Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Begegnungszentrum Sindorf - "Investitionspakt Soziale Integration"; hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
18.06.18, 13:16
Aktualisiert
18.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Begegnungszentrum Sindorf - "Investitionspakt Soziale Integration";
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Begegnungszentrum Sindorf - "Investitionspakt Soziale Integration";
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Begegnungszentrum Sindorf - "Investitionspakt Soziale Integration";
hier: Antrag der CDU-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 103 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Bau- und Fördermanagement Bearbeitung: Martina Sasgen TOP Drs.-Nr.: 256.18 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 11.06.2018 Bemerkungen 26.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Begegnungszentrum Sindorf - "Investitionspakt Soziale Integration"; hier: Antrag der CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Sasgen Amtsleitung gez. i.V, Sasgen Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung gez. Canzler gez. Comacchio gez. Seiche gez. Landscheid gez. Maus gez. Pütgens Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Zum 18.04.2018 wurde der Förderaufruf „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ bekanntgegeben. Zuwendungsvoraussetzungen sind, dass die Maßnahmen folgenden Förderkulissen zuzuordnen sind: Gebietsbezogene Maßnahmen (Förderung innerhalb von Stadterneuerungsgebieten) Es müssen Gebäude bzw. Freiflächen sein, die in aktuellen Gebieten der Städtebauförderung liegen. Das sind Satzungsgebiete gemäß §§ 142, 165 BauGB (z.B. im Programm städtebaulicher Denkmalschutz), Gebiete der Sozialen Stadt gemäß § 171 e BauGB, Stadtumbaugebiete gemäß § 171 b BauGB und Erhaltungsgebiete gemäß § 172 BauGB, ferner Gebiete zur Innenentwicklung - Programm der Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren und Gebiete des Programms Kleinere Städte und Gemeinden. oder Städtebauliche Einzelmaßnahmen (Förderung außerhalb von Stadterneuerungsgebieten) Bei gebietsunabhängigen Maßnahmen erfolgt die Förderung im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtstrategie oder vergleichbaren integrierten Planungen, ggfs. auch Fachplanungen wie Schul- und Sportentwicklungspläne, mit denen die Zielsetzungen der sozialen Integration im Quartier verfolgt werden. Diese Strategie, der Integrationsbedarf, der Beitrag der Einzelmaßnahme zur sozialen Integration im Quartier und ggfs. mit der Maßnahme zusammenhängendes bürgerschaftliches Engagement sind im Rahmen der Antragsstellung darzulegen. Bereits 2016 hat sich die Kolpingstadt Kerpen auf einen ähnlichen Programmaufruf mit den Maßnahmen: Neubau einer Begegnungsstätte in Kerpen Sindorf Bau eines Sportzentrums in Kerpen und Sanierung der Sportanlage Graf-Berghe-von-Trips Stadion Kerpen Horrem beworben. Zur Erarbeitung der Anträge wurden Planungskosten verausgabt und die Anträge aufgrund des kurzen Bewerbungsfensters kurzfristig erarbeitet. Im Jahr 2017 wurde ein Antrag für den Bau des Begegnungszentrums innerhalb des ISEK Maastrichter Straße gestellt, aber auch dieser wurde im o.g. Programm nicht bewilligt, sondern nunmehr im Programm „Soziale Stadt“. Dies lag auch daran, dass der letztjährige Programmaufruf fünffach überzeichnet war. Dem Mittelvolumen in Höhe von rund 55 Mio. € standen 206 Anträge auf 134 Kommunen und einem Förderbedarf von 277,3 Mio. € gegenüber. Nach der Auswahl der Anträge wurden 44 Maßnahmen bewilligt. Den dann geförderten Maßnahmen liegt zum Großteil ein Quartierskonzept zugrunde bzw. handelt es sich Maßnahmen, die räumlich in ein Konzept eingearbeitet sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, für Bewerbungen auf solche Aufrufe ein entsprechendes Konzept zugrunde zu legen. Diese Entwicklungspläne können entweder räumlich (Quartier, Stadtteil etc.) oder sachbezogen (Spielplatzkonzept, Versammlungsstättenkonzept etc.) sein. Bei räumlich orientierten Konzepten geht es darum, in Stadtteilen mit besonderen sozialen Integrationsanforderungen verstärkt in die soziale Infrastruktur wie Begegnungsstätten, Beschlussvorlage 256.18 Seite 2 Stadtteilzentren, Nachbarschaftstreffs zu investieren und gleichzeitig den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Hier sind alle Quartiersfaktoren zu berücksichtigen. Sachorientierte Entwicklungskonzepte beleuchten die städtische Gesamtsituation, z.B. aller Spielplätze, auf Nutzung durch verschiedenste Personengruppen im näheren Umfeld hinsichtlich der Attraktivität, Erreichbarkeit, demografische Entwicklung und viele weitere Faktoren und treffen eine Festlegung für einen signifikanten Zeitraum über die Gesamtkommune. Ein räumlich orientiertes Konzept wurde in Kerpen für das Europaviertel Kerpen-Nord (Arbeitsname Quartier Maastrichter Straße) entwickelt und verabschiedet. Weitere gebietsorientierte oder gesamtstrategische Projektpläne wurden bislang nicht befasst oder beschlossen. Hierbei wären vor allem personelle und eigenanteilsbedingte finanzielle Ressourcen zu berücksichtigen. Daher schlägt die Verwaltung vor, Einzelfördermaßnahmen wie das Begegnungszentrum Sindorf oder Sportplatzsanierungsmaßnahmen in einzelnen Stadtteilen nicht an den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ zu adressieren und sich am Projektaufruf 2018 nicht zu beteiligen. Beschlussvorlage 256.18 Seite 3