Daten
Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
18.06.18, 13:16
Aktualisiert
18.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines
Ordnungswesen
Bearbeitung: Michael Esser
TOP
Drs.-Nr.: 272.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.05.2018
Bemerkungen
26.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verunreinigungen durch Hunde, Anlein- und Maulkorbpflicht in Ortsanlagen, hier Ortsteil
Blatzheim;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die beantragte Kontrolle an einem
Sonntag als einmalige Aktion durch das Ordnungamt durchführen zu lassen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Esser
gez. Esser
gez. Beriere
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez.Cornely
Begründung:
Im Außendienst des Ordnungsamtes der Kolpingstadt Kerpen stehen zurzeit 6,04 Stellenanteile
zur Verfügung, die sich auf folgende Aufgabengebiete verteilen:
-
Allgemeine Ordnungsaufgaben
Gewerbe, Märkte, Gaststätten
Sondernutzung
Nachtdienst
Überwachung Ruhender Verkehr
1,8
0,82
0,6
0,62
2,2
Stellenanteile
Stellenanteile
Stellenanteile
Stellenanteile
Stellenanteile
Die v.g. Stellenanteile werden durch sieben Mitarbeitende besetzt.
Regelmäßig erfolgt der Einsatz des Außendienstes der Kolpingstadt Kerpen zu folgenden Zeiten:
Montags:
Dienstags
Mittwochs
Donnerstags
Freitags
Samstags
Samstags
07:30 h – 20:00 h
07:30 h – 20:00 h
07:30 h – Nachtdienst regelmäßig bis mindestens 23:00 h
07:30 h – 20:00 h
07:30 h – Nachtdienst regelmäßig mindestens bis 00:00 h
09:00 h – 13:00 h
Nachtdienst regelmäßig mindestens vier Stunden bis mindestens 00:00 h
Ab 18:00 h bis 20:00 h (Spätdienst) finden täglich Kontrollen von öffentlichen Plätzen und
Anlagen, insbesondere von Schulgeländen statt, um Verunreinigungen und Vandalismus
vorzubeugen. Zudem werden sogg. Präsenzkontrollen an öffentlichen Plätzen und im Umfeld der
Bahnhöfe im Stadtgebiet durchgeführt, um so dass subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung
zu steigern.
Im Nachtdienst werden gleichgelagerte Kontrollen durchgeführt. Herauszuheben sind hier die
Kontrollen der Schulgelände, die aufgrund der großen Anzahl von Personen sehr zeitintensiv sind.
Zudem nimmt die Anzahl der Einsätze im Nachtdienst wegen ruhestörendem Lärm insgesamt und
insbesondere in den Sommermonaten erheblich zu.
Kontrollen im Spät- und im Nachtdienst werden aus Gründen des Eigenschutzes des eingesetzten
Personal ausschließlich nur zu zweit durchgeführt.
Darüber hinaus überwacht der Außendienst der Kolpingstadt Kerpen alle größeren
Veranstaltungen im Stadtgebiet Kerpen wie z.B.
- Großer Trödelmarkt
- Maimarkt
- Stadtfest Kerpen
- Cityfest
- Horremer Abendlauf
- Weihnachtsmärkte
Die Überwachung der v.g. Veranstaltungen erfolgt regelmäßig zu zweit ggf. auch in Kooperation
mit dem Bezirksdienst der Polizeiwache Kerpen.
Der Dienst zu Veranstaltungen wird gesondert angeordnet und erfolgt außerhalb und zusätzlich zu
den o.g. regelmäßigen Dienstzeiten.
Für alle Veranstaltungen im Stadtgebiet der Kolpingstadt Kerpen steht der Außendienst zumindest
in Rufbereitschaft zur Verfügung.
Beschlussvorlage 272.18
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Zusätzlich ist der Außendienst der Kolpingstadt Kerpen bei der Überwachung der Aktivitäten rund
um den Hambacher Forst wie z.B.
- Skill Sharing Camps
- Camp for future
- Rote Linie Aktionen
Im Einsatz. Diese Einsätz werden in den Nachtzeiten durch eine Rufbereitschaft ergänzt..
Der tatsächliche Einsatz zu Veranstaltungen, Rufbereitschaften zu Veranstaltungen oder die
Einsatzplanung im Hinblick auf Aktivitäten im Hambacher Forst können nur durch die Anordnung
von Mehrarbeitsstunden erfolgen.
Sowohl diese Mehrarbeitsstunden, als auch die angeordneten Sonderdienste aufgrund von
Veranstaltungen gehen derzeit zu Lasten der allgemeinen Aufgaben des Außendienstes der
Kolpingstadt Kerpen.
Die geforderten Kontrollen der Anleinpflicht und des Verunreinigungsverbotes aufgrund der
ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf dem
Gebiet der Kolpingstadt Kerpen bzw. die Kontrollen der Regelungen des Landeshundegesetzes im
Bereiches des Ortsteils Blatzheim werden grundsätzlich durch zwei Mitarbeitende sichergestellt.
Mit der derzeitigen personellen Ausstattung des Außendienstes der Kolpingstadt Kerpen können
allenfalls im Rahmen einer Schwerpunktaktion Kontrollen des v.g. Bereiches an Wochenenden
erfolgen. Aufgrund von Ruhezeiten zwischen Dienstende und Dienstbeginn und dem Grundsatz,
dass eine Fünf-Tage-Woche eingehalten werden soll, könnten diese Schwerpunktkontrollen nur
unter Wegfall des Nachtdienstes an dem Wochenende der Kontrollen in Blatzheim erfolgen.
Eine dauerhafte Überwachung der Anleinpflicht o.Ä. des Ortsteils Blatzheim oder anderer
Stadtteile an Wochenenden ist mit der derzeitigen personellen Besetzung des Außendienstes der
Kolpingstadt Kerpen nicht möglich.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die beantragten Kontrollen als einmalige Schwerpunktaktion
durchzuführen.
Beschlussvorlage 272.18
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