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Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die vergaberechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Gründung einer Planungsgesellschaft)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
150 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die vergaberechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Gründung einer Planungsgesellschaft) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die vergaberechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Gründung einer Planungsgesellschaft) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die vergaberechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Gründung einer Planungsgesellschaft)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Bau- und Fördermanagement Bearbeitung: M. Sasgen TOP Drs.-Nr.: 395.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 11.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die vergaberechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Gründung einer Planungsgesellschaft Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 10.328,71 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2017 Produktsachkonto: 5151199 - 5431603 Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, für die vergaberechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Gründung einer Planungsgesellschaft Mittel in Höhe von insgesamt 10.328,71 € im Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz I.V. gez. Sasgen gez. Sasgen gez. Schwister MAßNAHME: Vergaberechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Gründung einer Planungsgesellschaft ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 2017 Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Gutachterkosten 10.328,71 Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 395.18 Seite 2 Begründung: Für die vergaberechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Gründung einer Planungsgesellschaft für den Zeitraum 01.10.2017 – 31.12.2017 wurde die Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB beauftragt. Die Vergütung für die von der Sozietät erbrachten Tätigkeiten wurde vereinbart auf maximal 8.319,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Hinzuzurechnen sind Reisekosten. Die von der Sozietät vorgelegten Rechnungen beinhalten Reisekosten in Höhe von 429,10 € (inkl. Mehrwertsteuer), so dass der Gesamtbetrag der Vergütung 10.328,27 € beträgt. Hierfür stehen im Haushaltsplan 2017 keine Mittel zur Verfügung, so dass diese außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen. Ab einer Höhe von 10.000 € gelten diese als erheblich, was einen entsprechenden Beschluss des Rates erforderlich macht. Beschlussvorlage 395.18 Seite 3