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Beschlussvorlage (Lieferung von Strom und Gas für alle städtischen Objekte)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
104 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Lieferung von Strom und Gas für alle städtischen Objekte) Beschlussvorlage (Lieferung von Strom und Gas für alle städtischen Objekte)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeitung: Herr Floryszak TOP Drs.-Nr.: 357.18 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 08.06.2018 Bemerkungen 26.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Lieferung von Strom und Gas für alle städtischen Objekte X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Floryszak gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Zum 31.12.2018 enden die aktuellen Strom- und Gaslieferverträge für alle städtischen Objekte. In diesem Zusammenhang wurde geprüft, inwieweit eine Direktvergabe dieser Lieferleistungen an die Stadtwerke Kerpen vorgenommen werden kann (sog. In-House-Geschäft). Die Rechtsprüfung ergab, dass eine solche Vergabe an die Stadtwerke Kerpen nicht möglich ist. Die Verwaltung wird daher – wie in den Vorjahren - die Ausschreibung in Form einer elektronischen Vergabe durchführen, die durch ein externes Büro begleitet wird. Im Vorfeld der letztmaligen Ausschreibung für die Jahre 2017/2018 wurde seitens des externen Büros, welches die damalige Ausschreibung begleitete und auch die neue Ausschreibung begleiten soll, zu der Thematik „Beschaffenheit des Stroms („Graustrom“ oder „Ökostrom“)“ u.a. folgendes ausgeführt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (s. DRS.Nr. 332.16): Vor dem Hintergrund dieser Ausführung beschloss der Stadtrat am 05.07.2016 die Lieferung von Strom für die städtischen Objekte ohne Festlegung der Beschaffenheit auszuschreiben. Die o.a Aussage hat nach aktueller Auskunft des beteiligten Büros auch weiterhin Bestand. Die Verwaltung wird daher bei der aktuellen Stromausschreibung erneut entsprechend handeln. Beschlussvorlage 357.18 Seite 2