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Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule Hier: Erweiterung Mühlenfeldschule mit 4 Klassenräumen und Aula)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
167 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule
Hier: Erweiterung Mühlenfeldschule mit 4 Klassenräumen und Aula) Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule
Hier: Erweiterung Mühlenfeldschule mit 4 Klassenräumen und Aula) Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule
Hier: Erweiterung Mühlenfeldschule mit 4 Klassenräumen und Aula) Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Frau Leung TOP Drs.-Nr.: 388.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Schulausschuss 27.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 14.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erweiterung Mühlenfeldschule Hier: Erweiterung Mühlenfeldschule mit 4 Klassenräumen und Aula Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2.310.000,- € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2018: / 300.000,- € Produktsachkonto: 212110102 7851000 I001848 X Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr 2018: Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.010.000,- € zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 Produktsachkonto: 212110102 7851000 I001848 Deckung: Tw. nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung Modernisierung Europaschule 212170100 7851000 I001827 X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2019 2.010.000 siehe vor Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses, die Mühlenfeldschule ergänzend zu der bisherigen Beschlusslage mit DrsNr.19.17 um 2 weitere Klassenräume und eine Aula mit Nebenräumen entsprechend dem Ausführungsvorschlag der Verwaltung zu erweitern und die zur Restfinanzierung der voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 2.310.000 € erforderlichen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.010.000,- € im Jahr 2018 zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 zur Verfügung zu stellen. Die vorgesehene Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Leung gez. Leung gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. II Amt 22 gez. Canzler gez. Maus Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Verpflichtungsermächtigung für die Modernisierung der Europaschule in Höhe von 56 Mio.€ wird in diesem Umfang nicht benötigt und zur Deckung herangezogen. Beschlussvorlage 388.18 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr 2018 Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 2019 Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 2.010.000,- Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. 300.000,- gesamt: 300.000,- 2010.000,- Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand brutto: 300.000,- 2.010.000,- Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 388.18 Seite 3 Begründung: Mehrbedarf 2 zusätzliche Klassenräume Im Stadtteil Sindorf, dem größten Stadtteil mit über 18.000 Einwohnern, soll zukünftig die Mühlenfeldschule im Zusammenwirken mit der Ulrichschule und die geplante 3. Grundschule im Neubaugebiet Vogelruther Feld den erforderlichen Bedarf an Grundschulplätzen mit jeweils 3 Zügen pro Schuljahrgang decken. Für die Mühlenfeldschule wurde in einem Gutachten der Planergruppe medfacilities ein Sanierungsbedarf in Höhe von rund 1.885.000,-- € zur Herrichtung des Gebäudebestandes auf Basis der beschlossenen großen Grundschullösung nach Schulentwicklungsplan ausgewiesen, vergleiche hierzu die Drs.-Nr. 282.18. Der Bestand an Klassenräumen in der Mühlenfeldschule reicht zur Deckung des Mehrbedarfs an Differenzierungs-, Mehrzweck- und OGS-Räumen, welcher sich auf Basis der großen Grundschullösung ergibt, nicht aus. Auch der mit 2 Klassenräumen bereits beschlossene Erweiterungsbau gemäß Beschlussvorlage mit Drs.-Nr. 19.17 deckt diesen Bedarf nicht. Nach gemeinsamer intensiver Überprüfung mit der Schulleitung sind noch weitere 2 Klassenräume erforderlich, um dem tatsächlichen Raumbedarf gerecht werden zu können. Es wird an dieser Stelle auf die ausführliche Erläuterung der pädagogischen Gesichtspunkte durch die Schulleiterin Frau Ruth Retterath in ihrem Schreiben vom 18.05.2018 verwiesen, in der die Notwendigkeit der Bereitstellung von 2 zusätzlichen Klassenräumen im Detail begründet wird. Foyererweiterung Ebenso wird im diesem Schreiben auf die Notwendigkeit eines adäquaten, räumlich angemessenen Gemeinschaftsraumes im Form einer Foyervergrößerung verwiesen. Fakt ist, dass die Mühlenfeldschule keine eigene Aula aufweisen kann. Gemeinschaftliche Veranstaltungen, wie beispielsweise eine Einschulungs-, Martins-, Weihnachtsfeier etc., mit erfahrungsgemäß ca. 300 Personen, müssen derzeit in dem hierfür zu kleinem Eingangsfoyer mit rund 141 m² stattfinden, mit dem Ergebnis, dass nicht allen Besucherinnen und Besuchern Platz geboten werden kann. Nach Angaben der Schulleitung finden regelmäßig im Schuljahr mindestens 12 Veranstaltungen mit einem größeren Personenkreis in der Mühlenfeldschule statt, d.h. der Foyerraum wird intensiv genutzt. Als fester Bestandteil des Schulkonzeptes und des Leitbildes sollen derartige Veranstaltungen die Zusammengehörigkeit und den Gemeinschaftssinn der Schülerrinnen und Schüler fördern sowie auch die soziale Kompetenz stärken. Aus genannten Gründen wird die Foyererweiterung bereits seit vielen Jahren durch die Schulleitung thematisiert, doch diesem Bedarf konnte bislang aus unterschiedlichen Gründen noch nicht Rechnung getragen werden. Der beschlossene Schulentwicklungsplan in der Fassung vom 29.08.2017 ist letztlich die Grundlage des nun vorgeschlagenen Erweiterungsbaus mit Foyererweiterung. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten durch die Hochbauabteilung kann einer Foyererweiterung im Gebäudebestand fachlich nicht befürwortet werden. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind in Relation zur Vergrößerung der Foyerfläche nicht wirtschaftlich darstellbar. Ein ausgewogenes Kosten-/ Nutzenverhältnis ist nicht gegeben. Im Folgenden werden hierzu einige Punkte zur näheren Erläuterung aufgeführt: - Die Versorgungsmedien Gas- und Wasserleitung müssen aufwendig umverlegt werden. Das Vordach ist schadstoffbelastet, ein Rückbau mit fachgerechter Entsorgung ist mit erhöhten Kosten verbunden. Es sind umfangreiche und kostenträchtige Rückbau- und Abbrucharbeiten erforderlich; so sind u.a. hiervon die WC-Anlage und der Kopier- und Lagerraum betroffen. Durch bauliche Veränderungen im Foyerbereich geht der Bestandsschutz verloren. Konkret bedeutet dies die notwendige Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes mit den damit verbundenen Konsequenzen, wie z.B. die Verlegung von sämtlichen Elektroleitungen samt Verteiler von der Hausmeisterloge in den Kellerbereich etc. Beschlussvorlage 388.18 Seite 4 - - Aufgrund des Schulbetriebes kann die Foyervergrößerung nur in mehreren Etappen während der Schulferien durchgeführt werden. Dies bedeutet eine verlängerte Bauzeit. Die Foyervergrößerung stellt keine optimale Raumgeometrie nach der Fertigstellung dar, sondern aufgrund der statischen Gegebenheiten im Gebäudebestand stehen als Zwangspunkte Stützen im Raum, die u.a. auch die Sicht zur Bühne behindern. Naturgemäß sind beim Bauen im Bestand Unwägbarkeiten nicht auszuschließen. Dies bedeutet ein zusätzliches Kostenrisiko. Schlussfolgernd wurde anstelle einer Foyererweiterung im Bestand nach einer alternativen Möglichkeit zur Schaffung eines Aularaumes gesucht. Es bietet sich hier in jedem Falle an, den Erweiterungsbau im jetzigen Stadium so umzuplanen und zu erweitern, dass nicht nur die 2 zusätzlichen Klassenräume, sondern auch direkt die Aula in das Raumprogramm mit aufgenommen und umgesetzt werden. Bei näherer Betrachtung ergeben sich daraus nur Vorzüge, die wie folgt dargestellt werden: - Das Kosten-/ Nutzenverhältnis stellt sich positiv und damit wirtschaftlich dar. Schaffung eines geometrisch, flächenmäßig optimalen Veranstaltungsraumes. Einhaltung eines energieeffizienten Standards durch Integration in den Neubau. Der Bauablauf kann unabhängig vom Schulbetrieb geplant und organisiert werden, da der Erweiterungsbau als Solitärbau auf der „grünen Wiese“ autark durch Einzäunung gesichert werden kann. Dies hat auch eine planbare, kürzere Bauzeit als positive Konsequenz zur Folge. Einen erheblichen Mehrwert stellt die potentielle Funktion der Aula auch als neuer sozialer Treffpunkt in Form eines Multifunktionssaals für die Sindorfer Bevölkerung dar. Die neue Aula bietet die Möglichkeit einer Vermietung für größere Veranstaltungen, so dass über die schulischen Belange hinaus auch der Bedarf eines Gemeinschaftsraum für den Stadtteil selbst gedeckt und realisiert werden kann. Weitere Vorgehensweise Der ursprünglich geplante und beschlossene Erweiterungsbau mit insgesamt 2 Klassenräumen einschließlich Nebenräumen wird durch das aufgeführte vergrößerte Raumprogramm mit 2 zusätzlichen Klassenräumen und Aula ergänzt. Hierfür ist in Teilen die Wiederholung der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Baugenehmigungsplanung) sowie die Einreichung eines aktualisierten Bauantrages erforderlich. Nach Erteilung der notwendigen Baugenehmigung ist die Durchführung der Maßnahme in Form einer Funktionalausschreibung durch einen Generalunternehmer vorgesehen. Aufgrund der einfach gehaltenen Grundrissgestaltung und der geometrischen Kubatur durch das langgestreckte Riegelkonzept bietet sich hier die Systembauweise als rationell und zeiteffizient an. Es ist beabsichtigt, in der Ausschreibung die Konstruktionsart offen zu lassen und auch Nebenangebote zu zulassen, um so möglichst einen großen Bieterkreis ansprechen zu können. In der jüngsten Vergangenheit konnten hier positive Erfahrungen mit Generalunternehmern erzielt werden, die Bauten in Holzrahmenbauweise errichtet haben, so u.a. für die Kita Hummelburg und Kita Klein Föss. Unter Berücksichtigung der Wiederholung von den genannten Leistungsphasen, dem Baugenehmigungsverfahren, der erforderlichen Ausschreibungs- und Ausführungsphasen wird eine Fertigstellung des Erweiterungsbaus für das Schuljahr 2020/ 2021 nach den Sommerferien 2020 veranschlagt. Beschlussvorlage 388.18 Seite 5