Daten
Kommune
Kerpen
Größe
102 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeitung: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 329.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
24.05.2018
Bemerkungen
26.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 17.1,
Wirtschaftsförderung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Abteilung 17.1 (Wirtschaftsförderung) von der
Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die frei werdende Stelle 90000735 kurzfristig nach zu
besetzen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
gez. Stingl
gez. Jung
gez. Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. IV
gez. Comacchio
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Im Zuge der Umsetzung der bisherigen Stelleninhaberin auf eine andere Stelle innerhalb der
Verwaltung wird zum 01.06.2018 die Stelle 90000735 vakant.
Die Abteilung Wirtschaftsförderung ist bis zu diesem Zeitpunkt mit drei Mitarbeiterinnen in Vollzeit
besetzt. Aufgrund der Einbindung der Mitarbeiterinnen in besondere Projekte der Stadt (z.B.
Ankauf von 152 Wohnungen im maroden Hochhaus Maastrichter Straße 5 – 7, Schaffung von
Unterkünften für Flüchtlinge, Europaschule), die nicht im originären Sinne Aufgaben der
Wirtschaftsförderung sind, mussten innerhalb der Abteilung bereits eine Vielzahl von Aktivitäten
und Maßnahmen zurückgefahren werden, die eigentlich im Rahmen einer aktiv ausgerichteten
Wirtschaftsförderung in einer anderen Intensität wahrzunehmen gewesen wären.
Grundsätzlich hat die Wirtschaftsförderung die Aufgabe, die kommunalen und regionalen
Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln mit zu gestalten, sodass die Arbeits- und
Lebensbedingungen für Menschen in einer Kommune oder in einer Region positiv beeinflusst
werden. Sie nimmt hiermit eine wichtige verwaltungsübergreifende Querschnittsaufgabe wahr. Sie
ist gefordert, optimale Rahmenbedingungen für Firmen zu schaffen. Zudem ist sie zentrale
Anlaufstelle und Dienstleister für die Belange der Unternehmen.
Nur wenn aktiv an diesen Bedingungen gearbeitet wird, können die folgenden Ziele erreicht
werden:
- Sicherung und Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum Erhalt und
zum Ausbau von Arbeitsplätzen.
- Schaffung eines guten Wirtschaftsklimas, das sich an den Stärken der Region/Kommune
mit den dort jeweils ausgerichteten Wirtschaftsstrukturen orientiert.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes.
- Sicherung und Stärkung der Finanzkraft der Kommune.
In Kauf nehmend, dass in der Vergangenheit aufgrund der vorgenannten Wahrnehmung von zum
Teil „fachfremden“ Aufgaben die Wirtschaftsförderung nicht in dem Umfange agieren konnte, wie
es für eine aktiv ausgerichtete Wirtschaftsförderung normalerweise der Fall gewesen wäre,
wurden und mussten Aufgaben zwangsläufig zurückgestellt werden, die nicht zwingend für die
vornehmliche und dringliche Aufgabenerledigung erforderlich waren. Gleichwohl sind sie aber für
eine aktive Wirtschaftsförderungsarbeit unverzichtbar (z.B. Zielgruppenansprache, Neugestaltung
Marketinginstrumente, Netzwerkinitiierung und –pflege, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit)
und können daher keinesfalls auf Dauer entfallen.
Die Anforderungen an die Wirtschaftsförderung hinsichtlich der technischen Ausstattung und
Medien sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Dementsprechende Erwartungshaltungen der
Wirtschaft werden auch an die Leistungen der Verwaltung geknüpft. Erreichbarkeit, Schnelligkeit
und Flexibilität werden vorausgesetzt und erwartet. Zudem sind erforderliche
Verwaltungsverfahren zu koordinieren, um so einen optimalen Service für Unternehmen anbieten
zu können.
Das Beispiel Breitbandausbau hat gezeigt, dass die Wirtschaftsförderung nur bedingt horizontale
und vertikale Aufgabenzuwächse steuern kann und auch externe Personalressourcen erforderlich
werden.
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Sofern nun zusätzlich die freiwerdende Stelle längerfristig nicht besetzt werden sollte, hätte dies
zur Folge, dass nicht nur die bereits zurück gestellten und künftigen Aufgaben nicht wieder
aufgenommen werden können, sondern auch eine Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung an
den geänderten Belangen der Unternehmerschaft verzögert wird.
Aufgrund immer knapper werdender Flächen kann auf Standortanfragen bereits heute kaum noch
positiv reagiert werden. Die aufwendige Vermittlung von Drittimmobilien, die aufgrund der
mangelnden städtischen Flächen immer mehr an Bedeutung gewinnt und insbesondere für die
Ansiedlung neuer Unternehmen von erheblichem Vorteil ist, müsste zurückgefahren werden. Auch
die Intensivierung der Bestandspflege in Form von Betriebsbesuchen rückt stärker in den Fokus,
um möglichen Abwanderungen vorzubeugen.
Die Kontaktpflege zu den Unternehmen aber auch zwischen den Unternehmen hat in diesem
Zusammenhang besondere Bedeutung. Dies zeigt die positive Resonanz auf Veranstaltungen
Dritter, wie z.B. die der IHK Köln und die der WFG Rhein-Erft GmbH. Die Planung und
Durchführung eigener Veranstaltungen, wie z.B. das Unternehmerfrühstück oder der Treff vor Ort,
sollte dringend wieder aufgenommen werden, um dieses Feld nicht ausschließlich anderen
Institutionen zu überlassen.
Darüber hinaus ist der Besuch von Veranstaltungen Dritter zu bestimmten Fachthemen, die
Präsenz bei Messeveranstaltungen und anderen Veranstaltungen mit eigenen Ideen und
Vorträgen bei einer reduzierten Besetzung der Abteilung nicht mehr möglich.
Einschränkungen wären auch bei Projekten von besonderer Bedeutung, wie die
Breitbandversorgung und die geplante Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Türnich 3
ggfs. hinzunehmen, da diese nicht mit der erforderlichen Intensität verfolgt werden könnten.
Um die wesentlichen und wichtigen Projekte im Bereich der Wirtschaftsförderung in dem
gewohnten Umfang und in der gewohnten Qualität weiterhin bearbeiten zu können und darüber
hinaus auch die Aufgaben verstärkt auf die heutigen Belange und Bedürfnisse der
Unternehmerschaft ausrichten zu können, empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung der
Wiederbesetzungssperre.
Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung
(Beamtin/Beamter, A 10 Stufe 4, 6 Monate) in Höhe von ca. 19.600 €.
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