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Beschlussvorlage (Verunreinigungen durch Hunde, Anlein- und Maulkorbpflicht in Ortsanlagen, hier Ortsteil Blatzheim; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
18.06.18, 13:16
Aktualisiert
18.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Verunreinigungen durch Hunde, Anlein- und Maulkorbpflicht in Ortsanlagen, hier Ortsteil Blatzheim;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Verunreinigungen durch Hunde, Anlein- und Maulkorbpflicht in Ortsanlagen, hier Ortsteil Blatzheim;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Verunreinigungen durch Hunde, Anlein- und Maulkorbpflicht in Ortsanlagen, hier Ortsteil Blatzheim;
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines Ordnungswesen Bearbeitung: Michael Esser TOP Drs.-Nr.: 272.18 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.05.2018 Bemerkungen 26.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Verunreinigungen durch Hunde, Anlein- und Maulkorbpflicht in Ortsanlagen, hier Ortsteil Blatzheim; hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die beantragte Kontrolle an einem Sonntag als einmalige Aktion durch das Ordnungamt durchführen zu lassen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Esser gez. Esser gez. Beriere gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez.Cornely Begründung: Im Außendienst des Ordnungsamtes der Kolpingstadt Kerpen stehen zurzeit 6,04 Stellenanteile zur Verfügung, die sich auf folgende Aufgabengebiete verteilen: - Allgemeine Ordnungsaufgaben Gewerbe, Märkte, Gaststätten Sondernutzung Nachtdienst Überwachung Ruhender Verkehr 1,8 0,82 0,6 0,62 2,2 Stellenanteile Stellenanteile Stellenanteile Stellenanteile Stellenanteile Die v.g. Stellenanteile werden durch sieben Mitarbeitende besetzt. Regelmäßig erfolgt der Einsatz des Außendienstes der Kolpingstadt Kerpen zu folgenden Zeiten: Montags: Dienstags Mittwochs Donnerstags Freitags Samstags Samstags 07:30 h – 20:00 h 07:30 h – 20:00 h 07:30 h – Nachtdienst regelmäßig bis mindestens 23:00 h 07:30 h – 20:00 h 07:30 h – Nachtdienst regelmäßig mindestens bis 00:00 h 09:00 h – 13:00 h Nachtdienst regelmäßig mindestens vier Stunden bis mindestens 00:00 h Ab 18:00 h bis 20:00 h (Spätdienst) finden täglich Kontrollen von öffentlichen Plätzen und Anlagen, insbesondere von Schulgeländen statt, um Verunreinigungen und Vandalismus vorzubeugen. Zudem werden sogg. Präsenzkontrollen an öffentlichen Plätzen und im Umfeld der Bahnhöfe im Stadtgebiet durchgeführt, um so dass subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu steigern. Im Nachtdienst werden gleichgelagerte Kontrollen durchgeführt. Herauszuheben sind hier die Kontrollen der Schulgelände, die aufgrund der großen Anzahl von Personen sehr zeitintensiv sind. Zudem nimmt die Anzahl der Einsätze im Nachtdienst wegen ruhestörendem Lärm insgesamt und insbesondere in den Sommermonaten erheblich zu. Kontrollen im Spät- und im Nachtdienst werden aus Gründen des Eigenschutzes des eingesetzten Personal ausschließlich nur zu zweit durchgeführt. Darüber hinaus überwacht der Außendienst der Kolpingstadt Kerpen alle größeren Veranstaltungen im Stadtgebiet Kerpen wie z.B. - Großer Trödelmarkt - Maimarkt - Stadtfest Kerpen - Cityfest - Horremer Abendlauf - Weihnachtsmärkte Die Überwachung der v.g. Veranstaltungen erfolgt regelmäßig zu zweit ggf. auch in Kooperation mit dem Bezirksdienst der Polizeiwache Kerpen. Der Dienst zu Veranstaltungen wird gesondert angeordnet und erfolgt außerhalb und zusätzlich zu den o.g. regelmäßigen Dienstzeiten. Für alle Veranstaltungen im Stadtgebiet der Kolpingstadt Kerpen steht der Außendienst zumindest in Rufbereitschaft zur Verfügung. Beschlussvorlage 272.18 Seite 2 Zusätzlich ist der Außendienst der Kolpingstadt Kerpen bei der Überwachung der Aktivitäten rund um den Hambacher Forst wie z.B. - Skill Sharing Camps - Camp for future - Rote Linie Aktionen Im Einsatz. Diese Einsätz werden in den Nachtzeiten durch eine Rufbereitschaft ergänzt.. Der tatsächliche Einsatz zu Veranstaltungen, Rufbereitschaften zu Veranstaltungen oder die Einsatzplanung im Hinblick auf Aktivitäten im Hambacher Forst können nur durch die Anordnung von Mehrarbeitsstunden erfolgen. Sowohl diese Mehrarbeitsstunden, als auch die angeordneten Sonderdienste aufgrund von Veranstaltungen gehen derzeit zu Lasten der allgemeinen Aufgaben des Außendienstes der Kolpingstadt Kerpen. Die geforderten Kontrollen der Anleinpflicht und des Verunreinigungsverbotes aufgrund der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf dem Gebiet der Kolpingstadt Kerpen bzw. die Kontrollen der Regelungen des Landeshundegesetzes im Bereiches des Ortsteils Blatzheim werden grundsätzlich durch zwei Mitarbeitende sichergestellt. Mit der derzeitigen personellen Ausstattung des Außendienstes der Kolpingstadt Kerpen können allenfalls im Rahmen einer Schwerpunktaktion Kontrollen des v.g. Bereiches an Wochenenden erfolgen. Aufgrund von Ruhezeiten zwischen Dienstende und Dienstbeginn und dem Grundsatz, dass eine Fünf-Tage-Woche eingehalten werden soll, könnten diese Schwerpunktkontrollen nur unter Wegfall des Nachtdienstes an dem Wochenende der Kontrollen in Blatzheim erfolgen. Eine dauerhafte Überwachung der Anleinpflicht o.Ä. des Ortsteils Blatzheim oder anderer Stadtteile an Wochenenden ist mit der derzeitigen personellen Besetzung des Außendienstes der Kolpingstadt Kerpen nicht möglich. Daher schlägt die Verwaltung vor, die beantragten Kontrollen als einmalige Schwerpunktaktion durchzuführen. Beschlussvorlage 272.18 Seite 3