpunkt in südliche Richtung entlang auf der vorgenannten Parallelen bis 35,2 m südlich des Schnittpunktes mit der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 240, weiter auf seinem Rechten Winkel bis zum Schnittpunkt des Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 9 von 14 Rechten Winkels mit der östlichen Grenze des Flurstücks 30 und entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 30 bis zu seinem südlichsten Grenzpunkt, im Süden entlang der nördlichen Grenze von Flurstück 153 und 148 nach Westen, vom nördlichsten Punkt des Flurstücks 148 weiter zum mittleren Grenzpunkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks 73/2, im Westen entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5821 nach Norden bis zur westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze 28/3, und weiter in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5819 , entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 4224/164, 5819 und 167/1, entlang der südlichen, westlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 4424/164 und der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 112, 105, 5819 und 5684. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 4. einstimmig Bebauungsplan 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - 115/2018 Dezernent Schiffer erläutert, dass es in Brühl derzeit sehr viele Bauanträge für Wettannahmestellen gebe. Reine Wettannahmestellen fallen nicht unter den Begriff „Vergnügungsstätte“. Im Bereich des Thüringer Platzes gebe es derzeit zwei Anträge auf Nutzungsänderungen in eine Wettannahmestelle. Während eine Wettannahmestelle alleine keine Vergnügungsstätte darstellt, ist eine Wettannahmestelle mit Aufenthaltsqualität als solche zu werten. Eine Wettannahmestelle, die sich separat von einem Café mit Aufenthaltsqualität und Wettbewerbsdarstellung, jedoch auch unmittelbar neben diesem befinde, könne juristisch gesehen ebenfalls als Vergnügungsstätte angesehen werden. Man wolle versuchen, einen Trading-Down-Effekt durch diese Wettannahmestellen zu vermeiden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen jegliche Arten von Wettannahmestellen ausgeschlossen werden. Die vorhandene Lotto-Annahmestelle genieße Bestandsschutz. Für die nächste Sitzung des PStA sei ein ähnlicher Bebauungsplanentwurf für die Kerninnenstadt geplant. Ratsherr Weitz fragt, ob man den Ausschluss von störenden Betrieben lediglich durch die Änderung von Bebauungsplänen erwirken könne, oder ob es auch konzeptionelle Ansätze hierfür gebe. Dezernent Schiffer erklärt, dass man bereits zum Zeitpunkt der Entstehung des Bebauungsplanes 11.09 „Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)“ Spielhallen entgegenwirken wollte, indem man Vergnügungsstätten ausschloss. Bauanträge für Wettbüros gab es damals noch deutlich weniger als heute. Durch den Ausschluss von Vergnügungsstätten erfasse man ein relativ breites Spektrum an unerwünschter Nutzung. Sachkundiger Bürger Peters fragt, ob es sich bei den Immobilien, für die Bauanträge für Vergnügungsstätten vorliegen, um leerstehende Immobilien handle. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 10 von 14 Abteilungsleiter Kaiser erläutert, dass lediglich eine Immobilie derzeit leer stehe, die Weiteren werden bereits genutzt. Sachkundiger Bürger Peters fragt, wie lange dieser Leerstand bereits bestehe und ob es andere potenzielle Nachmieter für die Immobilien gebe. Dezernent Schiffer erklärt, dass hierzu keine Kenntnis vorliege. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 11.09 "Thüringer Platz (Einzelhandel) Soziale Stadt (Familienzentrum)". Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden Im Osten Im Süden Im Westen vom Schnittpunkt, mit der um 3,0m nach Norden parallel verschobenen westlichen Verlängerung der nördlichen Hausflucht des Gebäudes Stiftstraße 18 mit der westlichen Grenze des Flurstücks 93, entlang dieser Flucht nach Osten bis zum Schnitt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 391, weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 391, (Stiftstraße) bis zum Schnittpunkt der westlichen Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks 673, entlang der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 676 und weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 435 und 682, entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 682, 633, 635, 638, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 637, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 448 und 667, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 459, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 103 bis zum Schnittpunkt der Linie, welche die westliche Verlängerung der südlichen Gebäudeflucht bildet, auf dieser Linie nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 6904, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 6904 incl. der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 5902 und der östlichen Grenze des Flurstücks 531 bis zum Schnittpunkt der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 5705, vom vorher beschriebenen Schnittpunkt und dieser Verlängerung entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 5705, weiter entlang der westlichen bzw. nördlichen Grenzen der Flurstücke 508, 479, 5705, 480, und 6982 dann entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 103, 686 und 614 (Dresdener Straße) bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 89, 90 und 614, vom vor beschriebenen rechtwinkligen Fußpunkt zum Grenzpunkt der Flurstücke 89, 90 und 614 entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 90 und 93 bis zum Schnittpunkt mit der um 3,0m nach Norden parallel verschobenen westlichen Verlängerung der nördlichen Hausflucht des Gebäudes Stiftstraße 18. Das Plangebiet umfasst ca. 3,67 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 11 von 14 5. Bebauungsplan 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße" - Aufstellungsbeschluss - 114/2018 Dezernent Schiffer schildert, dass die Energiezentrale mehrere Gebiete versorgen solle und das aufgrund der Größe des Kraftwerks ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsse. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.17 "Energiezentrale Otto-Wels-Straße" Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 376 und teilweise die Flurstücke 408 und 410. Es wird im Westen, Norden und Osten durch Parallelen (Definition jeweils bei der Himmelsrichtung) und im Süden durch die Eigentumsgrenzen abgegrenzt: Im Norden entlang der Nordparallelen, die 10,0m parallel nördlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Westparallelen bis zum Schnittpunkt mit der Ostparallelen, im Osten entlang der Ostparallelen, die 5,0m parallel östlich der östlichen Grenze des Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Nordparallelen bis zum Schnittpunkt mit der Südgrenze des Flurstücks 410, im Süden entlang der Südgrenzen der Flurstücke 410, 376 und 408 vom Schnittpunkt der Südgrenze des Flurstücks 410 mit der Ostparallelen bis zum Schnittpunkt der Südgrenze des Flurstücks 408 mit der Westparallelen, im Westen entlang der Westparallelen, die 30,0m parallel westlich der östlichen Grenze des Flurstücks 376 verläuft, vom Schnittpunkt mit der Südgrenze des Flurstücks 408 bis zum Schnittpunkt mit der Nordparallelen. Das Plangebiet umfasst ca. 830 m² . Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 12 von 14 6. Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf/Am Rheindorfer Bach"; Änderung der Zufahrt Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 17.04.2018 120/2018 Ratsherr Pütz erklärt den Antrag. Die geplante Erschließung soll nicht über die Straße Unter dem Dorf, sondern über die Straße An Hornsgarten geführt werden. Ratsherr Weitz erklärt, dass seine Fraktion diesem Antrag zustimmen werde. Der Verwaltung sei bekannt, dass die geplante Verkehrssituation als kritisch angesehen werde. Dezernent Schiffer erläutert, dass es erste städtebauliche Skizzen ohne eine Verkehrsanbindung an die Straße Unter dem Dorf gebe. Die Anregung der CDU werde im weiteren Verfahren berücksichtigt. 7. Mitteilungen keine 8. Anfragen 8.1 Bauarbeiten Schulzentrum / Südwiese Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, wieso die Ausschussmitglieder nicht über den Beginn der Bauarbeiten im Bereich Schulzentrum / Südwiese in Kenntnis gesetzt wurden. In Zukunft solle man die Informationen frühzeitig an die Ausschussmitglieder weiterleiten. Im Gebiet wurden drei Bäume während der Vogelbrutzeit gefällt, die nicht abgängig waren. Er bitte um frühzeitige Bekanntmachung der Umsetzung vor Beginn der Bauarbeiten. Dezernent Schiffer erläutert, dass ihm nur bekannt sei, dass ein Baum gefällt werden sollte, welcher ohnehin abgängig war. Die Umsetzung der geplanten Bauarbeiten schreite sehr schnell voran, jedoch seien im Bauausschuss die Erschließungsmaßnahmen vorgestellt worden. 8.2 Skateanlage Brühl-Ost Ratsherr vom Hagen fragt, ob es die Skateanlage in Brühl-Ost noch gebe. Dezernent Schiffer sichert eine schriftliche Beantwortung zu. [schriftliche Beantwortung vom Schriftführer: In Brühl-Ost gab es vor 30 Jahren eine Skateanlage. An dieser Stelle befindet sich heute jedoch der Basketballplatz auf dem Gelände des Inter-Cultra (Schildgesstraße/Langenackerstraße).] 8.3 Ausbau Skate- und Dirtbikeanlage Südwiese Ratsherr vom Hagen fragt, ob man die Skate- und Dirtbikeanlage in Brühl-Süd ausbauen könne, sodass der Balthasar-Neumann-Platz von BMX-Fahrern nicht mehr so häufig aufgesucht werde. Am Balthasar-Neumann-Platz gebe es in den Abendstunden eine Beleuchtung, was auf den Anlagen an der Südwiese nicht der Fall sei. Dezernent Schiffer verweist auf den Sportausschuss. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 13 von 14 8.4 Informationsveranstaltung zum Thema "organisierte Kriminalität" Sachkundige Bürgerin Wenner vermutet, dass die vermehrte Entstehung von Wettbüros ein Indiz für organisierte Kriminalität sein könnte und fragt, ob man eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema organisieren könne. Auch die zahlreichen Handyläden oder schwach besuchte Gaststätten in Brühl legen den Verdacht nahe, dass hier kriminelle Vorgänge involviert seien. Dezernent Schiffer schildert, dass eine Ursache für das vermehrte Auftreten von Wettbüros der neue Glücksspielstaatsvertrag sein könnte, welcher die Entwicklung von Spielhallen eindämme. Er werde sich darüber hinaus damit beschäftigen, ob eine Informationsveranstaltung möglich sei. 8.5 Stellplätze Pützgasse / Steingasse Ratsherr Pütz fragt, wann die geplanten Park- bzw. Stellplätze im Bereich Steingasse/Pützgasse errichtet werden sollen, da bisher nur ein Parkplatz vorhanden sei. Dezernent Schiffer erläutert, dass es sich hierbei nicht um ein planungsrechtliches Thema, sondern um ein privatrechtliches Bauvorhaben handle und verweist auf den Liegenschaftsausschuss. __________________________ Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.05.2018 14 von 14