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Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 17.1, Wirtschaftsförderung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
102 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 17.1, Wirtschaftsförderung) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 17.1, Wirtschaftsförderung) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeitung: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 329.18 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 24.05.2018 Bemerkungen 26.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 17.1, Wirtschaftsförderung X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Abteilung 17.1 (Wirtschaftsförderung) von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die frei werdende Stelle 90000735 kurzfristig nach zu besetzen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung gez. Stingl gez. Jung gez. Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. IV gez. Comacchio Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Im Zuge der Umsetzung der bisherigen Stelleninhaberin auf eine andere Stelle innerhalb der Verwaltung wird zum 01.06.2018 die Stelle 90000735 vakant. Die Abteilung Wirtschaftsförderung ist bis zu diesem Zeitpunkt mit drei Mitarbeiterinnen in Vollzeit besetzt. Aufgrund der Einbindung der Mitarbeiterinnen in besondere Projekte der Stadt (z.B. Ankauf von 152 Wohnungen im maroden Hochhaus Maastrichter Straße 5 – 7, Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge, Europaschule), die nicht im originären Sinne Aufgaben der Wirtschaftsförderung sind, mussten innerhalb der Abteilung bereits eine Vielzahl von Aktivitäten und Maßnahmen zurückgefahren werden, die eigentlich im Rahmen einer aktiv ausgerichteten Wirtschaftsförderung in einer anderen Intensität wahrzunehmen gewesen wären. Grundsätzlich hat die Wirtschaftsförderung die Aufgabe, die kommunalen und regionalen Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln mit zu gestalten, sodass die Arbeits- und Lebensbedingungen für Menschen in einer Kommune oder in einer Region positiv beeinflusst werden. Sie nimmt hiermit eine wichtige verwaltungsübergreifende Querschnittsaufgabe wahr. Sie ist gefordert, optimale Rahmenbedingungen für Firmen zu schaffen. Zudem ist sie zentrale Anlaufstelle und Dienstleister für die Belange der Unternehmen. Nur wenn aktiv an diesen Bedingungen gearbeitet wird, können die folgenden Ziele erreicht werden: - Sicherung und Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum Erhalt und zum Ausbau von Arbeitsplätzen. - Schaffung eines guten Wirtschaftsklimas, das sich an den Stärken der Region/Kommune mit den dort jeweils ausgerichteten Wirtschaftsstrukturen orientiert. - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes. - Sicherung und Stärkung der Finanzkraft der Kommune. In Kauf nehmend, dass in der Vergangenheit aufgrund der vorgenannten Wahrnehmung von zum Teil „fachfremden“ Aufgaben die Wirtschaftsförderung nicht in dem Umfange agieren konnte, wie es für eine aktiv ausgerichtete Wirtschaftsförderung normalerweise der Fall gewesen wäre, wurden und mussten Aufgaben zwangsläufig zurückgestellt werden, die nicht zwingend für die vornehmliche und dringliche Aufgabenerledigung erforderlich waren. Gleichwohl sind sie aber für eine aktive Wirtschaftsförderungsarbeit unverzichtbar (z.B. Zielgruppenansprache, Neugestaltung Marketinginstrumente, Netzwerkinitiierung und –pflege, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit) und können daher keinesfalls auf Dauer entfallen. Die Anforderungen an die Wirtschaftsförderung hinsichtlich der technischen Ausstattung und Medien sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Dementsprechende Erwartungshaltungen der Wirtschaft werden auch an die Leistungen der Verwaltung geknüpft. Erreichbarkeit, Schnelligkeit und Flexibilität werden vorausgesetzt und erwartet. Zudem sind erforderliche Verwaltungsverfahren zu koordinieren, um so einen optimalen Service für Unternehmen anbieten zu können. Das Beispiel Breitbandausbau hat gezeigt, dass die Wirtschaftsförderung nur bedingt horizontale und vertikale Aufgabenzuwächse steuern kann und auch externe Personalressourcen erforderlich werden. Beschlussvorlage 329.18 Seite 2 Sofern nun zusätzlich die freiwerdende Stelle längerfristig nicht besetzt werden sollte, hätte dies zur Folge, dass nicht nur die bereits zurück gestellten und künftigen Aufgaben nicht wieder aufgenommen werden können, sondern auch eine Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung an den geänderten Belangen der Unternehmerschaft verzögert wird. Aufgrund immer knapper werdender Flächen kann auf Standortanfragen bereits heute kaum noch positiv reagiert werden. Die aufwendige Vermittlung von Drittimmobilien, die aufgrund der mangelnden städtischen Flächen immer mehr an Bedeutung gewinnt und insbesondere für die Ansiedlung neuer Unternehmen von erheblichem Vorteil ist, müsste zurückgefahren werden. Auch die Intensivierung der Bestandspflege in Form von Betriebsbesuchen rückt stärker in den Fokus, um möglichen Abwanderungen vorzubeugen. Die Kontaktpflege zu den Unternehmen aber auch zwischen den Unternehmen hat in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung. Dies zeigt die positive Resonanz auf Veranstaltungen Dritter, wie z.B. die der IHK Köln und die der WFG Rhein-Erft GmbH. Die Planung und Durchführung eigener Veranstaltungen, wie z.B. das Unternehmerfrühstück oder der Treff vor Ort, sollte dringend wieder aufgenommen werden, um dieses Feld nicht ausschließlich anderen Institutionen zu überlassen. Darüber hinaus ist der Besuch von Veranstaltungen Dritter zu bestimmten Fachthemen, die Präsenz bei Messeveranstaltungen und anderen Veranstaltungen mit eigenen Ideen und Vorträgen bei einer reduzierten Besetzung der Abteilung nicht mehr möglich. Einschränkungen wären auch bei Projekten von besonderer Bedeutung, wie die Breitbandversorgung und die geplante Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Türnich 3 ggfs. hinzunehmen, da diese nicht mit der erforderlichen Intensität verfolgt werden könnten. Um die wesentlichen und wichtigen Projekte im Bereich der Wirtschaftsförderung in dem gewohnten Umfang und in der gewohnten Qualität weiterhin bearbeiten zu können und darüber hinaus auch die Aufgaben verstärkt auf die heutigen Belange und Bedürfnisse der Unternehmerschaft ausrichten zu können, empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre. Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beamtin/Beamter, A 10 Stufe 4, 6 Monate) in Höhe von ca. 19.600 €. Beschlussvorlage 329.18 Seite 3