Daten
Kommune
Kerpen
Größe
167 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 388.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Schulausschuss
27.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
14.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erweiterung Mühlenfeldschule
Hier: Erweiterung Mühlenfeldschule mit 4 Klassenräumen und Aula
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2.310.000,- € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2018: / 300.000,- €
Produktsachkonto: 212110102 7851000 I001848
X
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr 2018: Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.010.000,- € zu Lasten
des Haushaltsjahres 2019
Produktsachkonto: 212110102 7851000 I001848
Deckung: Tw. nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung Modernisierung Europaschule
212170100 7851000 I001827
X
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2019
2.010.000 siehe vor
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses, die
Mühlenfeldschule ergänzend zu der bisherigen Beschlusslage mit DrsNr.19.17 um 2 weitere
Klassenräume und eine Aula mit Nebenräumen entsprechend dem Ausführungsvorschlag der
Verwaltung zu erweitern und die zur Restfinanzierung der voraussichtlichen Gesamtkosten in
Höhe von 2.310.000 € erforderlichen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.010.000,- € im
Jahr 2018 zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 zur Verfügung zu stellen. Die vorgesehene
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Leung
gez. Leung
gez. Pütgens
gez. Comacchio
Mitzeichnung
Dez. II
Amt 22
gez. Canzler
gez. Maus
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Nimtz
Verpflichtungsermächtigung für die Modernisierung der Europaschule in Höhe von 56 Mio.€ wird in
diesem Umfang nicht benötigt und zur Deckung herangezogen.
Beschlussvorlage 388.18
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
2018
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
2019
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
2.010.000,-
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
300.000,-
gesamt: 300.000,-
2010.000,-
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand brutto:
300.000,-
2.010.000,-
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 388.18
Seite 3
Begründung:
Mehrbedarf 2 zusätzliche Klassenräume
Im Stadtteil Sindorf, dem größten Stadtteil mit über 18.000 Einwohnern, soll zukünftig die
Mühlenfeldschule im Zusammenwirken mit der Ulrichschule und die geplante 3. Grundschule im
Neubaugebiet Vogelruther Feld den erforderlichen Bedarf an Grundschulplätzen mit jeweils
3 Zügen pro Schuljahrgang decken. Für die Mühlenfeldschule wurde in einem Gutachten der
Planergruppe medfacilities ein Sanierungsbedarf in Höhe von rund 1.885.000,-- € zur Herrichtung
des Gebäudebestandes auf Basis der beschlossenen großen Grundschullösung nach
Schulentwicklungsplan ausgewiesen, vergleiche hierzu die Drs.-Nr. 282.18.
Der Bestand an Klassenräumen in der Mühlenfeldschule reicht zur Deckung des Mehrbedarfs
an Differenzierungs-, Mehrzweck- und OGS-Räumen, welcher sich auf Basis der großen
Grundschullösung ergibt, nicht aus. Auch der mit 2 Klassenräumen bereits beschlossene
Erweiterungsbau gemäß Beschlussvorlage mit Drs.-Nr. 19.17 deckt diesen Bedarf nicht. Nach
gemeinsamer intensiver Überprüfung mit der Schulleitung sind noch weitere 2 Klassenräume
erforderlich, um dem tatsächlichen Raumbedarf gerecht werden zu können. Es wird an dieser
Stelle auf die ausführliche Erläuterung der pädagogischen Gesichtspunkte durch die Schulleiterin
Frau Ruth Retterath in ihrem Schreiben vom 18.05.2018 verwiesen, in der die Notwendigkeit der
Bereitstellung von 2 zusätzlichen Klassenräumen im Detail begründet wird.
Foyererweiterung
Ebenso wird im diesem Schreiben auf die Notwendigkeit eines adäquaten, räumlich angemessenen Gemeinschaftsraumes im Form einer Foyervergrößerung verwiesen. Fakt ist, dass die
Mühlenfeldschule keine eigene Aula aufweisen kann. Gemeinschaftliche Veranstaltungen, wie
beispielsweise eine Einschulungs-, Martins-, Weihnachtsfeier etc., mit erfahrungsgemäß ca. 300
Personen, müssen derzeit in dem hierfür zu kleinem Eingangsfoyer mit rund 141 m² stattfinden,
mit dem Ergebnis, dass nicht allen Besucherinnen und Besuchern Platz geboten werden kann.
Nach Angaben der Schulleitung finden regelmäßig im Schuljahr mindestens 12 Veranstaltungen
mit einem größeren Personenkreis in der Mühlenfeldschule statt, d.h. der Foyerraum wird intensiv
genutzt. Als fester Bestandteil des Schulkonzeptes und des Leitbildes sollen derartige
Veranstaltungen die Zusammengehörigkeit und den Gemeinschaftssinn der Schülerrinnen und
Schüler fördern sowie auch die soziale Kompetenz stärken. Aus genannten Gründen wird die
Foyererweiterung bereits seit vielen Jahren durch die Schulleitung thematisiert, doch diesem
Bedarf konnte bislang aus unterschiedlichen Gründen noch nicht Rechnung getragen werden.
Der beschlossene Schulentwicklungsplan in der Fassung vom 29.08.2017 ist letztlich die Grundlage des nun vorgeschlagenen Erweiterungsbaus mit Foyererweiterung. Nach Prüfung der
örtlichen Gegebenheiten durch die Hochbauabteilung kann einer Foyererweiterung im Gebäudebestand fachlich nicht befürwortet werden. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind in Relation
zur Vergrößerung der Foyerfläche nicht wirtschaftlich darstellbar. Ein ausgewogenes Kosten-/
Nutzenverhältnis ist nicht gegeben. Im Folgenden werden hierzu einige Punkte zur näheren
Erläuterung aufgeführt:
-
Die Versorgungsmedien Gas- und Wasserleitung müssen aufwendig umverlegt werden.
Das Vordach ist schadstoffbelastet, ein Rückbau mit fachgerechter Entsorgung ist mit
erhöhten Kosten verbunden.
Es sind umfangreiche und kostenträchtige Rückbau- und Abbrucharbeiten erforderlich; so
sind u.a. hiervon die WC-Anlage und der Kopier- und Lagerraum betroffen.
Durch bauliche Veränderungen im Foyerbereich geht der Bestandsschutz verloren.
Konkret bedeutet dies die notwendige Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes mit
den damit verbundenen Konsequenzen, wie z.B. die Verlegung von sämtlichen
Elektroleitungen samt Verteiler von der Hausmeisterloge in den Kellerbereich etc.
Beschlussvorlage 388.18
Seite 4
-
-
Aufgrund des Schulbetriebes kann die Foyervergrößerung nur in mehreren Etappen
während der Schulferien durchgeführt werden. Dies bedeutet eine verlängerte Bauzeit.
Die Foyervergrößerung stellt keine optimale Raumgeometrie nach der Fertigstellung dar,
sondern aufgrund der statischen Gegebenheiten im Gebäudebestand stehen als
Zwangspunkte Stützen im Raum, die u.a. auch die Sicht zur Bühne behindern.
Naturgemäß sind beim Bauen im Bestand Unwägbarkeiten nicht auszuschließen. Dies
bedeutet ein zusätzliches Kostenrisiko.
Schlussfolgernd wurde anstelle einer Foyererweiterung im Bestand nach einer alternativen
Möglichkeit zur Schaffung eines Aularaumes gesucht. Es bietet sich hier in jedem Falle an, den
Erweiterungsbau im jetzigen Stadium so umzuplanen und zu erweitern, dass nicht nur die
2 zusätzlichen Klassenräume, sondern auch direkt die Aula in das Raumprogramm mit
aufgenommen und umgesetzt werden. Bei näherer Betrachtung ergeben sich daraus nur Vorzüge,
die wie folgt dargestellt werden:
-
Das Kosten-/ Nutzenverhältnis stellt sich positiv und damit wirtschaftlich dar.
Schaffung eines geometrisch, flächenmäßig optimalen Veranstaltungsraumes.
Einhaltung eines energieeffizienten Standards durch Integration in den Neubau.
Der Bauablauf kann unabhängig vom Schulbetrieb geplant und organisiert werden, da der
Erweiterungsbau als Solitärbau auf der „grünen Wiese“ autark durch Einzäunung gesichert
werden kann. Dies hat auch eine planbare, kürzere Bauzeit als positive Konsequenz zur
Folge.
Einen erheblichen Mehrwert stellt die potentielle Funktion der Aula auch als neuer sozialer
Treffpunkt in Form eines Multifunktionssaals für die Sindorfer Bevölkerung dar. Die neue Aula
bietet die Möglichkeit einer Vermietung für größere Veranstaltungen, so dass über die schulischen
Belange hinaus auch der Bedarf eines Gemeinschaftsraum für den Stadtteil selbst gedeckt und
realisiert werden kann.
Weitere Vorgehensweise
Der ursprünglich geplante und beschlossene Erweiterungsbau mit insgesamt 2 Klassenräumen
einschließlich Nebenräumen wird durch das aufgeführte vergrößerte Raumprogramm mit 2
zusätzlichen Klassenräumen und Aula ergänzt. Hierfür ist in Teilen die Wiederholung der
Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Baugenehmigungsplanung) sowie die Einreichung
eines aktualisierten Bauantrages erforderlich. Nach Erteilung der notwendigen Baugenehmigung
ist die Durchführung der Maßnahme in Form einer Funktionalausschreibung durch einen
Generalunternehmer vorgesehen. Aufgrund der einfach gehaltenen Grundrissgestaltung und der
geometrischen Kubatur durch das langgestreckte Riegelkonzept bietet sich hier die
Systembauweise als rationell und zeiteffizient an. Es ist beabsichtigt, in der Ausschreibung die
Konstruktionsart offen zu lassen und auch Nebenangebote zu zulassen, um so möglichst einen
großen Bieterkreis ansprechen zu können. In der jüngsten Vergangenheit konnten hier positive
Erfahrungen mit Generalunternehmern erzielt werden, die Bauten in Holzrahmenbauweise
errichtet haben, so u.a. für die Kita Hummelburg und Kita Klein Föss. Unter Berücksichtigung der
Wiederholung von den genannten Leistungsphasen, dem Baugenehmigungsverfahren, der
erforderlichen Ausschreibungs- und Ausführungsphasen wird eine Fertigstellung des
Erweiterungsbaus für das Schuljahr 2020/ 2021 nach den Sommerferien 2020 veranschlagt.
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