Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beschwerde gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung hier: Beschilderung eines Wirtschaftsweges)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Beschwerde gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung
hier: Beschilderung eines Wirtschaftsweges) Beschlussvorlage (Beschwerde gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung
hier: Beschilderung eines Wirtschaftsweges)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Bearbeitung: Guido Ensemeier TOP Drs.-Nr.: 320.18 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 23.05.2018 Bemerkungen 26.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Beschwerde gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung hier: Beschilderung eines Wirtschaftsweges X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Thematik in den für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr bzw. zur Vorberatung in den Arbeitskreis für Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit. Sachbearbeitung gez. Strehling Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Die straßenverkehrsbehördliche Thematik zur Installation einer Sperrbeschilderung im Bereich des Stichwegs Broichmühlenstraße Hs.-Nr. 40-56 sollte in den Verkehrsangelegenheiten zuständigen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verwiesen werden. Es empfiehlt sich eine Vorberatung im Arbeitskreis für Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit. Beschlussvorlage 320.18 Seite 2