Daten
Kommune
Kerpen
Größe
169 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:16
Aktualisiert
18.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Bearbeitung: Frau Rieker
TOP
Drs.-Nr.: 192.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
17.04.2018
- abgesetzt -
Schulausschuss
18.04.2018
- abgesetzt -
Stadtrat
24.04.2018
- abgesetzt -
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2018
Schulausschuss
27.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
27.03.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem
Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. III , IV
Amt 18
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Rieker
gez. Maus
gez. Canzler
gez. Sasgen/
gez. Schwister/
gez. Comacchio
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Cornely
1.
2.
Die der Kolpingstadt Kerpen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zufließenden
Finanzmittel in Höhe von 5.308.885,00 Euro werden für den Neubau der dritten Grundschule
in Kerpen-Sindorf eingeplant und verwendet.
Die der Kolpingstadt Kerpen aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz zufließenden
Finanzmittel werden in Höhe von 2.680.320,77 Euro (Kapitel 1) und in Höhe von 3.350.980,00
Euro (Kapitel 2) für den Neubau der Albert-Schweitzer-Grundschule am neuen Standort
Raphaelstraße in Kerpen-Brüggen verwendet.
Beschlussvorlage 192.18
Seite 2
Begründung:
Förderprogramm „Gute Schule 2020“
Förderfähig sind alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen für den
Schulbereich. Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Für Kerpen stehen insgesamt
5.308.885,00 Euro zur Verfügung. Die Mittel sind wie folgt abrufbar:
2018 => 1.327.221,00 Euro
2019 => 1.327.221,00 Euro
2020 => 2.654.443,00 Euro
Die Schlussabrechnung bzw. Einreichung der Verwendungsnachweise muss jeweils nach 30
Monaten erfolgen.
Ursprünglich war geplant, die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ für die Sanierung
bzw. den Ausbau der Ulrichschule in Sindorf auf sechs Züge zu verwenden.
Aufgrund der Beschlussfassung zum Bau einer dritten Grundschule im Stadtteil Sindorf im
Dezember 2017 wird nunmehr seitens der Verwaltung vorgeschlagen, diese Mittel in Höhe von
5.308.885,00 Euro für den Neubau der dritten Grundschule Sindorf zu verwenden.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz:
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes stehen derzeit zwei Fördertöpfe zur
Verfügung, deren Eckdaten nachfolgend in Kurzform aufgeführt sind:
Kapitel 1:
2.680.620,77 €
Förderbereich:
Infrastruktur:
- Krankenhäuser
- Lärmbekämpfung, insbesondere an Straßen
- Städtebau
- Informationstechnologie
- Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
- Luftreinhaltung
Bildungsinfrastruktur
- Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
- Schulinfrastruktur
- Einrichtungen der Weiterbildung
- Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
Förderquote: 90%, Eigenanteil: 10%
Fristen:
Finanzhilfen können für Investitionsvorhaben oder selbständige Abschnitte von
Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2020 vollständig abgenommen und
spätestens im Jahr 2021 vollständig abgerechnet werden
Kapitel 2:
3.350.980,00 €
Förderbereich:
Verbesserung der Schulinfrastruktur
Förderquote 90 %, Eigenanteil 10%
Beschlussvorlage 192.18
Seite 3
Fristen:
Finanzhilfen können für Investitionsvorhaben oder selbständige Abschnitte von
Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen und
spätestens im Jahr 2023 vollständig abgerechnet werden.
Für beide Kapitel gilt:
Antragstellung:
Eine Anmeldung der Maßnahmen im Sinne eines Antragsverfahrens ist nicht durchzuführen.
Allerdings haben die Kommunen dem Land alle Maßnahmen über ein elektronisches Verfahren
(IDEV) zu melden. Anhand dieser Meldungen prüft das Land die Maßnahmen kursorisch
hinsichtlich der Förderfähigkeit.
Nach Abschluss der Maßnahmen haben die Kommunen dem Land einen Verwendungsnachweis
zur abschließenden Prüfung vorzulegen.
Auszahlung der Mittel:
Der Bund ermächtigt die Bezirksregierung die Auszahlung der Mittel anzuordnen, sobald sie zur
anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen benötigt werden.
Das heißt, die Mittel können für tatsächliche Ausgaben anfordert werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Fördermittel aus Kapitel 1 und Kapitel 2 des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Höhe von insgesamt 6.031.600,77 Euro für den
Neubau der Albert-Schweitzer-Grundschule am neuen Standort Raphaelstraße im Stadtteil
Brüggen zu verwenden.
Eine formelle Beschlussfassung über die Verwendung der Fördermittel ist notwendig, um die
Anmeldung der geplanten Maßnahmen vorzunehmen.
Beschlussvorlage 192.18
Seite 4