Daten
Kommune
Kerpen
Größe
150 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Bau- und
Fördermanagement
Bearbeitung: M. Sasgen
TOP
Drs.-Nr.: 395.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
11.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die vergaberechtliche Beratung
und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Gründung einer
Planungsgesellschaft
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 10.328,71 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2017
Produktsachkonto: 5151199 - 5431603
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, für die
vergaberechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der
Gründung einer Planungsgesellschaft Mittel in Höhe von insgesamt 10.328,71 € im Haushaltsjahr
2017 außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Nimtz
I.V.
gez. Sasgen
gez. Sasgen
gez. Schwister
MAßNAHME:
Vergaberechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im
Zusammenhang mit der Gründung einer Planungsgesellschaft
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
2017
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Gutachterkosten
10.328,71
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 395.18
Seite 2
Begründung:
Für die vergaberechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der
Gründung einer Planungsgesellschaft für den Zeitraum 01.10.2017 – 31.12.2017 wurde die
Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB beauftragt.
Die Vergütung für die von der Sozietät erbrachten Tätigkeiten wurde vereinbart auf maximal
8.319,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Hinzuzurechnen sind Reisekosten.
Die von der Sozietät vorgelegten Rechnungen beinhalten Reisekosten in Höhe von 429,10 € (inkl.
Mehrwertsteuer), so dass der Gesamtbetrag der Vergütung 10.328,27 € beträgt.
Hierfür stehen im Haushaltsplan 2017 keine Mittel zur Verfügung, so dass diese außerplanmäßig
zur Verfügung gestellt werden müssen.
Ab einer Höhe von 10.000 € gelten diese als erheblich, was einen entsprechenden Beschluss des
Rates erforderlich macht.
Beschlussvorlage 395.18
Seite 3