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Beschlussvorlage (Sanierungsmaßnahmen Mühlenfeldschule in Kerpen Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Sanierungsmaßnahmen Mühlenfeldschule in Kerpen Sindorf) Beschlussvorlage (Sanierungsmaßnahmen Mühlenfeldschule in Kerpen Sindorf)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Frau Leung TOP Drs.-Nr.: 282.18 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 14.06.2018 Bemerkungen 27.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sanierungsmaßnahmen Mühlenfeldschule in Kerpen Sindorf X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Leung gez. Leung gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. II Amt 22 gez. Canzler gez. Maus Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: In der letzten Sitzung des Schulausschusses am 18.04.2018 berichtete die Verwaltung zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der Mühlenfeldschule in Sindorf gemäß Beschlussvorlage mit Drs.-Nr. 80.18 2.Ergänzung auf Antrag der SPD-Fraktion vom 29.01.2018. Hierbei wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion Andreas Lipp auch die weitergehende Darlegung der Sanierungsmaßnahmen in Verbindung mit den von der Planergruppe medfacilities ermittelten Kostenansatz für Sanierungsmaßnahmen an der Mühlenfeldschule gefordert. In der Untersuchung von medfacilities mit Datum vom 18.10.2017 bezüglich der erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Mühlenfeldschule im Fall der Beibehaltung der 3-Zügigkeit an der Mühlenfeldschule und Neubau einer 3. Grundschule wurde hierbei ein Grobkostenansatz in Höhe von 1.884.382,- € ermittelt. Dieser Wert basiert auf einen pauschalen Ansatz für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 40% Anteil auf die Neubaukosten, ermittelt nach statistischen Kostenrichtwerte BKI Stand 2017, von 1.615,- € pro m² unter Bezug auf die gesamte Bruttogrundfläche des Schulgebäudes: 2.917 m Bruttogrundfläche x 646,- € / m² Sanierungskosten (= 40% von Neubaukosten 1.615,- €) = 1.884.382,- € Mit diesem pauschalierten Ansatz folgt der Gutachter den Empfehlungen des Schulentwicklungsplanes für die erforderlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Demnach ist zur Schaffung auf Basis der großen Grundschullösung ein Idealraumprogramm erforderlich, welches erhebliche Eingriffe und bauliche Umstrukturierung im Gebäudebestand zur Folge hat, um insbesondere den Defizit an Differenzierungs- und Mehrzweckräumen abbauen zu können und die mit entsprechenden Kosten verbunden sind. Somit sind hinter diesem Kostenansatz keine konkreten, im Vorfeld definierten Sanierungsmaßnahmen verbunden, sondern dieser ist lediglich als ein Kostenaufwand dargestellt zur Umsetzung von baulichen Strukturen im Bestand nach Maßgaben des Schulentwicklungsplanes. Im Rahmen der gutachterlichen Aufgabenstellung ist die angewandte Methodik der Kostenermittlung nachvollziehbar und schlüssig, allerdings ist aufgrund der augenblicklichen Situation den Belangen der Haushaltswirtschaft (Stichwort Haushaltssicherungskonzept) in besonderem Maße Rechnung zu tragen als auch die konkrete Analyse erforderlich, die tatsächlichen Erfordernisse der Nutzerinnen und Nutzer bei der Umsetzung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen unter Beibehaltung der 3-Zügigkeit zu eruieren. Die mit der Schulleitung ermittelten erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie aus Sicht von der Hochbauabteilung 24.1 im Rahmen der Bauunterhaltung notwendige Sanierungsbedarfe stellen sich daraus wie folgt dar: 1) 2) 3) Erweiterung des Solitärbaus gem. Drs.-Nr. 19.17 vom 10.01.17 um 2 weitere Klassenräume (insgesamt 4 Klassenräume) Foyererweiterung Dachflächensanierung Die beiden erstgenannten Punkte sind Gegenstand einer Beschlussvorlage, welche ebenfalls in der Sitzung des Schulausschusses am 27.06.2018 zur Beratung gestellt wird. Beschlussvorlage 282.18 Seite 2