Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
126 kB
Datum
14.05.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 126 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 13.06.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.05.2018 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 8.1 Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich HeinrichEsser-Straße" Teilbereich I - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 113/2018 Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-EsserStraße" Teilbereich I A – Frühzeitige Bürgerbeteiligung (20.06. - 04.07.2016) und TÖB-Beteiligung A 1 Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. B1.01 B1.02 B2.01 Bürger Bürger 1 Bürger 2 Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. A 2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T1.02 T2.01 T3.01 T3.02 T6.01 TÖB REVG Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland T6.02 Beschluss Rat 14.05.2018 Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebau1 von 3 Lfd. Nr. TÖB T7.01 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst Stadtwerke Brühl T10.01 T11.02 T12.01 T13.02 T13.03 T13.05 T13.06 Kreispolizeibehörde Rhein-ErftKreis RWE Rhein-Erft-Kreis Abwägung der Stellungnahme ungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. B - Öffentliche Auslegung (28.09. - 30.10.2017) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T1.01 TÖB StadtService Brühl T2.01 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen T2.02 T2.03 T2.04 T2.05 T2.06 T2.07 T2.08 T2.09 T2.10 T2.11 T06.01 T06.02 T06.03 T06.04 T07.01 T08.01 Rhein-Erft-Kreis Stadtwerke Brühl RWE Abstimmungsergebnis: Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. einstimmig Beschluss: Beschluss Rat 14.05.2018 2 von 3 II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 20. Es umfasst die Flurstücke 874, 875 und 410. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 875, 874 und 410, von den östlichen Grenzen der Flurstücke 410 und 874, von den südlichen Grenzen des Flurstücks 874, der westlichen Grenze der Flurstücke 94 und 95 und der südlichen Grenze des Flurstücks 875, von der westlichen Grenze des Flurstücks 875. Die Größe des Plangebiets beträgt ca.0,35 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 14.05.2018 einstimmig 3 von 3