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Beschlussvorlage (Stellenplan 2018 hier: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für das Klimaschutzmanagement in der Abteilung 16.1)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
154 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Stellenplan 2018
hier: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für das Klimaschutzmanagement in der Abteilung 16.1) Beschlussvorlage (Stellenplan 2018
hier: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für das Klimaschutzmanagement in der Abteilung 16.1) Beschlussvorlage (Stellenplan 2018
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeitung: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 332.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 24.05.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2018 hier: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für das Klimaschutzmanagement in der Abteilung 16.1 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 87.000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: x Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt, 1. den Stellenplan 2018 zu erweitern und innerhalb der Abteilung 16.1 eine zusätzliche Stelle mit dem Stellenwert EG 12 (+1,0 Stelle) befristet für die Dauer der Fördermaßnahme (mindestens 3 Jahre, max. insgesamt 5 Jahre) einzurichten. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung gez. Stingl gez. Jung gez. Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. III gez. Schwister Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle über kostenfreie Medien schnellstmöglich auszuschreiben. 3. Die Besetzung der Stelle darf erst erfolgen, wenn der Bewilligungsbescheid zur Förderung der Maßnahme vorliegt. Erfolgt keine Förderung oder beträgt die Förderung weniger als 90%, wird die Stelle nicht eingerichtet. Beschlussvorlage 332.18 Seite 2 MAßNAHME: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für das Klimaschutzmanagement der Kolpingstadt Kerpen ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 2019 2020 2021 ab 09/2018 ca. 28.000 € 88.700 € 90.500 € bis 08/2021 59.000 € 25.200 € 79.800 € 81.500 € 53.100 € 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 332.18 Seite 3 Begründung: Der Stadtrat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 13.03.2018 beauftragt, einen Förderantrag für die Installierung einer Stelle einer/eines Klimaschutzmanagerin/Klimaschutzmanagers im Klimaschutzmanagement beim Projektträger Jülich (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) zu stellen (105.18). Dieser Antrag kann ab dem 01.07.2018 gestellt werden, wenn ein entsprechendes Klimaschutzkonzept vorliegt. Dieses Konzept liegt inzwischen vor, so dass die Kolpingstadt Kerpen den Antrag im Juli stellen wird. Seitens des Fördergebers wurde bereits signalisiert, dass mit einer bis zu 90%-igen Förderung der Maßnahme für mindestens 3 Jahre gerechnet werden kann. Eine Verlängerung des Förderzeitraumes um weitere 2 Jahre ist grundsätzlich möglich. Der Förderungszeitraum beginnt mit Einstellung einer/eines Klimaschutzmanagerin/Klimaschutzmanagers. Die Maßnahmen zur Besetzung der Stelle (Ausschreibung und Stellenbesetzungsverfahren) können bereits mit Antragstellung eingeleitet werden. Dieses Vorgehen wird vom Fördergeber auch empfohlen, um möglichst zeitnah nach Bewilligung mit der Maßnahme beginnen zu können. Für die Einstellung ist die Erweiterung des Stellenplanes 2018 erforderlich. Die Stelle wird vorbehaltlich der Bewilligung der Maßnahme eingerichtet und erst und ausschließlich nur besetzt, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt und die Förderung mind. 90% beträgt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Stellenplan 2018 zu erweitern und innerhalb der Abteilung 16.1 eine zusätzliche Stelle mit dem Stellenwert EG 12 (+1,0 Stelle) befristet für die Dauer der Fördermaßnahme (mindestens 3 Jahre, max. insgesamt 5 Jahre) einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle über kostenfreie Medien schnellstmöglich auszuschreiben. Die Besetzung der Stelle darf erst erfolgen, wenn der Bewilligungsbescheid zur Förderung der Maßnahme vorliegt. Erfolgt keine Förderung oder beträgt die Förderung weniger als 90%, wird die Stelle nicht eingerichtet. Beschlussvorlage 332.18 Seite 4