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Beschlusstext (Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes 06.15 "Alte Bonnstraße/Südlich Otto-Wels-Str., Linie18")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
14.05.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Beschlusstext (Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes 06.15 "Alte Bonnstraße/Südlich Otto-Wels-Str., Linie18")

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Inhalt der Datei

Brühl, den 13.06.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.05.2018 Öffentliche Sitzung 7. Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes 06.15 "Alte Bonnstraße/Südlich Otto-Wels-Str., Linie18" 130/2018 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) stellt fest, dass die Formulierung im Erläuterungstext offen ist. Die ausführende Firma verpflichtet sich bis zu 20 % Wohnraum im Rahmen des Wohnungsbauförderungsgesetztes zu schaffen. Wenn diese Formulierung in den Erschließungsvertrag einfließen soll, wird von ihm beantragt, dass der Betrag auf 20 % festgelegt wird. Erster Beigeordneter Brandt erläutert, dass die Verpflichtung unter dem Vorbehalt der Förderung steht. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) möchte gewährleistet wissen, dass auch 20 % Förderung beantragt werden und nicht ein Betrag bis 20 %. Bürgermeister Freytag erklärt, dass diese Maßgabe unstreitig ist. Auf Nachfrage wird kein Änderungsantrag gestellt. Beschluss: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages zur Erschließung von Flächen im Gebiet des künftigen Bebauungsplanes 06.15 „Alte Bonnstraße, OttoWels-Straße, Linie 18“ zwischen der Stadt Brühl und der Firma Faßbender Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Reinhold Faßbender. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 14.05.2018 einstimmig 1 von 1