Daten
Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
Pressestelle, Datenschutz
Bearbeitung: Christa Cornely
TOP
Drs.-Nr.: 404.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
13.06.2018
Bemerkungen
26.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Mitgliedschaft der Kolpingstadt Kerpen im vhw – Bundesverband für Wohnen und
Stadtentwicklung e.V.
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 360,00 € / Jahr
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel sollen in den folgenden Haushaltsjahren veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Beitritt der Kolpingstadt Kerpen im vhw –
Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Cornely
gez.Nimtz
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 14
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Klinkhammer
gez.-Schaaf
gez.Spürck
gez.Nimtz
Begründung:
Der vhw ist ein gemeinnütziger Verband. Er engagiert sich durch Fortbildung und Forschung in
den Handlungsfeldern Wohnen und Stadtentwicklung für die Leistungsfähigkeit der Kommunen,
eine vielfältige Bürgergesellschaft und die Stärkung der lokalen Demokratie.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde das umfangreiche Seminarangebot durch Beschäftigte
aus verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung genutzt. Auch künftig ist das Angebot für
unterschiedliche Bereiche interessant und eine Nutzung wird als sinnvoll und wahrscheinlich
angesehen. Der Vorteil einer Mitgliedschaft beim vhw besteht überwiegend in den wesentlich
ermäßigten Teilnahmegebühren bei der Anmeldung zu diesen Seminaren (bundesweit).
Teilnahmegebühren
Anzahl der Seminare
2015
€
12.085,00
25
2016
2017
11.805,00
25
11.415,00
24
2018 (Stand
19.04.2018)
7.010,00
17
Die Mindestersparnis bei einer Mitgliedschaft beträgt je Seminar 60,00 €. Bei einer
durchschnittlichen jährlichen Zahl der Seminare von 23 Stück ergibt sich somit eine jährliche
Mindestersparnis von 1.380 €.
Dem gegenüber steht die Errichtung eines Mitgliedsbeitrages, welcher laut der Beitragsordnung
des vhw bei einer Einwohnerzahl von bis zu 70.000 und somit für die Kolpingstadt Kerpen bei
jährlich 360 € liegt.
Die Mitglieder erhalten zudem automatisch kostenfrei die Fachzeitschrift „Forum Wohnen und
Stadtentwicklung“ (FWS), welche in einem Jahresabonnement ohne Mitgliedschaft 64,00 € zzgl.
Versand kostet.
Da aus den oben genannten Gründen eine Ersparnis von jährlich mindestens 1.000,00 € zu
erwarten ist, wird die Mitgliedschaft bzw. der Beitritt zum vhw durch die Verwaltung empfohlen.
Beschlussvorlage 404.18
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