Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Bebauungsplan HO 364 "Quellenpark", Stadtteil Horrem)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
540 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 08:16
Aktualisiert
18.06.18, 08:16

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Martin Schoppe TOP Drs.-Nr.: 352.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 15.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Qualifizierung von Investorenprojekten - Bebauungsplan HO 364 "Quellenpark", Stadtteil Horrem X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplan Quellenpark - gem. Prioritätenliste 16.1 - für die Sitzung am 11.09.2018 vorzubereiten. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Schoppe gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 17 gez. Schwister gez. Habicht Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Qualifizierung des Investorenkonzeptes Bezeichnung „Quellenpark“ Lage: Horrem Größe: 3,55 ha Wohneinheiten: Das Konzept zeigt 33 Hauseinheiten als freistehende Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten. Das Konzept ist flexibel und kann der Nachfrage angepasst werden. Wohnformen: s.o. und/ oder Erläuterungstext des Planungsbüros Infrastrukturkostenanteil zu v. g. Wohneinheiten: KITA Grundschule Infrastrultur: 73.851,64 € 222.154,98 € 6-gruppige KITA Bodenordnung: Bodenmanagement: Die im Rahmen der Realisierung anfallenden Infrastrukturfolgekosten (s. o.) wurden - bezogen auf den derzeitigen städtebaulichen Entwurf und die geplante Zahl der Wohneinheiten - ermittelt und dem Rat der Kolpingstadt Kerpen in der Sitzung am 13.03.2018 vorgestellt. Sollten sich im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens Änderungen des Entwurfs, die Auswirkungen auf die Zahl der Wohneinheiten haben, ergeben, so sind die Infrastrukturkostenanteile erneut zu ermitteln und verhandeln. Planungsrecht: FNP, BP Änderung erforderlich Erschließungsträger bzw. Planungsbegünstigte: RWE Power Anzahl der Eigentümer: 9 Sonstiges: Beschlussvorlage 352.18 / Seite 2 Konzeptdarstellung: Beschlussvorlage 352.18 Seite 3 Konzeptbeschreibung: Siehe Anlage Städtebauliche Bewertung: Die Entwicklung des Baugebietes Quellenpark stellt eine der letzten innerörtlichen Entwicklungsflächen Horrems dar. Vor dem Hintergrund einer derzeit großen Nachfrage nach allen Wohnformen der individuellen Bauweise hat die Entwicklung dieser Fläche eine große Bedeutung für den Stadtteil. Mit Stand 23.05.2017 sind 134 Grundstückssuchende für den Stadtteile Horrem/ Neubottenbroich registriert. Die Nachfrage sieht wie folgt aus: (Mehrfachnennungen möglich) Grundstücksgröße bis 300 m² bis 400 m² bis 500 m²  500 m² 31 Nennungen 59 Nennungen 98 Nennungen 60 Nennungen 23% 44% 73% 45% Wohnform Freist. EFH Doppelhaus Reihenhaus 126 Nennungen 65 Nennungen 24 Nennungen 94% 49% 18% Das Konzept stellt 10 freistehende EFH 12 Doppelhaushälften 11 Reihenhäuser und 12 WE in Mehrfamilienhäusern dar. Aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan (offenen Bauweise, Einzel- und Doppelhäuser, …)ist ein flexible Vermarktung möglich. (siehe Hinweis in der Konzeptbeschreibung) Laut Prioritätenliste soll der Aufstellungsbeschluss im September 2018, die Offenlage in der 2. Sitzung 2019 beschlossen werden. Empfehlung der Verwaltung: Das Konzept bedarf nach Auffassung der Verwaltung keiner Überarbeitung, die BP Festsetzungen im Rechtsplan sollen eine flexible Vermarktung ermöglichen. Infrastruktur/Bodenmanagement: Das vorliegende Konzept würde einen Einwohnerzuwachs von rechnerisch 149 Personen umfassen. Der Anteil der 0-3 Jährigen beträgt 9 Kinder, der 3-5 Jährigen 8 Kinder. Insgesamt ergibt sich ein rechnerischer KITA Anspruch für 17 Kinder. Das Konzept selber sieht im südwestlichen Plangebiet eine Fläche für eine 6 gruppige KITA vor, die nicht nur den Bedarf aus dem Quellenpark, sondern auch die derzeitige Unterdeckung im Ortsteil Horrem kompensieren soll. Die KITA soll zeitnah im Rahmen einer Genehmigung nach §34 BauGB umgesetzt werden. Beschlussvorlage 352.18 Seite 4 Empfehlung der Verwaltung: Sollten sich im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens Änderungen des Entwurfs, die Auswirkungen auf die Zahl der Wohneinheiten haben, ergeben, so sind die Infrastrukturkostenanteile erneut zu ermitteln und verhandeln. Erschließung Das grobe Erschließungssystem ist dem Konzept und dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. Die im Konzept beschriebenen Erschließungsanlagen selber (Querschnitt, Stellplätze, Begrünung,..) zu bewerten, ist an dieser Stelle verfrüht. Eine konkrete Straßenplanung wird erst nach dem Aufstellungsbeschluss beauftragt, die Bewertung wird dann im Rahmen der Offenlage erfolgen. (siehe auch Ratsvorlage 145.18, am 13.03.2018 „Erstmalige Herstellung des Sandweges“) In der Anlage 1 findet sich eine Stellungnahme des Grünflächenamtes in dem darauf hingewiesen wird, wie sensibel die amerikanische Roteiche auf Tiefbaubaumaßnahmen reagiert, sobald der Wurzelbereich betroffen ist. Im Zusammenhang mit der weiteren Tiefbauplanung soll die Beeinträchtigung der Bäume gutachterlich festgestellt werden. Der Erhalt von Bäumen kann ggf. nur durch ein Abrücken der Straße zu Lasten der Gehwegbreiten erfolgen. In der Anlage 2 sind die damit im Zusammenhang stehenden Überlegungen aufgezeigt. Das weitere Vorgehen zu diesem Zeitpunkt zu bewerten, wäre ebenfalls verfrüht. Empfehlung der Verwaltung: keine Begleitende Städtebauliche Verträge      Planungsvereinbarung, Erschließungsvertrag und ggfls. Vorfinanzierungsvereinbarung zum Ausbau des Sandweges, Vereinbarung zu Ausgleichsmaßnahmen, ggfls. gesonderter Vereinbarung zu weiteren Maßnahmen gem. Handlungsprogramm Anlage 1 Beschlussvorlage 352.18 Seite 5 Anlage 2 Beschlussvorlage 352.18 Seite 6 Beschlussvorlage 352.18 Seite 7