Daten
Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeitung: Guido Ensemeier
TOP
Drs.-Nr.: 320.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
23.05.2018
Bemerkungen
26.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Beschwerde gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung
hier: Beschilderung eines Wirtschaftsweges
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Thematik in den für Verkehrsangelegenheiten
zuständigen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr bzw. zur Vorberatung in den Arbeitskreis für
Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit.
Sachbearbeitung
gez. Strehling
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Die straßenverkehrsbehördliche Thematik zur Installation einer Sperrbeschilderung im Bereich des
Stichwegs Broichmühlenstraße Hs.-Nr. 40-56 sollte in den Verkehrsangelegenheiten zuständigen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verwiesen werden. Es empfiehlt sich eine Vorberatung
im Arbeitskreis für Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit.
Beschlussvorlage 320.18
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