Daten
Kommune
Brühl
Größe
394 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
14.06.18, 12:02
Aktualisiert
14.06.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61
Lamberty
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
11.06.2018
190/2018
Betreff
Neugestaltung Bahnhofsumfeld
Abriss und Neubau der Radstation
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Freytag
Schiffer
Lamberty
Radermacher
RPA
FB 66
FB 80
Schulz
Kalle
Beschlussentwurf:
1. Grundsatzbeschluß
Der Rat der Stadt Brühl nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss und Neubau der Radstation am Bahnhof
Brühl bei gleichzeitiger Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Gleisen als
Ersatz für einen stadtseitigen Aufzug.
2. Verpflichtungerklärung gegenüber dem Land und der DB
Der Rat der Stadt Brühl ermächtigt den Bürgermeister, eine entsprechende
Verpflichtungserklärung gegenüber dem Land und der DB abzugeben, in der sich die
Stadt Brühl verpflichtet, den stadtseitigen barrierefreien Zugang zur Gleisunterführung
herzustellen.
3. Haushalterische Auswirkungen
3.1. Der Rat der Stadt Brühl beschließt, die sich aus Punkt 1 ergebende zusätzliche
finanzielle Belastung durch den Neubau der Radstation gemäß Anlage 1 im
Haushalt 2019 für 2019 und die Folgejahre bereitzustellen.
3.2. Der Rat der Stadt Brühl beschließt, eine außerplanmäßige Auszahlung von
70.000€ bei Kostenstelle 54 01xx xx (Neue Kostenstelle) und Sachkonto 95020,
um erste Rechnungen aus der Beauftragung von Planungsleistungen (Abriss und
Neubau
Radstation
s.h.
3.3)
in
2018
zahlen
zu
können.
Deckung: Ausgabeeinsparung bei 12150000/95020, Neubau Feuerwache
3.3. Der
Rat
der
Stadt
Brühl
beschließt
eine
außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung
in
Höhe
von
480.000€,
um
den
Gesamtplanungsauftrag für den Abriss und Neubau vergeben zu können und zur
Drucksache 190/2018
Beauftragung
der
Erstellung
Deckung: Wenigerinanspruchnahme
12150000/95020 Neubau Feuerwache.
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einer
provisorischen
Radstation.
der Verpflichtungsermächtigung bei
4. Dringlichkeit
Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die DB eine Ausschreibung
von drei Senkrechtaufzügen bis zur Ratssitzung am 09.07.2018 unterlässt. Sollte dies
nicht gelingen, wird dem Bürgermeister empfohlen, eine entsprechende
Beschlussfassung im Rahmen einer Entscheidung von äußerster Dringlichkeit
zusammen mit einem weiteren Ratsmitglied bis zum 30.06.2018 herbeizuführen.
Erläuterungen:
Der Schlossbahnhof Brühl befindet sich in direkter Sichtachse zur UNESCOWelterbestätte Schloss Augustusburg mit dessen Gärten sowie in fußläufiger Entfernung
(durch den Park) zu dem, ebenso der Welterbestätte zugehörigen Jagdschloss Falkenlust.
Das gut besuchte Max Ernst Museum liegt ebenfalls nur 2 Minuten Fußweg vom Bahnhof
entfernt. Das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude wurde bereits mit Fördermitteln des
Landes NRW (2009/ Konjunkturpaket I/Investitionsprogramm nationale Welterbestätten)
restauriert.
Das Bahnhofsumfeld soll in einem der UNESCO-Welterbestätte „Schlösser Brühl und
Gärten“ angemessenen Rahmen umgestaltet werden.
Unter Einhaltung der ungehinderten Sichtachse auf die Welterbestätte Schloss
Augustusburg und dessen Gärten (Fußweg zum Schloss ca. 300 m) soll eine dringend
erforderliche gestalterische Aufwertung und Erneuerung der Verkehrs- und Serviceflächen
vor und neben dem Bahnhof Brühl erfolgen.
Wichtigster Bestandteil der Maßnahme ist die Herstellung eines barrierefreien Zugangs
zur Bahnhofsunterführung sowie ein barrierefreier Zugang von und zu den Gleisen.
Bereits im Jahr 2009 beantragte die Stadt Brühl die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes
und Aufwertung der städtebaulichen Achse zwischen Schloss Augustusburg und
Bahnhofsgebäude im Rahmen des Investitionsprogramms „Nationale UNESCOWelterbestätten“.
Die seinerzeit von der Stadt Brühl favorisierte Planungsvariante wurde vom Land NRW als
beteiligtem Grundstückseigentümer allerdings nicht mitgetragen. Demzufolge beschränkte
sich die im Rahmen des o.g. Investitionsprogramms bewilligte Förderung ausschließlich
auf die Sanierung des historischen Bahnhofsgebäudes, welches mittlerweile in neuem
Glanze erscheint. Mit der realisierten Baumaßnahme wurde ein städtebaulich und
denkmalpflegerisch angepasstes Pendant zu Schloss Augustusburg geschaffen.
Das Bahnhofsumfeld wurde deshalb auch als zusätzlicher Handlungsschwerpunkt in das
integrierte Handlungskonzept der Rahmenplanung Innenstadt von 2006, in seiner
Fortschreibung von 2011 aufgenommen.
Der Bahnhofsbereich wird als wichtiger Baustein für die Entwicklung der Innenstadt
erachtet. Insbesondere das Entree der Stadt Brühl gewinnt zunehmend an Bedeutung,
wobei der Bahnhof in diesem Rahmen als wichtiges Eingangstor betrachtet wird. Die
besondere Situation des Ensembles Schloss Augustusburg, Bahnhof und
Max Ernst Museum stellt ein hohes Potential für eine attraktive Entwicklung dar.
Das Gesamtprojekt „Umgestaltung Bahnhofsumfeld“ gliedert sich in fünf Teilprojekte, die
ganz überwiegend förderfähig sind. Dabei unterscheiden sich zum Teil die Fördergeber
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der Maßnahmen obwohl diese in einem baulichen Zusammenhang zueinander stehen. Die
Teilprojekte sind:
Buswendeschleife
o Radabstellanlage
o Barrierefreier Zugang zu den Gleisen
Radstation
Bahnhofsvorplatz
So wird der barrierefreie Zugang zu den Gleisen durch die NVR GmbH gefördert
(Investitionsprogramm § 12 ÖPNVG NRW) und ist Teil der Fördermaßnahme
„Buswendeschleife“, wird jedoch bautechnisch im Zusammenhang mit der Radstation
begonnen (Förderung durch Bezirksregierung Köln über die Förderrichtlinie Nahverkehr
„FöRiNah“) und erst im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Bahnhofsvorplatz
fertiggestellt (Städtebauförderung).
Im Folgenden wird der Sachstand der Teilprojekte erläutert:
Buswendeschleife
Aus städtebaulicher Sicht gilt es, die Achse zwischen Bahnhofsgebäude und Schloss
Augustusburg von parkenden Bussen und PKW freizuhalten, die Verkehrsräume auf ein
Minimum zu reduzieren und für das historische Bahnhofsgebäude ein Entree mit
Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Die Abwicklung des gesamten Busverkehrs (Linienbusse/Reisebusse und Shuttle Busse
/Phantasialand) soll in den Seitenbereich verlagert und somit aus der historisch
bedeutsamen Blickachse zwischen Schloss und Bahnhof ferngehalten werden. Nur so
lässt sich die achsiale Korrespondenz zwischen den beiden historischen Bauwerken
wieder betonen und erlebbar machen.
Mit 5.520 Ein- und Aussteigern ist der Bahnhof Brühl die am zweitstärksten frequentierte
Bahnstation im Rhein-Erft-Kreis. Auf die „hohe Bedeutung des Bahnhofs Brühl als
Verknüpfungshaltestelle“ weist auch die Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) in ihrem
Schreiben vom 15.03.2018 an die Stadt Brühl ausdrücklich hin.
Ab Mitte 2019 werden nach Angaben der NVR am Bahnhof Brühl erstmals die Züge des
Rhein-Ruhr-Express (RRX) halten. Aufgrund dieser Komfortverbesserung und der
besseren überregionalen Verknüpfung ist – zusätzlich zum generell positiven
Nachfragetrend im öffentlichen Verkehr – ein weiterer Anstieg der Nachfrage und damit
eine Erhöhung der Ein- und Aussteigerzahlen in Brühl zu erwarten.
Die ursprünglich von der Stadt favorisierte Lösung, die Buswendeanlage im Bereich des
Parkplatzes anzulegen, wird in Absprache mit den Vertretern des Landes nicht mehr
weiter verfolgt. Durch die Errichtung der Buswendeanlage im Bereich zwischen Bahnhof
und Comesstraße werden jedoch die dort vorhandenen Grünflächen mit ihrem zum Teil
sehr alten Baumbestand in Anspruch genommen. Hier treffen die Ansprüche einer
ausreichend groß dimensionierten Anlage des ÖPNV auf den Erhaltungsanspruch der
Grünanlage. Im Zusammenhang mit der Planung der Buswendeanlage wurden Gutachten
zum Baumbestand eingeholt, um die Auswirkungen der verschiedenen Varianten auf
diesen zu überprüfen.
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Die Diskussion mit dem Land zu den einzelnen Varianten muss noch zum Abschluss
gebracht werden. Das Land NRW sieht derzeit keine Notwendigkeit, für den Umstieg der
Bahnreisenden in das ÖPNV-Netz der Stadt, landeseigene Flächen des UNECOWelterbes zur Verfügung zu stellen. Hier ist von Seiten der Stadt Brühl zu belegen, dass
die Abwicklung der Verkehre über die bestehenden Haltestellen nicht möglich ist. Es
wurde von Seiten des Landes die Notwendigkeit gesehen, die hierzu schon bestehenden
Gutachten in ihren Aussagen weiter zu schärfen. Die erforderlichen Aufträge wurden
erteilt.
Radabstellanlage
Die westlich des Bahnhofsgebäudes bestehende Radabstellanlage ist in die Jahre
gekommen und soll erneuert werden. In diesem Zusammenhang soll auch der
Verbindungsweg zur Comesstraße neu gestaltet werden. Dem stand bisher entgegen,
dass sich der Weg im Eigentum der DB befand. Damit die Stadt die entsprechende
Parzelle käuflich erwerben konnte, war ein Entbehrlichkeitsverfahren der DB von Nöten.
Dieses ist nunmehr abgeschlossen und die Wegeparzelle ist im Besitz der Stadt. Um eine
einheitliche Gestaltung der Gesamtmaßnahme zu gewährleisten, erfolgt die Umgestaltung
des Weges und der Radabstellanlage im Nachgang zur Errichtung der Buswendeschleife.
Barrierefreier Zugang zu den Gleisen
Es ist ein besonderes Anliegen der Stadt Brühl, für „alle“ Bevölkerungsteile, insbesondere
auch für mobilitätseingeschränkte Menschen, einen Besuch der Stadt Brühl und des
Weltkulturerbes mit der Bahn zu ermöglichen. Dies ist heute kaum gegeben, da die vor
Jahren installierten Schrägaufzüge der Deutschen Bahn AG diesen Anforderungen in
keiner Weise gerecht werden und sich diesbezügliche Proteste dieser ohnehin schon stark
benachteiligten Bevölkerungsgruppe häufen.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Rat der Stadt Brühl bereits 2006 eine Petition zur
Errichtung eines barrierefreien Zugangs zu den Gleiskörpern in Form von
Senkrechtaufzügen, deren Umsetzung in der Vergangenheit jedoch immer wieder
verschoben werden musste, da es bisher an der Förderung von diversen angefragten
Stellen scheiterte. Die Senkrechtaufzüge waren zuletzt Teil des Projektantrages der Stadt
Brühl vom 31.03.2015 an die NVR GmbH für die Gewährung einer Zuwendung nach § 12
ÖPNVG NRW.
Die Nachricht, dass mit dem Ausbau der Strecke Köln-Bonn im Rahmen der
Modernisierungsoffensive 1 entlang der RRX-Aussenäste der Bahnhof Brühl von Seiten
der DB barrierefrei umgestaltet werden soll, ist daher bei Politik und Verwaltung und nicht
zuletzt bei den Brühler Bürgern mit großer Freude und Zustimmung aufgenommen
worden.
Im Vorfeld der Planfeststellung wurden von Seiten der DB Station&Service AG neben
einer Lösung mit drei Senkrechtaufzügen auch drei Varianten einer Rampenlösung
vorgestellt. Die Rampenanlage sollte den stadtseitigen Aufzug ersetzen. Trotz der
offensichtlichen Vorzüge einer Rampe an dieser Stelle, konnte die Stadt seinerzeit keiner
der präsentierten Lösungen zustimmen.
Variante 1, eine gradlinig die Richtung der Unterführung fortsetzende Rampenanlage,
reichte bis in die derzeitige Zuwegung zum Parkplatz des Schlosses und hätte dessen
Zugänglichkeit unmöglich gemacht. Neben den Flächen der Stadt waren hier auch die
Flächen des UNESCO-Welterbe betroffen.
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Die Varianten 2 und 3, als mäandrierende Rampen geplant, lagen hingegen vollständig
auf DB bzw. städtischem Grund, hätten jedoch die Zugänge sowohl zur stadteigenen
Radstation als auch zum DB-Servicecenter der Art eingeschränkt, dass zumindest der
geordnete Betrieb der Radstation gefährdet gewesen wäre. Ebenfalls hat keine dieser
Varianten die Zustimmung der Bezirksregierung als zuständiger Denkmalbehörde für den
Umfeldschutz des UNESCO-Weltkulturerbe Brühler Schlösser erhalten.
Die Variante mit drei Aufzügen wurde damit im anschließenden Planfeststellungverfahren
der Stadt Brühl zur Stellungnahme vorgelegt und hat deren und die Zustimmung der
Bezirksregierung erhalten.
In der Zwischenzeit haben die Bemühungen um Lösungen zur Umgestaltung des
Bahnhofsumfelds dazu geführt, dass aus Gründen des Umfeldschutzes des Schloss
Augustusburg angedacht ist, die seit dem Jahr 2000 bestehende Radstation durch einen
Neubau zu ersetzen (vergl. auch Erläuterungen zur Radstation weiter unten). Diese
Planung würde es ermöglichen, die Radstation ca.1,20m tiefer als bisher zu errichten.
Hierdurch würde die Sichtachse von den Gleisen zum Schloss vollständig freigehalten.
Das Eingangsniveau der zukünftigen B+R-Anlage würde sich zum Parkplatz des
Schlosses hin orientieren. Durch die gleichzeitig notwendige Geländemodellierung im
Umfeld beträgt der Höhenunterschied zwischen der Gleisunterführung und dem Vorplatz
der Radstation dann nur noch ca. 60cm. Hierdurch wird im weiteren eine Gestaltung des
Bahnhofsvorplatzes ermöglicht, die im Bereich des Zugangs zu den Gleisanlagen den
barrierefreien Zugang ohne die Errichtung eines Aufzugs oder einer aufwendigen
Rampenanlage ermöglicht. Die Geländemodellierung erfolgt außer auf Bahnflächen
ausschließlich auf städtischem Gelände. Hier ist die Treppeanlage zu den Gleisen
betroffen, die auf Grundstück DB liegt und zukünftig wegfallen kann.
Mit einer Entscheidung, den bestehenden Bau der Radstation durch einen Neubau zu
ersetzten, bestünde die einmalige Möglichkeit, eine gestalterisch anspruchsvolle Lösung
für den Bahnhofsvorplatz zu schaffen, die gleichzeitig den Anforderungen an die
Barrierefreiheit gerecht wird. Zudem würde sich durch den Wegfall eines Aufzuges die
Ausfallsicherheit deutlich erhöhen, und nicht zuletzt wären die Folgekosten deutlich
geringer.
Die Stadt Brühl beabsichtigt, die Realisierung der oben vorgestellten Lösung
(Barrierefreier Zugang zu den Gleisen) vor die eigentliche Platzgestaltung zu ziehen.
Wobei die Oberfläche der baulichen Anlage zunächst in geeigneter Form provisorisch
ausgeführt werden wird, um im späteren Endausbau eine einheitliche Gestaltung
garantieren zu können. Da im Haushalt 2018 für das Projekt Buswendeschleife Mittel in
Höhe von 800.000€ bereitgestellt sind, ist die Planung für die Teilmaßnahme barrierefreier
Zugang in 2018 zunächst finanziert. Da der barrierefreie Zugang bisher im Projekt nicht
verankert war, muss der Ansatz für das Projekt Buswendeschleife im Haushaltsjahr 2019
um ca. 600.000 erhöht werden.
Die Buswendeschleife ist einschließlich der Radabstellanlage und dem barrierefreien
Zugang
zu
den
Gleisen
als
Fördermaßnahme
beim
NVR
eingeplant
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Drucksache 190/2018
Kostenschätzungen:
Buswendeschleife
Radabstellanlage
Gehweg
Brutto
Förderung
Anteil Stadt
Baukosten
960.000€
864.000 €
96.000 €
90 % der Baukosten
Planungskosten
(19% der Baukosten)
182.400 €
28.800 €
153.600 €
3 % der Baukosten
pauschal
249.600 €
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Drucksache 190/2018
Barrierefreier
Zugang zu den
Gleisen
Brutto
Förderung
Anteil Stadt
Baukosten
430.000 €
387.000 €
43.000 €
90 % der Baukosten
Planungskosten
(19% der Baukosten)
81.700 €
12.900 €
68.800 €
3 % der Baukosten
pauschal
111.800 €
Radstation
Seit dem Versuch, in 2009 innerhalb des Investitionsprogramms „Nationale UNESCOWelterbestätten“ das Bahnhofsumfeld neuzugestalten, bildet eine vergrößerte und
neugestaltete Radstation das zentrale Element in den Gestaltungsüberlegungen.
Damals war vorgesehen, neben der Kapazitätserhöhung der eigentlichen Radstation, die
abgängigen Einrichtungen des Landes, Kiosk und WC-Anlage, neu zu errichten und durch
ein gemeinsames Dach mit der Radstation zu verbinden. Ein umlaufender Arkadengang
sollte die Kubatur in Richtung Vorplatz und Schloss leichter erscheinen lassen, „auflösen“.
Sowohl der Aufzug wie auch die im Bahnhofsgebäude noch befindliche Servicestelle der
DB sollten in die neue Radstation integriert werden. Bei dieser Lösung sollten wesentliche
Teile der bestehenden Radstation erhalten bleiben und durch die Erweiterungen baulich
ergänzt werden.
Gegen diese Maßnahme bestanden von Anfang an Bedenken der Schlossverwaltung und
insbesondere bei der für die Schlösser Brühl zuständigen Denkmalbehörde bei der
Bezirksregierung Köln. Negativ bewertet wurde insbesondere, dass die Radstation die
Sicht auf das Schloss von den Bahnsteigen aus „verstellt“. Eine grundlegende Forderung
war daher, die neuen Bestandteile, insbesondere die Erweiterung der Radstation,
niedriger auszuführen, um die Sicht nicht weiter einzuschränken und die bauliche Höhe
des vorhandenen Baus zu reduzieren. Zudem wurde es als kritisch betrachtet, die
Funktionen Kiosk und WC auf Landesflächen zu errichten.
Auf Grund dieser Einwendungen erfolgten weitere Variantenuntersuchungen, bei denen
die bauliche Anlage ausschließlich auf städtischen Flächen realisiert werden kann.
Wegen des geringeren Platzangebotes musste in allen Varianten auf die Funktion „Kiosk“
verzichtet werden und auch die Unterbringung der Servicestation der DB gelang nicht.
Eine öffentliche WC-Anlage konnte hingegen in jeder Variante integriert werden, jedoch
nur deutlich kleiner als ursprünglich vorgesehen. Die wesentliche Forderung einer
Freisichtigkeit von den Bahnsteigen aus konnte jedoch, konstruktiv bedingt, nicht erreicht
werden. Die Höhe der bestehenden Konstruktion kann nur geringfügig und nur mit hohem
Aufwand verringert werden. Der mittlerweile in Lage und Konstruktion feststehende Aufzug
verschärft die Situation zudem deutlich, da dieser genau in der bisher freigebliebenen
Sichtachse Bahnsteig/Schloss installiert werden soll.
Drucksache 190/2018
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Die Sichtbeziehung Bahnhof - Schloss war jedoch in allen mit dem Land geführten
Diskussionen die zentrale Forderung. Die einzige verbleibende Möglichkeit dieser
Forderung nachzukommen, wäre die bestehende Radstation aufzugeben und durch einen
Neubau zu ersetzen.
Um hier die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme abschätzen zu können, wurde eine
Variante untersucht, die ein um ca. 1,50m tiefer gelegenes Eingangsniveau aufweist, das
in
etwa
der
Höhenlage
des
angrenzenden
Parkplatzes
entspricht.
Die hierzu notwendigen Geländeveränderungen führen in der Folge dazu, dass eine
Zuwegung zu der Gleisunterführung möglich wird, die mit ca. 3% ein Längsgefälle
aufweist, welches deutlich unter 6% liegt. Damit wäre eine gestalterisch anspruchsvolle,
barrierefreie Erschließung ohne Aufzug möglich.
Nachdem der Denkmalbehörde und den Vertretern des Landes diese Variante vorgestellt
wurde, haben diese nicht nur der Eintragung einer notwendigen Baulast zugestimmt,
sondern auch zugesagt, dass die Kosten für die Anteile der Neugestaltung der Flächen vor
dem Bahnhof, die auf Landesflächen liegen, vom Land selbst getragen werden.
Dies ist ein großer Schritt auf dem Weg zur Realisierung der Gesamtmaßnahme.
Da bei dieser Variante der stadtseitige Aufzug, den die DB Anfang 2019 errichten will,
entfallen könnte, wurden Gespräche sowohl mit der DB Station&Service AG wie auch mit
dem Fördergeber NVR geführt. An beiden Stellen wurde diese Variante begeistert
aufgenommen und es konnte einmütig festgestellt werden, dass es sich nicht nur unter
gestalterischen Gesichtspunkten sondern auch vor dem Hintergrund der Erstellungs- und
Folgekosten um die bessere Variante handelt.
Daher wurde vereinbart, gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, um diese Variante zu
realisieren.
Eine schwerwiegende Problematik besteht darin, dass die Planungen zur Realisierung des
stadtseitigen Senkrechtsaufzuges bereits sehr weit fortgeschritten sind. Die notwendigen
Ausschreibungen stehen Ende des Monats Juni an. Zur Umsetzung der Planung sind
Planfeststellungsverfahren beim EBA (Eisenbahnbundesamt) anzustrengen, die den
Abriss der Radstation, die Erstellung des barrierefreien Zugangs und den Neubau der
Radstation umfassen.
Zudem muss über die bisher angefallenen Planungskosten verhandelt werden. Darüber
hinaus ist zu klären, ob Verträge zwischen dem Land NRW und der Stadt notwendig
werden.
Zu diesen Sachverhalten soll es noch vor der Sitzung des PStA am 28.06.2018 einen
Abstimmungstermin mit allen Beteiligten geben. Vor Redaktionsschluss der Vorlage lagen
keine Erkenntnisse über die Höhe der schon angefallenen Planungskosten auf Seiten der
Bahn vor.
Im Vorgriff auf die mögliche Realisierung des Projektes wurden schon umfassende
Gespräche mit den Fördergebern geführt. Die Radstation kann voraussichtlich über zwei
Förderwege geführt werden. Zugesagt ist derzeit vom Fördergeber ausschließlich eine
Förderung der Stellplatzerweiterung mit maximal 1.050€ (70 % von 1.500€) je neuem
Fahrradstellplatz aus dem Programm FöRi-Nah. Das ergibt bei einer Stellplatzanzahl von
zusätzlichen 230 Stck. eine maximale Förderung von 241.500 €. Derzeit laufen
Abstimmungsgespräche mit dem Land NRW, bei denen eine darüberhinausgehende
Förderung der Gesamtanlage mit 570 Stellplätzen in Aussicht gestellt worden ist. Dies
würde eine maximale Förderung in Höhe von 598.500€ bedeuten. Die Bezirksregierung
hat darüber hinaus in Aussicht gestellt, dass die durch den ersten Fördergeber nicht
geförderten Kosten auf Grund des städtebaulichen Mehrwertes der neuen Anlage im
Zusammenhang mit dem Welterbe durch Mittel im Rahmen der Städtebauförderung
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Drucksache 190/2018
abgefangen werden könnten. Dies würde eine Förderung in Höhe von 60% der Restlichen
Baukosten bedeuten.
Vorbehaltlich der Anerkennung der Förderfähigkeit im weiteren Verfahren und Erreichen
der Maximalförderung in allen Programmen sieht die derzeitige Kostenschätzung wie folgt
aus:
Kostenschätzung Radstation bei 230 geförderten Stellplätzen
Radstation
Brutto
Abriss
150.000 €
Baukosten
1.500.000 €
Planungskosten
Förderung
FÖRI Nah
Förderung
Städtebau
Anteil Stadt
150.000 €
241.500 €
755.100 €
(230x1050€)
1.258.500x60%
285.000 €
171.000 €
(19% der
Baukosten)
503.400 €
171.000 €
285.000x60%
824.400 €
Kostenschätzung Radstation bei 570 geförderten Stellplätzen
Radstation
Brutto
Abriss
150.000 €
Baukosten
1.500.000 €
Planungskosten
285.000 €
(19% der
Baukosten)
Förderung
FÖRI Nah
Förderung
Städtebau
Anteil Stadt
150.000 €
568.500 €
558.900 €
(570x1050€)
931.500x60%
171.000 €
372.600 €
171.000 €
285.000x60%
693.000 €
Provisorium Radstation
Auf Grund der notwendigen Genehmigungszeiten bei den Fördergebern und der
Planfeststellungsbehörde wird zwischen Abriss und Fertigstellung des Neubaus die
Errichtung einer provisorischen Radstation notwendig.
Um die Radstationsfunktion vollständig über den Tages- und Nachtzeitraum aufrecht zu
erhalten (24/7), soll eine Leichtbauhalle errichtet werden, die mit dem Zugangs- und
Ständersystem der derzeitigen Radstation ausgerüstet wird.
Zudem muss die Sicherungstechnik untergebracht werden; dies könnte in einer
Fertiggarage geschehen.
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Drucksache 190/2018
Die Kosten für eine solche Anlage mit Anschaffung der Halle und der Garage, Umsetzen
der Ständer sowie Installation und Modifikation der Sicherungstechnik kann nur grob
geschätzt werden, es ist aber mit Kosten zwischen 150.000 € bis 200.000 € zu rechnen.
Kostenschätzung Provisorium: 200.000€. Keine Förderung.
Bahnhofsvorplatz
Der Bahnhofsvorplatz ist das verbindende Element aller Teilbereiche. Seine
Neugestaltung soll für den mit der Bahn ankommenden Besucher einen Stadteingang
bilden, der gleichsam Auftakt und Bühne für das Schloss ist. Der Ankommende soll einen
Ort vorfinden, der ihn dazu anregt und ihm ermöglicht, vor seiner Weiterreise, ob mit
anderen Verkehrsmitteln oder zu Fuß, innezuhalten und sich des Welterbes bewusst zu
werden.
Um dies zu erreichen, wird die Fläche vor dem Bahnhof gegenüber dem heutigen Zustand
in der Art verändert, dass eine Durchfahrt zum Parkplatz noch möglich ist, jedoch sowohl
Halten als auch Wenden vor dem Bahnhof erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.
Die Gestaltung erstreckt sich dabei sowohl auf Flächen, die sich im Eigentum der Stadt
Brühl befinden wie auch auf Flächen des Landes NRW. Die Liegenschaftsabteilung des
Landes hat nun mehr signalisiert, dass sie die Kosten für die Neugestaltung auf ihren
Flächen selbst trägt. Eine Qualifizierung der Kostenansätze für die unterschiedlichen
Flächen ist erst im Rahmen der Ausführungsplanung möglich. Für die Kostenschätzung
werden die Kosten daher ausgehend von 945.000 € Gesamtkosten über einen
Flächenansatz von 350€/m² aufgeteilt. Bei einer Gesamtfläche von rund 2.700m² fallen
1.700m² auf das Land und 1.000m² auf die Stadt.
Kostenschätzung Bahnhofsvorplatz:
Bahnhofsvorplatz
Brutto
Land
Förderung
Städtebau
Anteil Stadt
Baukosten
945.000 €
595.000 €
210.000 €
140.000 €
1700x350€
350.000x60%
Planungskosten
(19% der Baukosten)
179.550 €
107.730 €
71.820 €
179.550x60%
211.820 €
Zeitplanung
Die DB Station und Service beabsichtigt im März 2019 mit der Errichtung der Aufzüge zu
beginnen. Zum Ende der Baumaßnahme, voraussichtlich im Juni 2019, soll der
barrierefreie Zugang erstellt sein.
Ebenfalls bis zum Juni 2019 würde ein Förderantrag zum Neubau der Radstation bei der
Bezirksregierung gestellt, so dass im Sommer 2020 mit dem Neubau begonnen werden
könnte.
Mit den Baumaßnahmen zur Buswendeschleife würde nach der Fertigstellung Radstation
begonnen und abschließend der Bahnhofsvorplatz erstellt.
Nach heutiger Sicht könnte die Gesamtmaßnahme Ende 2021 abgeschlossen sein.
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Drucksache 190/2018
Haushalterische Auswirkungen
Im derzeitigen Haushalt sind lediglich auf der Kostenstelle 54011060 Bahnhofsumfeld DB
(Nr. 24) Mittel in Höhe von 800.000 € bereitgestellt, um die Buswendeschleife als ersten
Baustein umzusetzen.
Die Kostenentwicklung der Maßnahmen stellt sich nach derzeitiger Planung wie folgt dar:
2018
Buswendeschleife
Barrierefreier
Zugang
Radstation
Provisorium
Bahnhofsvorplatz
Restwert
Abschreibung
(31.12.2017)
182.400€
81.700€
40.000€
2019
2020
2021
360.000
430.000€
395.000€ 800.000€
200.000€
179.550€
62.968€
700.000 €
2022
Gesamtbetrag
600.000 € 1.142.400€
511.700€
1.935.000€
200.000€
1.124.550€
62.968€
4.976.618 €
Bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt sind die Rückflüsse/Einnahmen aus den
Fördermitteln.
Die Radstation hat zum, 31.12.2017 noch einen Bilanzwert von 62.968 € der zum
Zeitpunkt des Abrisses (vermutlich 2019) sonderabgeschrieben werden muss.
Bei den vorstehenden Erläuterungen zu den jeweiligen Förderzugängen wird im
ungünstigsten Fall mit Fördermitteln, beziehungsweise Beteiligungen des Landes an der
Maßnahme, in Höhe von insgesamt 3.131.530 € gerechnet.
Somit verbleiben bei der Stadt 1.845.088 € Investitionskosten verteilt auf ca. 6 Jahre.
Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.
Anlage(n):
(1) 180612_Anlage1