Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 282.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
14.06.2018
Bemerkungen
27.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sanierungsmaßnahmen Mühlenfeldschule in Kerpen Sindorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Leung
gez. Leung
gez. Pütgens
gez. Comacchio
Mitzeichnung
Dez. II
Amt 22
gez. Canzler
gez. Maus
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
In der letzten Sitzung des Schulausschusses am 18.04.2018 berichtete die Verwaltung zu den
notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der Mühlenfeldschule in Sindorf gemäß
Beschlussvorlage mit Drs.-Nr. 80.18 2.Ergänzung auf Antrag der SPD-Fraktion vom 29.01.2018.
Hierbei wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion Andreas Lipp auch die
weitergehende Darlegung der Sanierungsmaßnahmen in Verbindung mit den von der
Planergruppe medfacilities ermittelten Kostenansatz für Sanierungsmaßnahmen an der
Mühlenfeldschule gefordert. In der Untersuchung von medfacilities mit Datum vom 18.10.2017
bezüglich der erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Mühlenfeldschule im Fall
der Beibehaltung der 3-Zügigkeit an der Mühlenfeldschule und Neubau einer 3. Grundschule
wurde hierbei ein Grobkostenansatz in Höhe von 1.884.382,- € ermittelt. Dieser Wert basiert auf
einen pauschalen Ansatz für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 40% Anteil auf die
Neubaukosten, ermittelt nach statistischen Kostenrichtwerte BKI Stand 2017, von 1.615,- € pro m²
unter Bezug auf die gesamte Bruttogrundfläche des Schulgebäudes:
2.917 m Bruttogrundfläche x 646,- € / m² Sanierungskosten (= 40% von Neubaukosten 1.615,- €)
= 1.884.382,- €
Mit diesem pauschalierten Ansatz folgt der Gutachter den Empfehlungen des Schulentwicklungsplanes für die erforderlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Demnach ist zur
Schaffung auf Basis der großen Grundschullösung ein Idealraumprogramm erforderlich, welches
erhebliche Eingriffe und bauliche Umstrukturierung im Gebäudebestand zur Folge hat, um
insbesondere den Defizit an Differenzierungs- und Mehrzweckräumen abbauen zu können und die
mit entsprechenden Kosten verbunden sind. Somit sind hinter diesem Kostenansatz keine
konkreten, im Vorfeld definierten Sanierungsmaßnahmen verbunden, sondern dieser ist lediglich
als ein Kostenaufwand dargestellt zur Umsetzung von baulichen Strukturen im Bestand nach
Maßgaben des Schulentwicklungsplanes. Im Rahmen der gutachterlichen Aufgabenstellung ist die
angewandte Methodik der Kostenermittlung nachvollziehbar und schlüssig, allerdings ist aufgrund
der augenblicklichen Situation den Belangen der Haushaltswirtschaft (Stichwort Haushaltssicherungskonzept) in besonderem Maße Rechnung zu tragen als auch die konkrete Analyse
erforderlich, die tatsächlichen Erfordernisse der Nutzerinnen und Nutzer bei der Umsetzung von
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen unter Beibehaltung der 3-Zügigkeit zu eruieren. Die mit der
Schulleitung ermittelten erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie aus Sicht von
der Hochbauabteilung 24.1 im Rahmen der Bauunterhaltung notwendige Sanierungsbedarfe
stellen sich daraus wie folgt dar:
1)
2)
3)
Erweiterung des Solitärbaus gem. Drs.-Nr. 19.17 vom 10.01.17 um 2 weitere Klassenräume
(insgesamt 4 Klassenräume)
Foyererweiterung
Dachflächensanierung
Die beiden erstgenannten Punkte sind Gegenstand einer Beschlussvorlage, welche ebenfalls in
der Sitzung des Schulausschusses am 27.06.2018 zur Beratung gestellt wird.
Beschlussvorlage 282.18
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