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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
187 kB
Datum
14.05.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18"
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Inhalt der Datei

Brühl, den 13.06.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.05.2018 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 8.2 Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 116/2018 Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass im Planungsausschuss die Beschlussempfehlung für den Rat unter dem Vorbehalt erfolgte, dass die Situation um die Lärmschutzwand an der HGK-Trasse geklärt ist. Dies konnte zwischenzeitlich erfolgen und dem Satzungsbeschluss steht nichts entgegen. Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18". Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18" A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (15.06. - 25.06.2015) und TÖB-Beteiligung (06.06. – 07.07.2015) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 B1.02 B1.03 Bürger 1 B2.01 Bürger 2 Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens Ist bereits berücksichtigt A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.01 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Landwirtschaftskammer NRW, Rhein-Erft-Kreis Landesbetrieb Straßenbau NRW, NL Ville-Eifel Ist bereits berücksichtigt T 2.02 T 5.01 Beschluss Rat 14.05.2018 Ist bereits berücksichtigt Wird berücksichtigt 1 von 5 Lfd. Nr. TÖB T 5.02 T 5.03 T 5.04 T 5.05 T 5.06 T 5.07 T 5.08 T 5.09 T 6.01 T 6.02 T 6.03 T 7.02 T 7.03 T 7.04 T 7.05 T 7.06 T 8.01 T 8.02 T 8.03 T 9.02 Geologischer Dienst NRW Kreispolizeibehörde RheinErft-Kreis Erftverband Bergheim Westnetz GmbH Euskirchen T 10.01 Deutsche Telekom Technik GmbH Bochum T 10.02 T 10.03 T 11.01 Landeseisenbahnverwaltung NRW T 11.02 T 11.03 T 12.01 Stadtwerke Brühl GmbH Technischer Netzservice T 12.02 T 12.03 T 12.04 Stadtservicebetrieb T12.05 T 13.01 Kampfmittelbeseitigungsdienst T 13.02 T 14.01 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung T 14.02 T 14.03 T 14.04 T 14.05 T 14.06 T 15.01 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. Beschluss Rat 14.05.2018 Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt 2 von 5 Lfd. Nr. TÖB T 15.02 T 15.03 T 15.04 T 15.05 T 15.06 T 16.01 Stadtwerke Köln GmbH T 16.02 T 16.03 T 17.01 RWE Power AG, Bergschäden-Markscheiderei Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens. Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt B - Öffentliche Auslegung (23.02. – 22.03.2018) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Abwägung der Stellungnahme B 1.01 B 1.02 B 1.03 B 2.01 B 2.02 Bürger 1 Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Bürger 2 B 2.03 B 2.04 B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T 4.01 Landesbetrieb Straßenbau NRW, NL Ville-Eifel Wird nicht berücksichtigt T 4.02 T 4.03 T 4.04 T 4.05 T 4.06 T 4.09 T 4.10 T 4.11 T 7.02 T 7.03 T 7.05 T 7.06 T 7.07 T 7.08 T 7.09 T 7.10 T 7.11 T 7.12 T 8.01 Rhein-Erft-Kreis Umweltschutz und Kreisplanung Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Landeseisenbahnverwaltung Wird berücksichtigt Beschluss Rat 14.05.2018 3 von 5 Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme NRW Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), den Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf in der, Flur 1, 3 und 11. Es umfasst die Flurstücke in der Flur 1: 688, 735, 689, 736 - 740 ( bis hier alle K7), 749 - 757, 344, 346, 28/2, 28/3, 161, 1147, 1148, 875, 888, 149, 1187, 1188, 25, 1179, 914, 915, 116 sowie tlw.748 (Linie 18) und 909 (alte Bonnstraße), in der Flur 3: 149 -151, 32 - 41, 237 - 240, 88/31, 30, 152, sowie tlw. 73/2 (Alte Bonnstraße) und 70 (Linie 18), und in der Flur 11: 4224/164, sowie die weiteren tlw. 5819, 5821, 5822 und 5833 (alle Alte Bonnstraße) . Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 688, verlängert nach Westen entlang der gemeinsamen Grenze mit Flurstück 690 bis zu seinem westlichsten Punkt, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 5821, 5822 und 5838 und entlang des Rechten Winkels weiter bis zur nördlichen Grenze der bis zum Grenzpunkt der Flurstücke, 5822 und 5819, sowie nach Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 688 und westlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 687 und der südlichen Grenze des Flurstückes 686, entlang der östlichen Grenze von Flurstück 733, und der angrenzenden westlichen und südlichen Begrenzung des vorhandenen Bahnsteigs in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen 4,75 m Parallelen der Mitte des westlichen Gleises der Linie 18, von diesem Schnittpunkt in südliche Richtung entlang auf der vorgenannten Parallelen bis 35,2 m südlich des Schnittpunktes mit der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 240, weiter auf seinem Rechten Winkel bis zum Schnittpunkt des Rechten Winkels mit der östlichen Grenze des Flurstücks 30 und entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 30 bis zu seinem südlichsten Grenzpunkt, entlang der nördlichen Grenze von Flurstück 153 und 148 nach Westen, vom nördlichsten Punkt des Flurstücks 148 weiter zum mittleren Grenzpunkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks 73/2, Beschluss Rat 14.05.2018 4 von 5 im Westen entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5821 nach Norden bis zur westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze 28/3, und weiter in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5819 , entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 4224/164, 5819 und 167/1, entlang der südlichen, westlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 4424/164 und der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 112, 105, 5819 und 5684. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 14.05.2018 einstimmig 5 von 5