Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20.4 / Zentrale Vergabestelle
Bearbeitung: 20.2 Schilling
TOP
Drs.-Nr.: 371.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.06.2018
Bemerkungen
26.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Mitteilungen: Barrierefreie Schrift in Abgabebescheiden
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schilling
gez.Schilling
gez.Schaaf
gez.Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.Spürck
gez.Cornely
Begründung:
In der Sitzung des Stadtrates vom 13.03.2018 hat der Stadtverordnete Helmut Schauwinhold die
fehlende Barrierefreiheit der städtischen Abgabenbescheide bemängelt.
Die Anregung des Ratsmitgliedes wurde aufgenommen.
Das Layout der Grundbesitzabgabenbescheide wird durch das Programm infoma vorgegeben. Die
Beträge und Beschreibungen sind noch gut lesbar, die Kopfspalten und Angaben über
Veranlagungsjahre und –zeiträume sind relativ klein (Siehe Anlage 1).
Nach Rücksprache mit der KDVZ lässt sich hier leider nur wenig verbessern. Die Schriftgröße der
Spaltenköpfe sowie die Spalten Jahr und Zeitraum sind nicht veränderbar. Das Adressfeld muss
wegen besonders langer Straßennamen insofern unverändert bleiben. Bisher wurden Bescheide
schon mit der Einstellung „Schrift groß“ versendet, was aber schon jetzt dazu führt, dass z.B. bei
großen Beträgen die Centbeträge in der Fälligkeitstabelle in einer zweiten Zeile stehen; die zu
zahlenden Beträge werden damit schlechter lesbar. (Siehe Anlage 2, Seite 2)
Im Test wurde nun noch für die Hinweise zum Bescheid eine größere Schrift eingestellt (Siehe
Anlage 2, Seite 4). Diese Änderung ist nach Aussage der KDVZ nahezu kostenneutral
umzusetzen.
Im Juli 2018 findet ein Anwendertreffen von infoma statt, welches die KDVZ organisiert. Auf der
Tagesordnung findet sich auch ein Punkt „Individualisierung des Bescheidlayouts“. Die Abteilung
20.2 wird an der Veranstaltung teilnehmen und vortragen, dass die Barrierefreiheit bei der
Gestaltung des Bescheides zukünftig mehr Beachtung finden soll. Ob die Gestaltung eines
individuellen Bescheides auf KDVZ-Ebene zu weiteren Kosten führt, bleibt abzuwarten.
Beschlussvorlage 371.18
Seite 2