Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeitung: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 292.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
15.05.2018
Bemerkungen
26.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Wiederbesetzungssperren in der Stadtverwaltung - Amt 24;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
gez. Stingl
gez. Jung
gez. Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. IV
gez. Comacchio
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben vom 09.05.2018 beantragt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen die
Wiederbesetzungssperre für die Abteilung 24.1, mindestens vorübergehend, aufzuheben.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 beschlossen, die Abteilung
24.1, Hochbau, von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen, und alle frei werdenden Stellen
schnellstmöglich nach zu besetzen.
Derzeit sind die Stelle einer/eines Architektin/Architekten und die Stelle einer/eines
Versorgungsingenieurin/Versorgungsingenieurs vakant. Da die Wiederbesetzungssperre für diese
Abteilung am 08.12.2015 aufgehoben wurde, laufen die Stellenbesetzungsverfahren zur
Nachbesetzung der Stellen bereits. Nach der Kündigung zweier weiterer Mitarbeiterinnen sind
zukünftig außerdem eine weitere Stelle einer/eines Architektin/Architekten und eine Stelle
einer/eines Elektroingenieurin/Elektroingenieurs zu besetzen.
Die anstehenden Maßnahmen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Personalkapazitäten in der Reihenfolge der Prioritätenliste abgearbeitet.
Beschlussvorlage 292.18
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