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Beschlusstext (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“ Textliche Festsetzungen B: Baugestalterische Festsetzungen 11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW - Einfriedungen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
143 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
03.07.18, 16:02
Aktualisiert
03.07.18, 16:02
Beschlusstext (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“
Textliche Festsetzungen
B: Baugestalterische Festsetzungen 
11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW  
- Einfriedungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 3. Juli 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 23. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 21.06.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2.2 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B 108/2018 „Waagmühle 3“ Textliche Festsetzungen B: Baugestalterische Festsetzungen 11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW - Einfriedungen Auf Nachfrage erklärt Frau Dechering, dass der Entwurf zur Änderung der textlichen Festsetzungen in Zusammenarbeit mit der unteren Landschaftsbehörde erarbeitet und dann ins Verfahren eingebracht wird. Diese Regelung soll auch 1:1 in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 35 „Lützeler Hof“ übernommen werden. Die Planzungen der Hecke oder Ähnlichem müssen grundsätzlich außenliegend vor einer evtl. Unterstützung (Stabgitter- oder Maschendrahtzaun) angebracht werden. Herr Dr. König weist hierzu auch noch mal eindringlich hin, dass gemäß Bebauungsplan eine Hecke die Einfriedung ist und nicht der Zaun. Herr Schumacher und Herr Goncz begrüßen die Änderungen, zusätzlich strebt Herr Goncz eine Erweiterung der Heckenarten für die zukünftigen Bebauungspläne an. Einstimmig beschlossen. Die Bebauungsplan Nr. 27 B „Waagmühle 3“ wird insofern geändert, dass die Festsetzung zu den Einfriedungen und Vorgartenzone entsprechend der Anregung der Unteren Landschaftsbehörde zu dieser Festsetzung ergänzt wird. Die Festsetzung wird dann so auf den Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ übertragen.