Daten
Kommune
Inden
Größe
143 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
03.07.18, 16:02
Aktualisiert
03.07.18, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 3. Juli 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 23. Sitzung
des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 21.06.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
2.2
2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B
108/2018
„Waagmühle 3“
Textliche Festsetzungen
B: Baugestalterische Festsetzungen
11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit §
86 BauONW
- Einfriedungen
Auf Nachfrage erklärt Frau Dechering, dass der Entwurf zur Änderung der
textlichen Festsetzungen in Zusammenarbeit mit der unteren
Landschaftsbehörde erarbeitet und dann ins Verfahren eingebracht wird.
Diese Regelung soll auch 1:1 in die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 35 „Lützeler Hof“ übernommen werden.
Die Planzungen der Hecke oder Ähnlichem müssen grundsätzlich
außenliegend vor einer evtl. Unterstützung (Stabgitter- oder
Maschendrahtzaun) angebracht werden.
Herr Dr. König weist hierzu auch noch mal eindringlich hin, dass gemäß
Bebauungsplan eine Hecke die Einfriedung ist und nicht der Zaun.
Herr Schumacher und Herr Goncz begrüßen die Änderungen, zusätzlich
strebt Herr Goncz eine Erweiterung der Heckenarten für die zukünftigen
Bebauungspläne an.
Einstimmig beschlossen.
Die Bebauungsplan Nr. 27 B „Waagmühle 3“ wird insofern geändert, dass
die Festsetzung zu den Einfriedungen und Vorgartenzone entsprechend der
Anregung der Unteren Landschaftsbehörde zu dieser Festsetzung ergänzt
wird.
Die Festsetzung wird dann so auf den Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler
Hof“ übertragen.