Daten
Kommune
Kerpen
Größe
160 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:16
Aktualisiert
18.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines
Ordnungswesen
Bearbeitung: Michael Esser
TOP
Drs.-Nr.: 370.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
04.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl &
Partner
hier: Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 217.000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2018
Produktsachkonto: 12.122.99.00 50…..
Deckung: Mehreinnahmen Verwarn- und Bußgelder
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Stellenplan 2018 zu erweitern und
innerhalb der Abteilung 21.1 für die Überwachung des ruhenden Verkehrs befristet auf zwei Jahre
1,64 zusätzliche Stelle (+1,64 Stellen) mit dem Stellenwert EG 9 a TVöD einzurichten sowie die
erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 36.200 € überplanmäßig
bereitzustellen.. Diese Stellen sind kurzfristig auszuschreiben und schnellstmöglich zu besetzen
Sachbearbeitung
gez. Esser
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 11
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Berière
gez. Canzler
gez. Stein
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez.Cornely
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
36.167 €
108.500 €
72.333 €
51.658 €
155.975 €
103.316 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 370.18
Seite 2
Begründung:
Im Rahmen der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl&Partner wurde festgestellt,
dass die Verkehrssicherheit durch die Einrichtung einer weiteren Stelle im Außendienst der
Kolpingstadt Kerpen die Verkehrssicherheit in Kerpen insgesamt erhöhen und zugleich
Mehreinnahmen im Bereich der Verwarn- und Bußgelder generiert werden können.
In der Vergangenheit gab es neben politischen Anträgen zur Verstärkung des Außendienstes
auch eine gestiegene Zahl an Beschwerden und Anregungen aus der Bevölkerung, die aufzeigten,
dass es angebracht war, die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu intensivieren.
Bis zum Jahr 2014 standen im Außendienst 1,2 Stellenanteile zur Überwachung des ruhenden
Verkehrs zur Verfügung. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden etwa 10.000 Verwarnungen (mit
Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von 150.000 €) erteilt.
Diese etwa 10.000 Verwarnungen wurden im Innendienst mit 0,78 Stellenanteilen bearbeitet.
Mit Beschluss vom 08.04.2014 hat der Stadtrat unter anderem eine personelle Verstärkung des
Außendienstes des Ordnungsamtes in Höhe einer Vollzeitstelle, befristet auf zwei Jahre
zugestimmt. Die Verstärkung des Außendienstes ist für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
im Stadtgebiet erfolgt.
Zudem wurde durch den Stadtrat in gleicher Sitzung 0,64 Stellenanteile zur Bearbeitung der
Verwarngeld- und Bußgeldverfahren im Innendienst befristet auf zwei Jahre beschlossen.
Im Jahr 2016 wurden die v.g. Stellen mit Beschluss des Stadtrates dauerhaft eingerichtet.
Im Außendienst des Ordnungsamtes stehen zurzeit 6,04 Stellenanteile, die sich auf folgende
Aufgabengebiete verteilen:
-
Allgemeine Ordnungsaufgaben
Gewerbe, Märkte, Gaststätten
Sondernutzung
Nachtdienst
Überwachung Ruhender Verkehr
1,8
0,82
0,6
0,62
2,2
Stellenanteile
Stellenanteile
Stellenanteile
Stellenanteile
Stellenanteile
Im Jahr 2016 wurden durch den Außendienst 17.184 Verwarnungen erteilt. Hierdurch wurden
Einnahmen in Höhe von 286.525 € erzielt. Das entspricht ca. 16,70 € pro Verwarnung.
Im Jahr 2017 wurden durch den Außendienst 13.292 Verwarnungen erteilt. Hierdurch wurden
Einnahmen in Höhe von 235.284 € erzielt. Das entspricht ca. 17,70 € pro Verwarnung.
Im Jahr 2017 ist die Anzahl der Verwarnungen absolut zurückgegangen, da es im Jahr 2017
erhebliche Ausfälle im Außendienst gab.
Durch die personelle Verstärkung des Außendienstes um 1,0 Stellenanteile sollte zukünftig auf
Beschwerden und Anregungen entsprechend reagiert werden können. Insbesondere können
Verkehrsschwerpunkte dann intensiver überwacht werden. Zudem können Kontrollen auch
aufgrund von substantiierten Beschwerden aus der Bevölkerung außerhalb der
Verkehrsschwerpunkte im angemessenen Umfang und Frequentierung auch im Spätdienst bis
20:00 h erfolgen.
Durch die Einrichtung einer weiteren Stelle im Außendienst der Kolpingstadt Kerpen könnte die
Anzahl der Verwarnungen auf 25.000 pro Jahr erhöht werden. Dies würde bei einem
durchschnittlichen Verwarngeld von 17,70 € zu einer Gesamteinnahme von 442.500 € und damit
im Vergleich zum Jahr 2016 zu einer Mehreinnahme von ca. 155.975 € führen.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Anzahl der Verwarnungen und
Beschlussvorlage 370.18
Seite 3
durchschnittliche Höhe des erteilten Verwarngeldes um eine Prognose handelt, die aufgrund der
Erfahrungen der letzten Jahre erstellt wurde. Möglicherweise kann die Verstärkung der Kontrollen
zu erzieherischen Lerneffekten führen, was auch den Rückgang oder die Stagnation der Anzahl
der erteilten Verwarnungen zur Folge haben kann. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die
Ausweisung der zusätzlichen Stellen zur Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs
zunächst für die Dauer von zwei Jahren zu befristen.
Die o.g. Mehreinnahmen von ca. 155.975 € stehen ca. 108.500 € Personalkosten gegenüber, so
dass die Ausweisung der zusätzlichen Stelle im Außendienst und der Stellenanteile von 0,64 im
Innendienst nicht nur kostenneutral, sondern auch mit Mehreinahmen verbunden ist.
Insgesamt ist festzustellen, dass durch die Einrichtung zusätzlicher Stellen gerade die
Verkehrsschwerpunkte intensiver überwacht werden können und darüber hinaus auch auf
Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger schneller und intensiver reagiert werden kann.
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Bereich des allg. Ordnungswesens für die Überwachung des
ruhenden Verkehrs 1,64 zusätzliche Stellen mit den Stellenwerten EG 9a TVöD (1,0 Stelle) bzw.
EG 9a TVöD (0,64 Stellenanteile) befristet für zwei Jahre auszuweisen.
Beschlussvorlage 370.18
Seite 4