Daten
Kommune
Kerpen
Größe
175 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.2 / EDV
Bearbeitung: Herr Pepinghege
TOP
Drs.-Nr.: 304.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
12.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Live-Streaming von Ratssitzungen der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der BBK/Piraten-Fraktion
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 3.500 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr: 10.000 €
Produktsachkonto: 11.111.01.01 5281802
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, zunächst für die Dauer eines
Jahres die Ratssitzungen auf Video aufzuzeichnen und per Live-Streaming im Internet zu übertragen. Hierzu beschließt der Stadtrat die beigefügte 6. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat
der Kolpingstadt Kerpen und seine Ausschüsse.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Abt. 10.1
gez. Pepinghege
gez. Stein
gez. Nimtz
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
ca. 3.500 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 304.18
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Begründung:
Mit Schreiben vom 17.04.2018 beantragt die Fraktion Bürger Bündnis Kerpen / Piraten die Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen zu ergänzen, um zukünftig Ton- und Videoaufzeichungen von
öffentlichen Ratssitzungen zu ermöglichen sowie diese zeitgleich im Internet per Livestream zu
übertragen.
Die Aufzeichnung soll mit drei Kameras erfolgen: eine permanent auf den Ratsvorsitz gerichtet,
eine Gesamtansicht des Ratssaals aus der Perspektive der Zuschauer und eine auf das Redepult
gerichtet. Die Redepultkamera hat zur Folge, dass Redebeiträge von Stadtverordneten nicht mehr
vom jeweiligen Sitzplatz aus erfolgen können. Um gleiche und faire Bedingungen für eine Debatte
sicherzustellen, sollen Debattenbeiträge dann nur noch ausschließlich vom Redepult zulässig sein.
Jedem Ratsmitglied soll das Recht zustehen, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die
Ton- und/oder Videoaufzeichnung eines eigenen Redebeitrages beendet oder sogar im weiteren
Fortgang einer Sitzung unterlassen wird. Weiterhin soll das Recht bestehen, ohne nähere Begründung wahlweise auch lediglich der Internetübertragung einmalig oder für den Rest der Sitzung
zu widersprechen.
Die Aufzeichnungen sollen unmittelbar nach der Anfertigung des Protokolls gelöscht werden.
Die Internetübertragung soll technisch nur abspielbar und nicht speicherbar sein.
Als Begründung für den Antrag führt die Fraktion Bürger Bündnis Kerpen / Piraten eine verbesserte Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an. Um Bürgerinnen und Bürgern zu
ermöglichen, sich auch an Folgetagen oder später über die Diskussion im Stadtrat informieren zu
können, soll auch ein späterer Abruf der Internetübertragungen ermöglicht werden.
Die technische Durchführung soll erfolgen unter den Prämissen der weitestgehenden Beibehaltung der Sitzordnung des Rates sowie mit geringstmöglichen Einrichtungs- und Betriebskosten.
Dem Antrag beigefügt ist eine Abbildung der vorgeschlagenen Sitzordnung im Ratssaal mit eingezeichneten Kameraperspektiven. Der Vorschlag entspricht größtenteils der jetzigen Sitzordnung
gemäß der geforderten Prämisse, die Sitzordnung weitestgehend beizubehalten. Die wichtigste
Änderung ist die Position des Redepultes, welches in der bisherigen Präsidiumsreihe mittig angeordnet sein soll.
Für die technische Durchführung wird auf Geräte aus dem semiprofessionellen Bereich und Software aus dem Open Source Bereich verwiesen. Die Möglichkeit zur Durchführung der Aufzeichnung und Übertragung in Eigenregie soll in Betracht gezogen werden.
Weiterhin wird vorgeschlagen das Live-Streaming zunächst auf ein Jahr zu begrenzen und eine
eventuelle Fortführung von den dann gemachten Erfahrungen und den verzeichneten Zugriffszahlen abhängig zu machen.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Im Rahmen einer Abschlussarbeit wurde von einem Auszubildenden der Abteilung 11.2 EDV als
Teil der praktischen Prüfung bereits eine Lösung für das Aufzeichnen und Streamen von Gremiensitzungen entworfen. Diese Lösung verwendet im Kern die kostenfreie Open Source Software
OBS Studio (Open Broadcaster Software) mit handelsüblichen Videokameras. Zur Übertragung
und Verbreitung im Internet wird die kostenfreie und allseits bekannte Streamingplattform YouTube verwendet, auf welcher die Kolpingstadt Kerpen auch bereits einen eigenen Sendekanal eröffnet hat. (https://www.youtube.com/channel/UCgGH6tZtKGIePQongs-Dmtw)
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Um die Machbarkeit demonstrieren zu können, wurde für die Prüfungsarbeit bereits ein Kameraset
sowie die erforderliche Technik zum Abgreifen des Audiosignals angeschafft. Um die Aufzeichnung und Übertragung entsprechend des Antrags durchführen zu können, müssten noch zwei
weitere Kamerasets (ca. 860,00 Euro), ein Funkset zum Abgreifen des Beamerbildes (ca. 300,00
Euro, s. u.) sowie ein leistungsfähiges Multimedia-Laptop (ca. 2.000,00 Euro) angeschafft werden.
Zusammen mit eventuellen weiteren Kleinteilen (Kabel etc., ca. 340,00 Euro) würden einmalige
Anschaffungskosten in Höhe von ca. 3.500,00 Euro entstehen. Die erforderlichen Mittel wurden
bereits im Haushalt 2018 eingeplant.
Mit dieser Lösung könnte die Aufzeichnung und Internetübertragung von Ratssitzungen in Eigenregie mit geringstmöglichen Einrichtungs- und Betriebskosten realisiert werden.
Nicht realisiert werden kann mit dieser Lösung eine Unterscheidung zwischen Aufzeichnung und
Internetübertragung. Der Antrag sieht vor, den Stadtverordneten ein Widerspruchsrecht entweder
nur gegen die Internetübertragung oder nur gegen die Aufzeichnung zu ermöglichen.
Ebenso sieht der Antrag vor, dass bei der Aufzeichnung von Redebeiträgen verlangt werden kann,
entweder die Ton- oder die Videoaufzeichnung oder beides zu unterlassen, während die Internetübertragung nur als Ganzes auf Verlangen zu unterlassen ist. Auch diese Unterscheidung kann
mit der erarbeiteten Lösung nicht geleistet werden. Die Berücksichtigung all dieser sich daraus
ergebenden Konstellationen würde einen viel höheren Aufwand und den Neuentwurf der technischen Realisierung bedeuten.
Um weiterhin geringstmögliche Einrichtungs- und Betriebskosten sowie die Durchführung in Eigenregie mit der kostenfreien Open Source Software OBS Studio zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung daher vor, nur eine Widerspruchsmöglichkeit vorzusehen gegen Aufzeichnung und Internetübertragung sowohl des Tons als auch des Bildes. Möglich wäre es, während eines Redebeitrages vom Redepult aus, die sprechende Person nicht in Einzelaufnahme zu zeigen sondern statt
dessen die Gesamtansicht des Ratssaals.
Der Antrag sieht vor, dass die Aufzeichnung unmittelbar nach der Anfertigung des Protokolls gelöscht werden soll, während gleichzeitig der Abruf im Internet für interessierte Bürgerinnen und
Bürger auch noch an Folgetagen oder später möglich sein soll. Die Möglichkeit des späteren Abrufs wird mit einer verbesserten Information und Beteiligung der Bevölkerung begründet.
Da die Kolpingstadt aber gerade erst mit der Live-Übertragung von Ratssitzungen beginnt und
noch keinerlei Erfahrungen hiermit gesammelt hat, empfiehlt die Verwaltung, auf die Möglichkeit
zum späteren Abruf zu verzichten.
Weiterhin fordert der Antrag, dass die Internetübertragungen technisch nur abspielbar und nicht
speicherbar sein sollen. Dies kann faktisch nicht garantiert werden. Für die Internetübertragung ist
es nötig, dass der Stream auf die Geräte der Zuschauerinnen und Zuschauer übertragen wird.
Das bedeutet, dass die Videodaten im Speicher fremder Geräte vorliegen müssen, um dort Bild
und Ton wiedergeben zu können. Ob eine fremde Person in der Lage ist durch irgendwelche
technischen Vorrichtungen diese Videodaten abzuspeichern, kann weder festgestellt noch unterbunden werden. Durch die Entwicklung eines eigenen Wiedergabemoduls, welches auf dem Gerät
der Zuseherinnen und Zuseher alleinig zur Wiedergabe des gesendeten Materials in der Lage
wäre, könnte es vielleicht möglich sein, in Verbindung mit verschlüsselt übertragenen Daten, die
direkte Abspeicherung der Streamdaten zu unterbinden. Die Aufzeichnung des wiedergegebenen
Tons und Bildes könnte damit aber trotzdem nicht unterbunden werden. Denn es ist immer möglich das HDMI-Signal, welches von einem PC oder Laptop an einen Bildschirm zur Wiedergabe
gesendet wird, mithilfe eines dazwischen geschalteten Festplattenrecorders aufzunehmen. Und
bei allen technischen Raffinessen, die man sich vielleicht ausdenken könnte, um zu versuchen
das Abspeichern zu verhindern, ist es die leichteste Übung einfach eine Smartphone-Kamera auf
den Bildschirm zu richten und damit die Übertragung aufzuzeichnen. Wer mit dem Bild- und Tonmaterial einer im Internet übertragenen Ratssitzung Unwesen treiben möchte, findet immer einen
Weg.
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Daher schlägt die Verwaltung vor, auf die Forderung der Nicht-Speicherbarkeit zu verzichten. Alles
andere würde zu enormen zusätzlich Kosten führen und hätte zur Folge, dass die Übertragung
nicht mehr in Eigenregie durchgeführt werden kann. Und es hätte trotzdem nicht zur Folge, dass
nicht doch irgendwie Aufzeichnungen unkontrolliert weiterverbreitet werden. Die Verwendung der
kostenlosen und in einer breiten Öffentlichkeit anerkannten Streamingplattform YouTube führt zu
einer sehr niedrigen Schwelle und ermöglicht es den allermeisten Menschen eine Internetübertragung einer Ratssitzung zu empfangen. Zumal die Kolpingstadt gerade bemüht ist, ihre Präsenz
auf den Social Media Plattformen zu erhöhen. Die Übertragung von Ratssitzungen über den städtischen YouTube-Kanal würde dieses Vorhaben eindeutig fördern.
Die Fraktion Bürgerbündnis Kerpen / Piraten schlägt vor, künftig Debattenbeiträge ausschließlich
von einem Redepult zuzulassen. Die Einführung eines Redepultes ist die einzige Möglichkeit, mit
der datenschutzkonforme Videoaufzeichnungen im Ratssaal unter größtmöglicher Beibehaltung
der gegenwärtigen Sitzordnung gefertigt werden können, wenn alle Stadtverordneten während
einem Redebeitrag im Bild erscheinen sollen. Wollte man alle Stadtverordneten an ihrem Sitzplatz
im Plenum filmen, ließe es sich bei der gegenwärtigen Sitzordnung nicht vermeiden, dass auch
Personen aus dem Publikum aufgenommen werden. Dies darf aber aus Datenschutzgründen auf
keinen Fall geschehen. Den Datenschutz gewährleistet nur eine Übertragung mit den vorgeschlagenen Kameraperspektiven Vorsitz, Redepult und Gesamtansicht.
Allerdings sieht die dem Antrag beigefügte Abbildung das Redepult an einer neuen Position in der
Mitte der Tischreihe des Ratsvorsitzes und der Verwaltung vor. Diese Position würde den Vorsitz,
die Beigeordneten und die Verwaltungsbeschäftigten auseinander reißen und deren Kommunikation während einer Sitzung erschweren. Daher schlägt die Verwaltung vor, das Redepult seitlich
neben die Tischreihe Vorsitz/Verwaltung unterhalb der Leinwand zu positionieren.
In der Begründung des Antrags wird bereits die Audiosituation erwähnt und auf die einfache Möglichkeit hingewiesen, den Ton von der Verstärkeranlage abzugreifen. Gelegentlich werden in
Ratssitzungen auch Vorträge gehalten, die Präsentationen über den Deckenbeamer verwenden.
Hier schlägt die Verwaltung vor, zusätzlich zum Ton auch das Beamerbild abzugreifen. Dann
könnte man in der Internetübertragung auch den Vorträgen folgen. In das Beamerbild würde dann
das Bild der Redepultkamera klein eingebettet, damit auch die vortragende Person zu sehen ist.
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung daher in Abänderung des Antrags der Fraktion Bürger
Bündnis Kerpen / Piraten folgende Ergänzung der Geschäftsordnung für den Rat der Kolpingstadt
Kerpen und seine Ausschüsse vor:
§ 26a Aufzeichnung und Live-Streaming von Ratssitzungen
(1) Von jeder öffentlichen Sitzung des Rates werden Videoaufzeichnungen gefertigt, die der Information der Bürgerinnen und Bürger über die öffentlichen Sitzungen dienen. Die Videoaufzeichnung erfolgt mit drei Kameras. Die Videoaufzeichnung ist auf das Redepult, den Bereich des
Ratsvorsitzes und auf eine Gesamtansicht des Ratssaals aus der Perspektive der Zuschauer in
Richtung des Ratsvorsitzes zu beschränken. Nur zwischen diesen drei Einstellungen sowie der
Aufnahme des Beamerbildes darf die Kameraperspektive wechseln. Eine Veränderung des Aufnahmefokus ist nicht zulässig. Bei der Aufzeichnung der Gesamtansicht des Ratssaals ist sicherzustellen, dass Unterlagen der Ratsmitglieder nicht erkennbar oder lesbar sind. Ebenso dürfen
von Besucherinnen oder Besuchern und Zuschauerinnen oder Zuschauern der Ratssitzung keine
Videoaufzeichnungen erfolgen.
(2) Die Videoaufzeichnungen der öffentlichen Sitzung des Rates werden zeitgleich im Internet als
Livestream übertragen.
(3) Jedem Ratsmitglied steht das Recht zu, nachdem der oder die Ratsvorsitzende ihr bzw. ihm
das Wort erteilt hat, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Videoaufzeichnung sowie
die damit verbundene Übertragung ins Internet des eigenen Redebeitrags beendet bzw. im weiteren Fortgang der Sitzung des Rates unterlassen wird. Darüber hinaus steht der oder dem VorsitBeschlussvorlage 304.18
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zenden aufgrund ihrer bzw. seiner Ordnungsfunktion das Recht zu, Videoaufzeichnungen sowie
die damit verbundene Internetübertragung zu untersagen. Die Beendigung der Videoaufzeichnung
ist in der Niederschrift zu vermerken. Videoaufzeichnungen sind nicht Bestandteil der Niederschrift
im Sinne von § 22 GO NRW.
(4) Die Stadtverordneten erklären vor ihrer ersten eventuellen Videoaufzeichnung und der damit
verbundenen Internetübertragung schriftlich, ob sie der Aufzeichnung und Übertragung grundsätzlich zustimmen. Diese Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen
oder geändert werden. Die Erklärung ist nach jeder erfolgten Ratswahl für die bevorstehende
Amtsperiode zu wiederholen.
(5) Von der Unterlassung der Videoaufzeichnung eines Ratsmitglieds ausgenommen ist in jedem
Fall die Aufzeichnung und Übertragung als Teil der Gesamtansicht des Ratssaals. Ebenfalls von
der Unterlassung der Videoaufzeichnung eines Ratsmitglieds ausgenommen ist in jedem Fall die
Aufzeichnung und Übertragung von Zwischenrufen, die ohne vorherige Erteilung des Wortes
durch die Ratsvorsitzende bzw. den Ratsvorsitzenden erfolgen.
(6) Die Videoaufzeichnung ist nach der Erstellung der Niederschrift zu löschen.
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