Daten
Kommune
Brühl
Größe
32 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
25
Hilger
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
08.06.2018
185/2018
Betreff
Wasserversorgungskonzept der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Dez. III
Freytag
Schiffer
Brandt
Kämmerer
RPA
FB 37
Berg
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt das Wasserversorgungskonzept der Stadt Brühl.
Erläuterungen:
Gemäß § 38 Landeswassergesetz (LWG NRW) haben die Gemeinden erstmalig ein
Wasserversorgungskonzept zu erstellen.
Dieses ist bis zum 30.06.2018 der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen und
anschließend alle 6 Jahre fortzuschreiben.
Die Gemeinden können sich für die Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes eines
technischen Erfüllungsgehilfen bedienen. Die Stadt Brühl hat hierzu die Stadtwerke Brühl
(und diese die RHENAG) beauftragt. Unabhängig davon bleibt die Stadt Brühl
verantwortlicher Ersteller des Wasserversorgungskonzeptes.
Die Feuerwehr der Stadt Brühl sowie der Fachbereich Bauen und Umwelt wurden
hinsichtlich Löschwasserversorgung und Trinkwasserversorgung beteiligt. Hinweise der
Feuerwehr zur Löschwasserversorgung wurden berücksichtigt und in Abstimmung mit der
Feuerwehr ins Wasserversorgungskonzept aufgenommen.
Der Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes ist als Anlage beigefügt.
Die Bezirksregierung hat das Wasserkonzept rechtzeitig mit dem Hinweis erhalten, dass
die diese noch unter dem Vorbehalt eines abschließenden Beschlusses des Rates der
Stadt Brühl steht.
Anlage(n):
(1) Wasserversorgungskonzept der Stadt Brühl