Daten
Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
18.06.18, 13:16
Aktualisiert
18.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Bau- und
Fördermanagement
Bearbeitung: Martina Sasgen
TOP
Drs.-Nr.: 256.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
11.06.2018
Bemerkungen
26.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Begegnungszentrum Sindorf - "Investitionspakt Soziale Integration";
hier: Antrag der CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Sasgen
Amtsleitung
gez. i.V, Sasgen
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
gez. Canzler
gez. Comacchio
gez. Seiche
gez. Landscheid
gez. Maus
gez. Pütgens
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Zum 18.04.2018 wurde der Förderaufruf „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW
2018“ bekanntgegeben.
Zuwendungsvoraussetzungen sind, dass die Maßnahmen folgenden Förderkulissen zuzuordnen
sind:
Gebietsbezogene Maßnahmen (Förderung innerhalb von Stadterneuerungsgebieten)
Es müssen Gebäude bzw. Freiflächen sein, die in aktuellen Gebieten der Städtebauförderung
liegen. Das sind Satzungsgebiete gemäß §§ 142, 165 BauGB (z.B. im Programm städtebaulicher
Denkmalschutz), Gebiete der Sozialen Stadt gemäß § 171 e BauGB, Stadtumbaugebiete gemäß
§ 171 b BauGB und Erhaltungsgebiete gemäß § 172 BauGB, ferner Gebiete zur Innenentwicklung
- Programm der Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren und Gebiete des Programms Kleinere Städte
und Gemeinden.
oder
Städtebauliche Einzelmaßnahmen (Förderung außerhalb von Stadterneuerungsgebieten)
Bei gebietsunabhängigen Maßnahmen erfolgt die Förderung im Rahmen einer städtebaulichen
Gesamtstrategie oder vergleichbaren integrierten Planungen, ggfs. auch Fachplanungen wie
Schul- und Sportentwicklungspläne, mit denen die Zielsetzungen der sozialen Integration im
Quartier verfolgt werden. Diese Strategie, der Integrationsbedarf, der Beitrag der
Einzelmaßnahme zur sozialen Integration im Quartier und ggfs. mit der Maßnahme
zusammenhängendes bürgerschaftliches Engagement sind im Rahmen der Antragsstellung
darzulegen.
Bereits 2016 hat sich die Kolpingstadt Kerpen auf einen ähnlichen Programmaufruf mit den
Maßnahmen:
Neubau einer Begegnungsstätte in Kerpen Sindorf
Bau eines Sportzentrums in Kerpen und
Sanierung der Sportanlage Graf-Berghe-von-Trips Stadion Kerpen Horrem
beworben.
Zur Erarbeitung der Anträge wurden Planungskosten verausgabt und die Anträge aufgrund des
kurzen Bewerbungsfensters kurzfristig erarbeitet.
Im Jahr 2017 wurde ein Antrag für den Bau des Begegnungszentrums innerhalb des ISEK
Maastrichter Straße gestellt, aber auch dieser wurde im o.g. Programm nicht bewilligt, sondern
nunmehr im Programm „Soziale Stadt“.
Dies lag auch daran, dass der letztjährige Programmaufruf fünffach überzeichnet war. Dem
Mittelvolumen in Höhe von rund 55 Mio. € standen 206 Anträge auf 134 Kommunen und einem
Förderbedarf von 277,3 Mio. € gegenüber. Nach der Auswahl der Anträge wurden 44 Maßnahmen
bewilligt.
Den dann geförderten Maßnahmen liegt zum Großteil ein Quartierskonzept zugrunde bzw. handelt
es sich Maßnahmen, die räumlich in ein Konzept eingearbeitet sind.
Es ist von entscheidender Bedeutung, für Bewerbungen auf solche Aufrufe ein entsprechendes
Konzept zugrunde zu legen. Diese Entwicklungspläne können entweder räumlich (Quartier,
Stadtteil etc.) oder sachbezogen (Spielplatzkonzept, Versammlungsstättenkonzept etc.) sein.
Bei räumlich orientierten Konzepten geht es darum, in Stadtteilen mit besonderen sozialen
Integrationsanforderungen verstärkt in die soziale Infrastruktur wie Begegnungsstätten,
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Stadtteilzentren, Nachbarschaftstreffs zu investieren und gleichzeitig den gesellschaftlichen
Zusammenhalt zu fördern. Hier sind alle Quartiersfaktoren zu berücksichtigen.
Sachorientierte Entwicklungskonzepte beleuchten die städtische Gesamtsituation, z.B. aller
Spielplätze, auf Nutzung durch verschiedenste Personengruppen im näheren Umfeld
hinsichtlich der Attraktivität, Erreichbarkeit, demografische Entwicklung und viele weitere
Faktoren und treffen eine Festlegung für einen signifikanten Zeitraum über die
Gesamtkommune.
Ein räumlich orientiertes Konzept wurde in Kerpen für das Europaviertel Kerpen-Nord
(Arbeitsname Quartier Maastrichter Straße) entwickelt und verabschiedet.
Weitere gebietsorientierte oder gesamtstrategische Projektpläne wurden bislang nicht befasst
oder beschlossen. Hierbei wären vor allem personelle und eigenanteilsbedingte finanzielle
Ressourcen zu berücksichtigen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, Einzelfördermaßnahmen wie das Begegnungszentrum Sindorf
oder Sportplatzsanierungsmaßnahmen in einzelnen Stadtteilen nicht an den Investitionspakt
„Soziale Integration im Quartier“ zu adressieren und sich am Projektaufruf 2018 nicht zu
beteiligen.
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