Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.2
Baubetriebshof, Friedhofswesen
Bearbeitung: Eduard Gronenwald
TOP
Drs.-Nr.: 252.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
24.05..2018
Bemerkungen
26.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Beschwerde vom 09.04.2018 nach § 24 der Gemeindeordnung NW;
hier: Aufstellung eines "Hundeverbotsschildes"
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Gronenwald
gez. Gronenwald
gez. Otten
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Der Kolpingstadt Kerpen liegt eine Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NW vor. In der
Beschwerde wird bemängelt, dass auf dem Bolzplatz südlich der Uhlandstraße Hundebesitzer ihre
Hunde spielen lassen und die Fläche als Auslauffläche zweckentfremden. Ferner wird bemängelt,
dass dort von den Hundebesitzern der hinterlassene Hundekot nicht ordnungsgemäß entsorgt
wird. In der Beschwerde wurde angeregt, an beiden Seiten des Bolzplatzes HundeverbotsSchilder aufzustellen.
Nach Prüfung des Sachverhaltes konnte der Inhalt der Beschwerde seitens der Verwaltung
bestätigt werden. Daher hat die Verwaltung die Verbotsschilder bereits am 25.04.2018 aufstellen
lassen.
Beschlussvorlage 252.18
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