Daten
Kommune
Kerpen
Größe
154 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeitung: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 332.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
24.05.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2018
hier: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für das Klimaschutzmanagement in der
Abteilung 16.1
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 87.000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
x
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt,
1. den Stellenplan 2018 zu erweitern und innerhalb der Abteilung 16.1 eine zusätzliche Stelle
mit dem Stellenwert EG 12 (+1,0 Stelle) befristet für die Dauer der Fördermaßnahme
(mindestens 3 Jahre, max. insgesamt 5 Jahre) einzurichten.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
gez. Stingl
gez. Jung
gez. Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. III
gez. Schwister
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle über kostenfreie Medien schnellstmöglich
auszuschreiben.
3. Die Besetzung der Stelle darf erst erfolgen, wenn der Bewilligungsbescheid zur Förderung
der Maßnahme vorliegt. Erfolgt keine Förderung oder beträgt die Förderung weniger als
90%, wird die Stelle nicht eingerichtet.
Beschlussvorlage 332.18
Seite 2
MAßNAHME: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für das Klimaschutzmanagement der Kolpingstadt Kerpen
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
2019
2020
2021
ab 09/2018
ca. 28.000 €
88.700 €
90.500 €
bis 08/2021
59.000 €
25.200 €
79.800 €
81.500 €
53.100 €
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 332.18
Seite 3
Begründung:
Der Stadtrat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 13.03.2018 beauftragt, einen Förderantrag
für die Installierung einer Stelle einer/eines Klimaschutzmanagerin/Klimaschutzmanagers im
Klimaschutzmanagement beim Projektträger Jülich (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit) zu stellen (105.18).
Dieser Antrag kann ab dem 01.07.2018 gestellt werden, wenn ein entsprechendes
Klimaschutzkonzept vorliegt. Dieses Konzept liegt inzwischen vor, so dass die Kolpingstadt
Kerpen den Antrag im Juli stellen wird.
Seitens des Fördergebers wurde bereits signalisiert, dass mit einer bis zu 90%-igen Förderung der
Maßnahme für mindestens 3 Jahre gerechnet werden kann. Eine Verlängerung des
Förderzeitraumes um weitere 2 Jahre ist grundsätzlich möglich. Der Förderungszeitraum beginnt
mit Einstellung einer/eines Klimaschutzmanagerin/Klimaschutzmanagers. Die Maßnahmen zur
Besetzung der Stelle (Ausschreibung und Stellenbesetzungsverfahren) können bereits mit
Antragstellung eingeleitet werden. Dieses Vorgehen wird vom Fördergeber auch empfohlen, um
möglichst zeitnah nach Bewilligung mit der Maßnahme beginnen zu können.
Für die Einstellung ist die Erweiterung des Stellenplanes 2018 erforderlich. Die Stelle wird
vorbehaltlich der Bewilligung der Maßnahme eingerichtet und erst und ausschließlich nur besetzt,
wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt und die Förderung mind. 90% beträgt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Stellenplan 2018 zu erweitern und innerhalb der Abteilung
16.1 eine zusätzliche Stelle mit dem Stellenwert EG 12 (+1,0 Stelle) befristet für die Dauer der
Fördermaßnahme (mindestens 3 Jahre, max. insgesamt 5 Jahre) einzurichten. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Stelle über kostenfreie Medien schnellstmöglich auszuschreiben. Die
Besetzung der Stelle darf erst erfolgen, wenn der Bewilligungsbescheid zur Förderung der
Maßnahme vorliegt. Erfolgt keine Förderung oder beträgt die Förderung weniger als 90%, wird die
Stelle nicht eingerichtet.
Beschlussvorlage 332.18
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