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Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl & Partner hier: Überwachung des fließenden Verkehrs)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
178 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:16
Aktualisiert
18.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl & Partner
hier: Überwachung des fließenden Verkehrs) Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl & Partner
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines Ordnungswesen Bearbeitung: 21.1 TOP Drs.-Nr.: 375.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 04.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl & Partner hier: Überwachung des fließenden Verkehrs Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.200 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2018 Produktsachkonto: 12.122.03.00 0811001 Betriebs- und Geschäftsausstattung Deckung: X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: ggf. zusätzlich 230.000 € im Jahr 2019 bei 12.122.03.00 0811001 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Personalkosten X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Beschaffung einer Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs zur Ermittlung an welchen Stellen im Stadtgebiet die Überwachung des fließenden Verkehrs aufgrund der rechtlichen Vorgaben zulässig ist. Die Kosten belaufen sich hierfür auf einmalig ca. 4.200 €, welche durch den Rat der außerplanmäßig zur Sachbearbeitung gez.Esser Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt 11 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Beriere gez. Canzler gez. Stein gez. Schaaf gez. Spürck gez. Cornely Verfügung gestellt werden.. Darüber hinaus empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss für das Haushaltsjahr 2019 vorsorglich 230.000 € für die Beschaffung der technischen Ausrüstung für die Durchführung von mobilen Geschwindigkeitsmessungen, zu veranschlagen. Zudem empfiehlt der HFA dem Stadtrat vorsorglich 5,05 Stellen EG 6 TvÖD als Personal für den Messbetrieb und die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren einzurichten und diese im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 zu berücksichtigen. Beschlussvorlage 375.18 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4.200 230.000 4.200 230.000 Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten 252.155 247.955 247.955 247.955 gesamt 252.155 247.955 247.955 247.955 gesamt 252.155 247.955 247.955 247.955 Erträge Zuschüsse Gebühren Beschlussvorlage 375.18 Seite 3 Begründung: Im Rahmen der Organisations- und Effizienzuntersuchung durch Rödl&Partner wurde festgestellt, dass die Verkehrssicherheit durch die Überwachung des fließenden Verkehrs in der Kolpingstadt Kerpen insgesamt erhöht und zugleich Einnahmen im Bereich der Verwarn- und Bußgelder generiert werden können. Derzeit wird die Überwachung des fließenden Verkehrs auf dem Gebiet der Kolpingstadt Kerpen durch die Bußgeldstelle des Rhein-Erft-Kreises und die Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreis wahrgenommen. Eine Überwachung durch die Kolpingstadt Kerpen erfolgt bisher nicht. Die rechtliche Grundlage zur Überwachung des fließenden Verkehrs stellt § 48 Absatz 2 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) dar. Eine Überwachung durch die Kolpingstadt Kerpen darf nur an Gefahrenstellen erfolgen. Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahren sowie besonders schutzwürdigen Personen, wie Kindern, Hilfebedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden, in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden. Das Vorliegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung reicht allein nicht aus, um von einer Gefahrenstelle auszugehen. Neben der Verhängung von Verwarn- bzw. Bußgeldern erfolgt die Überwachung des fließenden Verkehrs auch zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Die Bußgeldstelle des Rhein-Erft-Kreises hat im Jahr 2017 an 16 Messstellen im Stadtgebiet Kerpen an 26 Tagen 2.630 Verwarnungen mit einem durchschnittlichen Verwarngeld in Höhe von 25,00 € erteilt. Dies entspricht ca. 67.500 €. Sollte die Überwachung des fließenden Verkehrs mit 16 Messstellen eingeführt werden, würde eine Überwachung an jeder Messstelle mindestens einmal pro Monat erfolgen. Dies hätte sehr wahrscheinlich zur Folge, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sich kurzfristig an diesen Stellen an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten werden. Die Einführung der Überwachung des fließenden Verkehrs wird die Verkehrssicherheit in der Kolpingstadt Kerpen erhöhen. Hierzu wird an Stellen, an denen die Polizei, der AK Verkehr oder auch Einwohnerinnen und Einwohner vermuten, das eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhält, eine sogenannte Vormessung mit einem Seitenradarmessgerät durchgeführt. Zur Vormessung wird das Seitenradarmessgerät an der potentiellen Messstelle installiert und misst dann mindestens sieben Tage die Geschwindigkeit des dort stattfindenden Fahrzeugverkehrs. Danach werden die Daten der Anlage ausgewertet, um festzustellen, ob die Überwachung des fließenden Verkehrs an dieser Stelle notwendig ist. Hierzu wird die durchschnittliche Geschwindigkeit von 85 % des gemessenen Verkehrs zu Grunde gelegt. Liegt diese durchschnittliche Geschwindigkeit über der Geschwindigkeitsbegrenzung zzgl. der gesetzlichen Beschlussvorlage 375.18 Seite 4 Toleranzen kann an dieser Stelle eine Messstelle zur Überwachung des fließenden Verkehrs eingerichtet werden. Zu beachten ist, dass verschiedenen Wetterlagen (Frost/Schnee) oder Ferien für Vormessungen ungeeignet sind. Um Vormessungen durchzuführen, wird ein Messgerät benötigt. Ein entsprechendes Messgerät ist in der Abteilung 16.2 vorhanden. Um kurzfristig Messstellen auszuweisen, wäre eine weitere Beschaffung einer weiteren Messanlage notwendig. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 4.000 €. Die Bedienung der Messanlage könnte durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes der Kolpingstadt Kerpen erfolgen. Die Durchführung der Vormessungen scheint ab 09/2018 bis 11/2018 realistisch. Im Jahr 2019 sollten die Messungen im Zeitraum 02/2019 – 04/2019 erfolgen. Die aus der Bedienung der Anlage im kleinen Umfang entstehenden Personalaufwendungen könnten über insgesamt zehn Mehrstunden pro Woche abgedeckt werden. Hierdurch würden Kosten in Höhe von ca. 1.400 € pro Monat entstehen. Sofern die Geschwindigkeitsüberwachung durch die Kolpingstadt Kerpen eingeführt wird, entsteht neben den Kosten für die Beschaffung einer mobilen Messeinheit zur Überwachung des fließenden Verkehrs ein Personalbedarf, der sich derzeit nur bedingt darstellen lässt. Sofern eine mobile Messeinrichtung beschafft wird, sollte diese zwölf Stunden an sechs Tagen in der Woche betrieben werden. Das Fahrzeug sollte aus Gründen der Sicherheit für das eingesetzte Personal und Material mit zwei Mitarbeitenden besetzt werden. Eine Eingruppierung würde in EG 6 TvÖD erfolgen. Um die v.g. Zeiträume abdecken zu können, werden insgesamt 5,05 Vollzeitäquivalente benötigt. Neben der Besetzung eines Fahrzeuges zur mobilen Geschwindigkeitsmessung müssen noch weitergehende Arbeiten im Rahmen der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren erledigt werden. Die Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren hängt wesentlich von der Anzahl der Messstellen ab. Belastbare Prognosen zur Anzahl möglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren können erst erstellt werden, wenn bekannt ist, wie viele Messstellen eingerichtet werden könnten, und wie viele Fahrzeuge an diesen Messstellen zu schnell gefahren sind. Abschließend bleibt hier festzuhalten, dass ein möglicher Personalbedarf zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren erst 2019 ermittelt werden kann. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, kurzfristig außerplanmäßige Mittel in Höhe von 4.000 € zur Beschaffung eines weiteren Seitenradarmessgerätes bereit zu stellen. Darüber hinaus werden folgende vorsorglichen Maßnahmen für das Haushaltsjahr und den Stellenplan 2019 vorgeschlagen:  Bereitstellung von 230.000 € für die Beschaffung einer Messeinheit zur Überwachung des fließenden Verkehrs  Stellenplanwirksame Einrichtung von 4,5 Vollzeitstellen EG 6 TvÖD zur Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen Erst nach den durchgeführten Vormessungen kann eine belastbare Prognose zur Verkehrssicherheit und zum Personalbedarf erstellt werden. Diese erhält der Rat der Kolpingstadt Kerpen in 2019 im Rahmen einer detaillierten Vorlage zur abschließenden Entscheidung über die Einführung der Überwachung des fließenden Verkehrs. Beschlussvorlage 375.18 Seite 5