Daten
Kommune
Kerpen
Größe
540 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 08:16
Aktualisiert
18.06.18, 08:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Martin Schoppe
TOP
Drs.-Nr.: 352.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
15.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Qualifizierung von Investorenprojekten - Bebauungsplan HO 364 "Quellenpark", Stadtteil
Horrem
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Beschlussfassung zur Aufstellung des
Bebauungsplan Quellenpark - gem. Prioritätenliste 16.1 - für die Sitzung am 11.09.2018
vorzubereiten.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Schoppe
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 17
gez. Schwister
gez. Habicht
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Qualifizierung des Investorenkonzeptes
Bezeichnung
„Quellenpark“
Lage:
Horrem
Größe:
3,55 ha
Wohneinheiten: Das Konzept zeigt 33 Hauseinheiten als freistehende Einfamilien-, Doppel- oder
Reihenhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten. Das
Konzept ist flexibel und kann der Nachfrage angepasst werden.
Wohnformen:
s.o. und/ oder Erläuterungstext des Planungsbüros
Infrastrukturkostenanteil zu v. g. Wohneinheiten:
KITA
Grundschule
Infrastrultur:
73.851,64 €
222.154,98 €
6-gruppige KITA
Bodenordnung:
Bodenmanagement:
Die im Rahmen der Realisierung anfallenden Infrastrukturfolgekosten (s. o.)
wurden - bezogen auf den derzeitigen städtebaulichen Entwurf und die
geplante Zahl der Wohneinheiten - ermittelt und dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen in der Sitzung am 13.03.2018 vorgestellt. Sollten sich im Rahmen
des weiteren Bebauungsplanverfahrens Änderungen des Entwurfs, die
Auswirkungen auf die Zahl der Wohneinheiten haben, ergeben, so sind die
Infrastrukturkostenanteile erneut zu ermitteln und verhandeln.
Planungsrecht:
FNP, BP Änderung erforderlich
Erschließungsträger bzw. Planungsbegünstigte:
RWE Power
Anzahl der Eigentümer:
9
Sonstiges:
Beschlussvorlage 352.18
/
Seite 2
Konzeptdarstellung:
Beschlussvorlage 352.18
Seite 3
Konzeptbeschreibung:
Siehe Anlage
Städtebauliche Bewertung:
Die Entwicklung des Baugebietes Quellenpark stellt eine der letzten innerörtlichen
Entwicklungsflächen Horrems dar. Vor dem Hintergrund einer derzeit großen Nachfrage nach
allen Wohnformen der individuellen Bauweise hat die Entwicklung dieser Fläche eine große
Bedeutung für den Stadtteil.
Mit Stand 23.05.2017 sind 134 Grundstückssuchende für den Stadtteile Horrem/ Neubottenbroich
registriert.
Die Nachfrage sieht wie folgt aus:
(Mehrfachnennungen möglich)
Grundstücksgröße
bis 300 m²
bis 400 m²
bis 500 m²
500 m²
31 Nennungen
59 Nennungen
98 Nennungen
60 Nennungen
23%
44%
73%
45%
Wohnform
Freist. EFH
Doppelhaus
Reihenhaus
126 Nennungen
65 Nennungen
24 Nennungen
94%
49%
18%
Das Konzept stellt
10 freistehende EFH
12 Doppelhaushälften
11 Reihenhäuser und
12 WE in Mehrfamilienhäusern dar.
Aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan (offenen Bauweise, Einzel- und Doppelhäuser,
…)ist ein flexible Vermarktung möglich. (siehe Hinweis in der Konzeptbeschreibung)
Laut Prioritätenliste soll der Aufstellungsbeschluss im September 2018, die Offenlage in der 2.
Sitzung 2019 beschlossen werden.
Empfehlung der Verwaltung:
Das Konzept bedarf nach Auffassung der Verwaltung keiner Überarbeitung, die BP
Festsetzungen im Rechtsplan sollen eine flexible Vermarktung ermöglichen.
Infrastruktur/Bodenmanagement:
Das vorliegende Konzept würde einen Einwohnerzuwachs von rechnerisch 149 Personen
umfassen. Der Anteil der 0-3 Jährigen beträgt 9 Kinder, der 3-5 Jährigen 8 Kinder. Insgesamt
ergibt sich ein rechnerischer KITA Anspruch für 17 Kinder.
Das Konzept selber sieht im südwestlichen Plangebiet eine Fläche für eine 6 gruppige KITA vor,
die nicht nur den Bedarf aus dem Quellenpark, sondern auch die derzeitige Unterdeckung im
Ortsteil Horrem kompensieren soll.
Die KITA soll zeitnah im Rahmen einer Genehmigung nach §34 BauGB umgesetzt werden.
Beschlussvorlage 352.18
Seite 4
Empfehlung der Verwaltung:
Sollten sich im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens Änderungen des Entwurfs, die
Auswirkungen auf die Zahl der Wohneinheiten haben, ergeben, so sind die
Infrastrukturkostenanteile erneut zu ermitteln und verhandeln.
Erschließung
Das grobe Erschließungssystem ist dem Konzept und dem Erläuterungsbericht zu entnehmen.
Die im Konzept beschriebenen Erschließungsanlagen selber (Querschnitt, Stellplätze,
Begrünung,..) zu bewerten, ist an dieser Stelle verfrüht.
Eine konkrete Straßenplanung wird erst nach dem Aufstellungsbeschluss beauftragt, die
Bewertung wird dann im Rahmen der Offenlage erfolgen.
(siehe auch Ratsvorlage 145.18, am 13.03.2018 „Erstmalige Herstellung des Sandweges“)
In der Anlage 1 findet sich eine Stellungnahme des Grünflächenamtes in dem darauf hingewiesen
wird, wie sensibel die amerikanische Roteiche auf Tiefbaubaumaßnahmen reagiert, sobald der
Wurzelbereich betroffen ist.
Im Zusammenhang mit der weiteren Tiefbauplanung soll die Beeinträchtigung der Bäume
gutachterlich festgestellt werden. Der Erhalt von Bäumen kann ggf. nur durch ein Abrücken der
Straße zu Lasten der Gehwegbreiten erfolgen.
In der Anlage 2 sind die damit im Zusammenhang stehenden Überlegungen aufgezeigt.
Das weitere Vorgehen zu diesem Zeitpunkt zu bewerten, wäre ebenfalls verfrüht.
Empfehlung der Verwaltung: keine
Begleitende Städtebauliche Verträge
Planungsvereinbarung,
Erschließungsvertrag und
ggfls. Vorfinanzierungsvereinbarung zum Ausbau des Sandweges,
Vereinbarung zu Ausgleichsmaßnahmen,
ggfls. gesonderter Vereinbarung zu weiteren Maßnahmen gem. Handlungsprogramm
Anlage 1
Beschlussvorlage 352.18
Seite 5
Anlage 2
Beschlussvorlage 352.18
Seite 6
Beschlussvorlage 352.18
Seite 7