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Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl & Partner hier: Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
160 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:16
Aktualisiert
18.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl & Partner
hier: Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs) Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl & Partner
hier: Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs) Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl & Partner
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines Ordnungswesen Bearbeitung: Michael Esser TOP Drs.-Nr.: 370.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 04.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl & Partner hier: Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 217.000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2018 Produktsachkonto: 12.122.99.00 50….. Deckung: Mehreinnahmen Verwarn- und Bußgelder Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Stellenplan 2018 zu erweitern und innerhalb der Abteilung 21.1 für die Überwachung des ruhenden Verkehrs befristet auf zwei Jahre 1,64 zusätzliche Stelle (+1,64 Stellen) mit dem Stellenwert EG 9 a TVöD einzurichten sowie die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 36.200 € überplanmäßig bereitzustellen.. Diese Stellen sind kurzfristig auszuschreiben und schnellstmöglich zu besetzen Sachbearbeitung gez. Esser Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt 11 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Berière gez. Canzler gez. Stein gez. Schaaf gez. Spürck gez.Cornely MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten 36.167 € 108.500 € 72.333 € 51.658 € 155.975 € 103.316 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 370.18 Seite 2 Begründung: Im Rahmen der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl&Partner wurde festgestellt, dass die Verkehrssicherheit durch die Einrichtung einer weiteren Stelle im Außendienst der Kolpingstadt Kerpen die Verkehrssicherheit in Kerpen insgesamt erhöhen und zugleich Mehreinnahmen im Bereich der Verwarn- und Bußgelder generiert werden können. In der Vergangenheit gab es neben politischen Anträgen zur Verstärkung des Außendienstes auch eine gestiegene Zahl an Beschwerden und Anregungen aus der Bevölkerung, die aufzeigten, dass es angebracht war, die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu intensivieren. Bis zum Jahr 2014 standen im Außendienst 1,2 Stellenanteile zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Verfügung. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden etwa 10.000 Verwarnungen (mit Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von 150.000 €) erteilt. Diese etwa 10.000 Verwarnungen wurden im Innendienst mit 0,78 Stellenanteilen bearbeitet. Mit Beschluss vom 08.04.2014 hat der Stadtrat unter anderem eine personelle Verstärkung des Außendienstes des Ordnungsamtes in Höhe einer Vollzeitstelle, befristet auf zwei Jahre zugestimmt. Die Verstärkung des Außendienstes ist für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet erfolgt. Zudem wurde durch den Stadtrat in gleicher Sitzung 0,64 Stellenanteile zur Bearbeitung der Verwarngeld- und Bußgeldverfahren im Innendienst befristet auf zwei Jahre beschlossen. Im Jahr 2016 wurden die v.g. Stellen mit Beschluss des Stadtrates dauerhaft eingerichtet. Im Außendienst des Ordnungsamtes stehen zurzeit 6,04 Stellenanteile, die sich auf folgende Aufgabengebiete verteilen: - Allgemeine Ordnungsaufgaben Gewerbe, Märkte, Gaststätten Sondernutzung Nachtdienst Überwachung Ruhender Verkehr 1,8 0,82 0,6 0,62 2,2 Stellenanteile Stellenanteile Stellenanteile Stellenanteile Stellenanteile Im Jahr 2016 wurden durch den Außendienst 17.184 Verwarnungen erteilt. Hierdurch wurden Einnahmen in Höhe von 286.525 € erzielt. Das entspricht ca. 16,70 € pro Verwarnung. Im Jahr 2017 wurden durch den Außendienst 13.292 Verwarnungen erteilt. Hierdurch wurden Einnahmen in Höhe von 235.284 € erzielt. Das entspricht ca. 17,70 € pro Verwarnung. Im Jahr 2017 ist die Anzahl der Verwarnungen absolut zurückgegangen, da es im Jahr 2017 erhebliche Ausfälle im Außendienst gab. Durch die personelle Verstärkung des Außendienstes um 1,0 Stellenanteile sollte zukünftig auf Beschwerden und Anregungen entsprechend reagiert werden können. Insbesondere können Verkehrsschwerpunkte dann intensiver überwacht werden. Zudem können Kontrollen auch aufgrund von substantiierten Beschwerden aus der Bevölkerung außerhalb der Verkehrsschwerpunkte im angemessenen Umfang und Frequentierung auch im Spätdienst bis 20:00 h erfolgen. Durch die Einrichtung einer weiteren Stelle im Außendienst der Kolpingstadt Kerpen könnte die Anzahl der Verwarnungen auf 25.000 pro Jahr erhöht werden. Dies würde bei einem durchschnittlichen Verwarngeld von 17,70 € zu einer Gesamteinnahme von 442.500 € und damit im Vergleich zum Jahr 2016 zu einer Mehreinnahme von ca. 155.975 € führen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Anzahl der Verwarnungen und Beschlussvorlage 370.18 Seite 3 durchschnittliche Höhe des erteilten Verwarngeldes um eine Prognose handelt, die aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre erstellt wurde. Möglicherweise kann die Verstärkung der Kontrollen zu erzieherischen Lerneffekten führen, was auch den Rückgang oder die Stagnation der Anzahl der erteilten Verwarnungen zur Folge haben kann. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Ausweisung der zusätzlichen Stellen zur Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs zunächst für die Dauer von zwei Jahren zu befristen. Die o.g. Mehreinnahmen von ca. 155.975 € stehen ca. 108.500 € Personalkosten gegenüber, so dass die Ausweisung der zusätzlichen Stelle im Außendienst und der Stellenanteile von 0,64 im Innendienst nicht nur kostenneutral, sondern auch mit Mehreinahmen verbunden ist. Insgesamt ist festzustellen, dass durch die Einrichtung zusätzlicher Stellen gerade die Verkehrsschwerpunkte intensiver überwacht werden können und darüber hinaus auch auf Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger schneller und intensiver reagiert werden kann. Die Verwaltung schlägt daher vor, im Bereich des allg. Ordnungswesens für die Überwachung des ruhenden Verkehrs 1,64 zusätzliche Stellen mit den Stellenwerten EG 9a TVöD (1,0 Stelle) bzw. EG 9a TVöD (0,64 Stellenanteile) befristet für zwei Jahre auszuweisen. Beschlussvorlage 370.18 Seite 4