Daten
Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
25.06.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1
Erken
10 40 10 10
28.05.2018
167/2018
Betreff
Fremdreinigung in städtischen Gebäuden - Erfahrungsbericht
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Dez. I
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Rampe
Erken
Kämmerer
RPA
FB 25
Hilger
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Bereits mit Vorlagen-Nr. 2/2017 wurde ein Wirtschaftlichkeitsvergleich in der
Gebäudereinigung vorgenommen. Hierbei wurde dargelegt, dass bei gleicher
Reinigungsqualität die Eigenreinigung gegenüber der Fremdreinigung um lediglich 16,86%
(zzgl. Kosten für Krankheits- und Urlaubsvertretung) teurer ist. Gleichzeitig wurde aber
auch aufgezeigt, dass aufgrund oftmals mangelhafter Reinigungsleistungen im
Fremdreinigungsbereich eine erhöhter Arbeits- und Kontrollaufwand für die Mitarbeiter des
Gebäudemanagements besteht. Es ist nunmehr an der Zeit, mit einem Erfahrungsbericht
des Gebäudemanagements die aktuelle Situation in der Fremdreinigung darzustellen:
Das Gebäudemanagement innerhalb der AöR der Stadt Brühl schreibt als öffentlicher
Auftraggeber alle Reinigungsleistungen in Zusammenarbeit mit der städtischen
Vergabestelle turnusmäßig europaweit aus. Nach der Zuschlagserteilung nimmt das
Gebäudemanagement Kontakt mit den beauftragten Firmen auf und versucht, eine
reibungslose Vertragserfüllung zu unterstützen. In dieser Einarbeitungsphase ist man
bemüht auch dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen neuen Reinigungsfirmen
qualifiziertes Personal einstellen, was in den städtischen Objekten eingesetzt wird. Dies
hat folgende Gründe:
Ein Reinigungsunternehmen, das sich im Ausschreibungsverfahren beworben hat und
dessen Angebot nach Auswertung zuschlagswürdig ist, hat sich zunächst einmal
qualifiziert, diesen Auftrag auszuführen – dies zumindest formal.
Drucksache 167/2018
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In der Praxis haben die bisher beauftragten Reinigungsunternehmen jedoch zu diesem
Zeitpunkt
noch nicht das Personal besessen, um ihre jeweiligen Aufträge auch
ordnungsgemäß zu erfüllen. Vielmehr ist es so, dass die beauftragten Unternehmen das
erforderliche Personal nach Auftragserteilung erst suchen und einstellen müssen. Dies
stellt für die Auftragnehmer ein großes Problem dar, was sich sowohl in der Vergangenheit
als auch aktuell gezeigt hat. Da wegen des Auftragsvolumens europaweit ausgeschrieben
werden muss, handelt es sich bei den Bewerbern überwiegend um Unternehmen, die nicht
aus der Region stammen. Umso schwieriger stellt sich für diese dann die lokale
Personalbeschaffung dar. Der Hauptsitz ist weit entfernt und auch die für die
Personalbetreuung verantwortlichen Führungskräfte sind - wie sich aktuell wieder gezeigt
hat – mit der Situation überfordert, für qualifiziertes Personal zu sorgen.
Dieser Umstand hat zur Folge, dass die beauftragten Reinigungsunternehmen ihre Arbeit
mit zu wenig Personal beginnen. Und oft genug ist dieses Personal sehr unerfahren, da
hier - aus der Not heraus – jeder eingestellt wird, der gewillt ist, nach einer flüchtigen
Einarbeitung seine Arbeit aufzunehmen. Dieser Zustand ändert sich nicht, da die
Fluktuation des Reinigungspersonals bei den Fremdreinigungsunternehmen sehr groß ist.
Die eingestellten Mitarbeiter fühlen sich mit ihrer Situation schnell überfordert und geben
ihre Arbeit wieder auf. Die verbleibenden Kräfte sollen dann in der Regel vertretungsweise
die entstandenen Lücken füllen. Das wiederum ist über einen längeren Zeitraum
problematisch, da es sich erfahrungsgemäß bei den meisten Reinigungskräften um MiniJobber handelt, die nur über ein sehr limitiertes Stundenkontengent beschäftigt werden
dürfen. Die Reinigungsleistung ist somit entsprechend schlecht. Die daraus resultierenden
Reklamationsfälle treten durchgängig in allen städtischen Objekten immer wieder auf.
Um dem entgegenzuwirken setzen sich die Mitarbeiter des Gebäudemanagements dafür
ein,
dass
neu
beauftragte
Reinigungsunternehmen
das
Personal
von
Vorgängerunternehmen, das sich bewährt hat, übernehmen. Dies ist rechtlich bis zu 70%
zulässig und geschieht in enger Absprache mit den zuständigen Hausmeistern der
städtischen Objekte. Nach erfolgreicher Übernahme - in der Praxis liegt die Quote bei
etwa 30-40% des Bestandspersonals - bleiben diese Reinigungskräfte in ihren bisherigen
Objekten und Reinigungsrevieren, um die erforderliche Reinigungsqualität zu sichern.
Leider kommt es kurz nach Reinigungsübernahme immer wieder zu Kündigungen dieser
Kräfte, da sie in der chaotischen Übergangsphase durch Fehlplanung, schlechte
Organisation und zu wenig Neupersonal überlastet bzw. überfordert sind.
Es bleibt die Erkenntnis, dass die Einforderung der Fremdreinigungsleistungen durch
ständige Reklamationsprozesse sehr aufwändig und zermürbend ist. Mittlerweile sind
auch viele Schulhausmeister mit dieser Herausforderung überlastet. Besonders auffällig ist
hier die schlechte Reinigungsqualität in den großen weiterführenden Schulen Max-ErnstGymnasium, Gesamtschule und Erich-Kästner-Realschule.
Die Leitungskräfte der städtischen Schulen und Kindergärten sind, ebenso wie das Lehrund Betreuungspersonal, mit den Fremdreinigungsleistungen und damit mit dem
Erscheinungsbild ihrer Einrichtungen sehr unzufrieden. Festgestellte Mängel werden zwar
immer wieder aufgearbeitet, tauchen aber an anderer Stelle erneut auf, so dass die
Mitarbeiter des Gebäudemanagements sich hier in einem ständigen Reklamationsprozess
befinden.
Als aktuelles Beispiel nennt das städtische Gebäudemanagement eine von zwei
Fremdreinigungsfirmen, die sich gerade in ihrer Anfangszeit als äußerst unzuverlässig
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erwiesen hat. Es war sogar angedacht, dem Unternehmen nach der Probezeit zu
kündigen. Erst nach mehreren ernsthaften Gesprächen mit dem Geschäftsführer wurde
die Einsatzleitung ausgewechselt und gleichzeitig in der Nähe von Brühl verortet. Diese
Maßnahme war dringend notwendig und zeigte etwas Besserung. Die Betreuung und die
regelmäßige Kontrolle durch das städtische Gebäudemanagement sind jedoch weiterhin
mit sehr großem Arbeitseinsatz verbunden. Aktuell wurde der Fremdreinigungsfirma
rückwirkend für einen Monat das Leistungsentgelt wegen Schlechtleistung am Objekt
Gesamtschule um 50 % zurückgehalten.
Aber auch die Reinigungsleistung des zweiten beauftragten Unternehmens hat dazu
geführt, dass ihm der Auftrag für die öffentlichen Sanitäranlagen wieder entzogen werden
musste. Stattdessen wurde mittlerweile ein ortsansässiges Kleinunternehmen beauftragt,
die Reinigungsarbeiten zu übernehmen.
Da das Gebäudemanagement auch die eigenen städtischen Reinigungskräfte betreut, ist
ein Qualitätsvergleich ohne weiteres möglich. Deutlich wird dies bei den städtischen
Objekten, die ausschließlich eigengereinigt werden. Bei den in der KITA „Auf der Pehle“
und der Grundschule Vochem tätigen Eigenreinigungskräften ist es bis zum heutigen Tag
zu noch keinen Reklamationen gekommen. Im Ergebnis kann immer wieder nur
festgestellt werden, dass in der Eigenreinigung ein wesentlich besseres
Reinigungsresultat erzielt wird.