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Beschlussvorlage (Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
169 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:16
Aktualisiert
18.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen) Beschlussvorlage (Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen) Beschlussvorlage (Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen) Beschlussvorlage (Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Bearbeitung: Frau Rieker TOP Drs.-Nr.: 192.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 17.04.2018 - abgesetzt - Schulausschuss 18.04.2018 - abgesetzt - Stadtrat 24.04.2018 - abgesetzt - Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2018 Schulausschuss 27.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 27.03.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Verwendung der Fördermittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" und aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz für Schulen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. III , IV Amt 18 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Rieker gez. Maus gez. Canzler gez. Sasgen/ gez. Schwister/ gez. Comacchio gez. Schaaf gez. Spürck gez. Cornely 1. 2. Die der Kolpingstadt Kerpen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zufließenden Finanzmittel in Höhe von 5.308.885,00 Euro werden für den Neubau der dritten Grundschule in Kerpen-Sindorf eingeplant und verwendet. Die der Kolpingstadt Kerpen aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz zufließenden Finanzmittel werden in Höhe von 2.680.320,77 Euro (Kapitel 1) und in Höhe von 3.350.980,00 Euro (Kapitel 2) für den Neubau der Albert-Schweitzer-Grundschule am neuen Standort Raphaelstraße in Kerpen-Brüggen verwendet. Beschlussvorlage 192.18 Seite 2 Begründung: Förderprogramm „Gute Schule 2020“ Förderfähig sind alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen für den Schulbereich. Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Für Kerpen stehen insgesamt 5.308.885,00 Euro zur Verfügung. Die Mittel sind wie folgt abrufbar: 2018 => 1.327.221,00 Euro 2019 => 1.327.221,00 Euro 2020 => 2.654.443,00 Euro Die Schlussabrechnung bzw. Einreichung der Verwendungsnachweise muss jeweils nach 30 Monaten erfolgen. Ursprünglich war geplant, die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ für die Sanierung bzw. den Ausbau der Ulrichschule in Sindorf auf sechs Züge zu verwenden. Aufgrund der Beschlussfassung zum Bau einer dritten Grundschule im Stadtteil Sindorf im Dezember 2017 wird nunmehr seitens der Verwaltung vorgeschlagen, diese Mittel in Höhe von 5.308.885,00 Euro für den Neubau der dritten Grundschule Sindorf zu verwenden. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz: Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes stehen derzeit zwei Fördertöpfe zur Verfügung, deren Eckdaten nachfolgend in Kurzform aufgeführt sind: Kapitel 1: 2.680.620,77 € Förderbereich: Infrastruktur: - Krankenhäuser - Lärmbekämpfung, insbesondere an Straßen - Städtebau - Informationstechnologie - Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen - Luftreinhaltung Bildungsinfrastruktur - Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur - Schulinfrastruktur - Einrichtungen der Weiterbildung - Überbetriebliche Berufsbildungsstätten Förderquote: 90%, Eigenanteil: 10% Fristen: Finanzhilfen können für Investitionsvorhaben oder selbständige Abschnitte von Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2020 vollständig abgenommen und spätestens im Jahr 2021 vollständig abgerechnet werden Kapitel 2: 3.350.980,00 € Förderbereich: Verbesserung der Schulinfrastruktur Förderquote 90 %, Eigenanteil 10% Beschlussvorlage 192.18 Seite 3 Fristen: Finanzhilfen können für Investitionsvorhaben oder selbständige Abschnitte von Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen und spätestens im Jahr 2023 vollständig abgerechnet werden. Für beide Kapitel gilt: Antragstellung: Eine Anmeldung der Maßnahmen im Sinne eines Antragsverfahrens ist nicht durchzuführen. Allerdings haben die Kommunen dem Land alle Maßnahmen über ein elektronisches Verfahren (IDEV) zu melden. Anhand dieser Meldungen prüft das Land die Maßnahmen kursorisch hinsichtlich der Förderfähigkeit. Nach Abschluss der Maßnahmen haben die Kommunen dem Land einen Verwendungsnachweis zur abschließenden Prüfung vorzulegen. Auszahlung der Mittel: Der Bund ermächtigt die Bezirksregierung die Auszahlung der Mittel anzuordnen, sobald sie zur anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen benötigt werden. Das heißt, die Mittel können für tatsächliche Ausgaben anfordert werden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Fördermittel aus Kapitel 1 und Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Höhe von insgesamt 6.031.600,77 Euro für den Neubau der Albert-Schweitzer-Grundschule am neuen Standort Raphaelstraße im Stadtteil Brüggen zu verwenden. Eine formelle Beschlussfassung über die Verwendung der Fördermittel ist notwendig, um die Anmeldung der geplanten Maßnahmen vorzunehmen. Beschlussvorlage 192.18 Seite 4