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Vorlage (Wasserversorgungskonzept der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
32 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Vorlage (Wasserversorgungskonzept der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 25 Hilger Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 08.06.2018 185/2018 Betreff Wasserversorgungskonzept der Stadt Brühl Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Dez. III Freytag Schiffer Brandt Kämmerer RPA FB 37 Berg Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl beschließt das Wasserversorgungskonzept der Stadt Brühl. Erläuterungen: Gemäß § 38 Landeswassergesetz (LWG NRW) haben die Gemeinden erstmalig ein Wasserversorgungskonzept zu erstellen. Dieses ist bis zum 30.06.2018 der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen und anschließend alle 6 Jahre fortzuschreiben. Die Gemeinden können sich für die Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes eines technischen Erfüllungsgehilfen bedienen. Die Stadt Brühl hat hierzu die Stadtwerke Brühl (und diese die RHENAG) beauftragt. Unabhängig davon bleibt die Stadt Brühl verantwortlicher Ersteller des Wasserversorgungskonzeptes. Die Feuerwehr der Stadt Brühl sowie der Fachbereich Bauen und Umwelt wurden hinsichtlich Löschwasserversorgung und Trinkwasserversorgung beteiligt. Hinweise der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung wurden berücksichtigt und in Abstimmung mit der Feuerwehr ins Wasserversorgungskonzept aufgenommen. Der Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes ist als Anlage beigefügt. Die Bezirksregierung hat das Wasserkonzept rechtzeitig mit dem Hinweis erhalten, dass die diese noch unter dem Vorbehalt eines abschließenden Beschlusses des Rates der Stadt Brühl steht. Anlage(n): (1) Wasserversorgungskonzept der Stadt Brühl