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Beschlussvorlage (Beschwerde vom 09.04.2018 nach § 24 der Gemeindeordnung NW; hier: Aufstellung eines "Hundeverbotsschildes")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Beschwerde vom 09.04.2018 nach § 24 der Gemeindeordnung NW;
hier: Aufstellung eines "Hundeverbotsschildes") Beschlussvorlage (Beschwerde vom 09.04.2018 nach § 24 der Gemeindeordnung NW;
hier: Aufstellung eines "Hundeverbotsschildes")

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.2 Baubetriebshof, Friedhofswesen Bearbeitung: Eduard Gronenwald TOP Drs.-Nr.: 252.18 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 24.05..2018 Bemerkungen 26.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Beschwerde vom 09.04.2018 nach § 24 der Gemeindeordnung NW; hier: Aufstellung eines "Hundeverbotsschildes" X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Gronenwald gez. Gronenwald gez. Otten gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Der Kolpingstadt Kerpen liegt eine Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NW vor. In der Beschwerde wird bemängelt, dass auf dem Bolzplatz südlich der Uhlandstraße Hundebesitzer ihre Hunde spielen lassen und die Fläche als Auslauffläche zweckentfremden. Ferner wird bemängelt, dass dort von den Hundebesitzern der hinterlassene Hundekot nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. In der Beschwerde wurde angeregt, an beiden Seiten des Bolzplatzes HundeverbotsSchilder aufzustellen. Nach Prüfung des Sachverhaltes konnte der Inhalt der Beschwerde seitens der Verwaltung bestätigt werden. Daher hat die Verwaltung die Verbotsschilder bereits am 25.04.2018 aufstellen lassen. Beschlussvorlage 252.18 Seite 2