Daten
Kommune
Kerpen
Größe
178 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:16
Aktualisiert
18.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines
Ordnungswesen
Bearbeitung: 21.1
TOP
Drs.-Nr.: 375.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
04.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl &
Partner
hier: Überwachung des fließenden Verkehrs
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.200 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2018
Produktsachkonto: 12.122.03.00 0811001 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Deckung:
X
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: ggf.
zusätzlich 230.000 € im Jahr 2019 bei 12.122.03.00 0811001 Betriebs- und
Geschäftsausstattung sowie Personalkosten
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Beschaffung einer Messeinrichtung zur
Überwachung des fließenden Verkehrs zur Ermittlung an welchen Stellen im Stadtgebiet die
Überwachung des fließenden Verkehrs aufgrund der rechtlichen Vorgaben zulässig ist. Die Kosten
belaufen sich hierfür auf einmalig ca. 4.200 €, welche durch den Rat der außerplanmäßig zur
Sachbearbeitung
gez.Esser
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 11
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Beriere
gez. Canzler
gez. Stein
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Cornely
Verfügung gestellt werden.. Darüber hinaus empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss für das
Haushaltsjahr 2019 vorsorglich 230.000 € für die Beschaffung der technischen Ausrüstung für die
Durchführung von mobilen Geschwindigkeitsmessungen, zu veranschlagen. Zudem empfiehlt der
HFA dem Stadtrat vorsorglich 5,05 Stellen EG 6 TvÖD als Personal für den Messbetrieb und die
Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren einzurichten und diese im Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2019 zu berücksichtigen.
Beschlussvorlage 375.18
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4.200
230.000
4.200
230.000
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
252.155
247.955
247.955
247.955
gesamt
252.155
247.955
247.955
247.955
gesamt
252.155
247.955
247.955
247.955
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
Beschlussvorlage 375.18
Seite 3
Begründung:
Im Rahmen der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl&Partner wurde festgestellt,
dass die Verkehrssicherheit durch die Überwachung des fließenden Verkehrs in der
Kolpingstadt Kerpen insgesamt erhöht und zugleich Einnahmen im Bereich der Verwarn- und
Bußgelder generiert werden können.
Derzeit wird die Überwachung des fließenden Verkehrs auf dem Gebiet der Kolpingstadt Kerpen
durch die Bußgeldstelle des Rhein-Erft-Kreises und die Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreis
wahrgenommen.
Eine Überwachung durch die Kolpingstadt Kerpen erfolgt bisher nicht.
Die rechtliche Grundlage zur Überwachung des fließenden Verkehrs stellt § 48 Absatz 2 des
Ordnungsbehördengesetzes (OBG) dar. Eine Überwachung durch die Kolpingstadt Kerpen darf
nur an Gefahrenstellen erfolgen.
Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine
erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht
kommen, an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen
Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahren sowie besonders schutzwürdigen
Personen, wie Kindern, Hilfebedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden, in
unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder
wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt
werden.
Das Vorliegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung reicht allein nicht aus, um von einer
Gefahrenstelle auszugehen.
Neben der Verhängung von Verwarn- bzw. Bußgeldern erfolgt die Überwachung des fließenden
Verkehrs auch zur Steigerung der Verkehrssicherheit.
Die Bußgeldstelle des Rhein-Erft-Kreises hat im Jahr 2017 an 16 Messstellen im Stadtgebiet
Kerpen an 26 Tagen 2.630 Verwarnungen mit einem durchschnittlichen Verwarngeld in Höhe von
25,00 € erteilt. Dies entspricht ca. 67.500 €.
Sollte die Überwachung des fließenden Verkehrs mit 16 Messstellen eingeführt werden, würde
eine Überwachung an jeder Messstelle mindestens einmal pro Monat erfolgen. Dies hätte sehr
wahrscheinlich zur Folge, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sich
kurzfristig an diesen Stellen an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten werden.
Die Einführung der Überwachung des fließenden Verkehrs wird die Verkehrssicherheit in der
Kolpingstadt Kerpen erhöhen.
Hierzu wird an Stellen, an denen die Polizei, der AK Verkehr oder auch Einwohnerinnen und
Einwohner vermuten, das eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern die
Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhält, eine sogenannte Vormessung mit einem
Seitenradarmessgerät durchgeführt.
Zur Vormessung wird das Seitenradarmessgerät an der potentiellen Messstelle installiert und
misst dann mindestens sieben Tage die Geschwindigkeit des dort stattfindenden
Fahrzeugverkehrs.
Danach werden die Daten der Anlage ausgewertet, um festzustellen, ob die Überwachung des
fließenden Verkehrs an dieser Stelle notwendig ist. Hierzu wird die durchschnittliche
Geschwindigkeit von 85 % des gemessenen Verkehrs zu Grunde gelegt. Liegt diese
durchschnittliche Geschwindigkeit über der Geschwindigkeitsbegrenzung zzgl. der gesetzlichen
Beschlussvorlage 375.18
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Toleranzen kann an dieser Stelle eine Messstelle zur Überwachung des fließenden Verkehrs
eingerichtet werden.
Zu beachten ist, dass verschiedenen Wetterlagen (Frost/Schnee) oder Ferien für Vormessungen
ungeeignet sind.
Um Vormessungen durchzuführen, wird ein Messgerät benötigt. Ein entsprechendes Messgerät ist
in der Abteilung 16.2 vorhanden. Um kurzfristig Messstellen auszuweisen, wäre eine weitere
Beschaffung einer weiteren Messanlage notwendig. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 4.000
€.
Die Bedienung der Messanlage könnte durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes
der Kolpingstadt Kerpen erfolgen.
Die Durchführung der Vormessungen scheint ab 09/2018 bis 11/2018 realistisch. Im Jahr 2019
sollten die Messungen im Zeitraum 02/2019 – 04/2019 erfolgen.
Die aus der Bedienung der Anlage im kleinen Umfang entstehenden Personalaufwendungen
könnten über insgesamt zehn Mehrstunden pro Woche abgedeckt werden. Hierdurch würden
Kosten in Höhe von ca. 1.400 € pro Monat entstehen.
Sofern die Geschwindigkeitsüberwachung durch die Kolpingstadt Kerpen eingeführt wird, entsteht
neben den Kosten für die Beschaffung einer mobilen Messeinheit zur Überwachung des
fließenden Verkehrs ein Personalbedarf, der sich derzeit nur bedingt darstellen lässt.
Sofern eine mobile Messeinrichtung beschafft wird, sollte diese zwölf Stunden an sechs Tagen in
der Woche betrieben werden.
Das Fahrzeug sollte aus Gründen der Sicherheit für das eingesetzte Personal und Material mit
zwei Mitarbeitenden besetzt werden. Eine Eingruppierung würde in EG 6 TvÖD erfolgen.
Um die v.g. Zeiträume abdecken zu können, werden insgesamt 5,05 Vollzeitäquivalente benötigt.
Neben der Besetzung eines Fahrzeuges zur mobilen Geschwindigkeitsmessung müssen noch
weitergehende Arbeiten im Rahmen der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren erledigt
werden.
Die Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren hängt wesentlich von der Anzahl der Messstellen
ab.
Belastbare Prognosen zur Anzahl möglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren können erst erstellt
werden, wenn bekannt ist, wie viele Messstellen eingerichtet werden könnten, und wie viele
Fahrzeuge an diesen Messstellen zu schnell gefahren sind.
Abschließend bleibt hier festzuhalten, dass ein möglicher Personalbedarf zur Bearbeitung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren erst 2019 ermittelt werden kann.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, kurzfristig außerplanmäßige Mittel in Höhe von
4.000 € zur Beschaffung eines weiteren Seitenradarmessgerätes bereit zu stellen.
Darüber hinaus werden folgende vorsorglichen Maßnahmen für das Haushaltsjahr und den
Stellenplan 2019 vorgeschlagen:
Bereitstellung von 230.000 € für die Beschaffung einer Messeinheit zur Überwachung des
fließenden Verkehrs
Stellenplanwirksame Einrichtung von 4,5 Vollzeitstellen EG 6 TvÖD zur Durchführung der
Geschwindigkeitsmessungen
Erst nach den durchgeführten Vormessungen kann eine belastbare Prognose zur
Verkehrssicherheit und zum Personalbedarf erstellt werden. Diese erhält der Rat der Kolpingstadt
Kerpen in 2019 im Rahmen einer detaillierten Vorlage zur abschließenden Entscheidung über die
Einführung der Überwachung des fließenden Verkehrs.
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