Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26-10 0118
08.06.2018
186/2018
Betreff
Bebauungsplan 01.18 "'Innenstadt Brühl - zwischen Linie 18 (Pingsdorfer Straße) bis
Heinrich-Esser-Straße zwischen Mühlenstraße im Westen und Fischmarkt,
Franziskanerhof, Burgstraße, Gartenstraße im Osten"
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.18 „Innenstadt Brühl zwischen Linie 18 (Pingsdorfer Straße) bis Heinrich-Esser-Straße zwischen Mühlenstraße
im Westen und Fischmarkt, Franziskanerhof, Burgstraße, Gartenstraße im Osten“
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Westen
im Norden
in der Flur 28, durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 587 (Pingsdorfer
Straße), in der Flur 29, Flurstücke 592, 593, 591, 588, 586-580, 574, 570,
entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 567-569, weiter zum
Grenzpunkt in der Flur 28, Flurstücke 541 (Liblarer Straße), 637 und 636,
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 649, 668, 619-615, 595,
28, entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 28, 568, 31, 32, 34 ,35,
463, in der Flur 12 weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 480, 466 und 475,
entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 475, entlang der nördlichen
Grenzen der Flurstücke 475-483 (tlw.), entlang der westlichen Grenzen der
Flurstücke 468, 469, 471, 472, 474, entlang der nördlichen Grenzen der
Flurstücke 474, 473, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 506
(Mühlenstraße), in der Flur 16 entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke
476 (Mühlenstraße) und 503 (Kentenichstraße, tlw.), entlang der nördlichen
Grenzen der Flurstücke 398 und 405, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke
394, 503 und 28 und entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 394,
entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 394, bis zum Grenzpunkt der
Flurstücke 394, 528 (Heinrich-Esser-Straße) und 504 (An der Synagoge),
Drucksache 186/2018
im Osten
im Süden
Seite - 2 –
weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 504, in der Flur 20 Flurstücke 49 und
48, entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 49, 770, 327, entlang der
südlichen Grenze des Flurstücks 809 (Heinrich-Esser-Str., tlw.) bis zum
Grenzpunkt der Flurstücke 809, 801 (Kölnstraße) und 812, weiter zum
Grenzpunkt der Flurstücke 801, 842 (Comesstraße) und in der Flur 26
Flurstück 252 und entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 252 und
253,
entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 283, 254, 250, weiter zum
Grenzpunkt 417 (Gartenstraße), 352 und 351 und entlang der östlichen
Grenzen der Flurstücke 351, 366, 382, 440, 380 (Bahnhofstr.), 381
(Schlossstraße), in der Flur 27 Flurstücke 455, 456, 457, 809, 801, 800, 488490,
entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 490, 491, 538, 493, 494, 495,
622 (Tiergartenstraße, tlw.), entlang der östlichen Grenze des Flurstücks
556, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 556 (tlw.), entlang der
östlichen Grenze des Flurstücks 815, entlang der südlichen Grenzen der
Flurstücke 815, 814, 546, 667-669, 550 und 822 (tlw.), in der Flur 28 entlang
der östlichen Grenzen der Flurstücke 531-540, 551 und 552, entlang der
südlichen Grenze des Flurstücks 552, entlang der westlichen Grenzen der
Flurstücke 552 und 551, entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 557
(Bonnstraße), 514-517, 522 und entlang der südöstlichen Grenze des
Flurstücks 587 (tlw., Pingsdorfer Straße).
Erläuterungen:
Städtebaulich betrachtet häufen sich in der Innenstadt in der letzten Zeit Anfragen nach
Baurecht zugunsten von baulichen Anlagen, die im Widerspruch zur Zielsetzung stehen,
die Innenstadt in ihrer erlebbaren hohen Aufenthalts- und Erlebnis-Qualität zu erhalten. Zu
nennen sind hier insbesondere Vergnügungsstätten wie Wettbüros. Diese Unterart an
Vergnügungsstätten existierte zum Zeitpunkt der Erstellung früherer Bebauungspläne
nicht, so dass an dieser Stelle heute nachgeregelt werden muss, um die Funktion der
Innenstadt zu stützen.
Mit der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes, der sich im Kern mit der
Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung befassen wird, wird das vorhandene
Planungsrecht rechtsgültiger Bebauungspläne ergänzt.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan BP 01.18