Daten
Kommune
Kerpen
Größe
104 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeitung: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 357.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
08.06.2018
Bemerkungen
26.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Lieferung von Strom und Gas für alle städtischen Objekte
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Floryszak
gez. Pütgens
gez. Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Zum 31.12.2018 enden die aktuellen Strom- und Gaslieferverträge für alle städtischen Objekte. In
diesem Zusammenhang wurde geprüft, inwieweit eine Direktvergabe dieser Lieferleistungen an
die Stadtwerke Kerpen vorgenommen werden kann (sog. In-House-Geschäft). Die Rechtsprüfung
ergab, dass eine solche Vergabe an die Stadtwerke Kerpen nicht möglich ist.
Die Verwaltung wird daher – wie in den Vorjahren - die Ausschreibung in Form einer
elektronischen Vergabe durchführen, die durch ein externes Büro begleitet wird.
Im Vorfeld der letztmaligen Ausschreibung für die Jahre 2017/2018 wurde seitens des externen
Büros, welches die damalige Ausschreibung begleitete und auch die neue Ausschreibung
begleiten soll, zu der Thematik „Beschaffenheit des Stroms („Graustrom“ oder „Ökostrom“)“ u.a.
folgendes ausgeführt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (s. DRS.Nr.
332.16):
Vor dem Hintergrund dieser Ausführung beschloss der Stadtrat am 05.07.2016 die Lieferung von
Strom für die städtischen Objekte ohne Festlegung der Beschaffenheit auszuschreiben.
Die o.a Aussage hat nach aktueller Auskunft des beteiligten Büros auch weiterhin Bestand. Die
Verwaltung wird daher bei der aktuellen Stromausschreibung erneut entsprechend handeln.
Beschlussvorlage 357.18
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