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Beschlussvorlage (Mitgliedschaft der Kolpingstadt Kerpen im vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 13:16
Aktualisiert
15.06.18, 13:16
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeitung: Christa Cornely TOP Drs.-Nr.: 404.18 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 13.06.2018 Bemerkungen 26.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Mitgliedschaft der Kolpingstadt Kerpen im vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 360,00 € / Jahr Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen in den folgenden Haushaltsjahren veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Beitritt der Kolpingstadt Kerpen im vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Cornely gez.Nimtz Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 14 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Klinkhammer gez.-Schaaf gez.Spürck gez.Nimtz Begründung: Der vhw ist ein gemeinnütziger Verband. Er engagiert sich durch Fortbildung und Forschung in den Handlungsfeldern Wohnen und Stadtentwicklung für die Leistungsfähigkeit der Kommunen, eine vielfältige Bürgergesellschaft und die Stärkung der lokalen Demokratie. Bereits in den vergangenen Jahren wurde das umfangreiche Seminarangebot durch Beschäftigte aus verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung genutzt. Auch künftig ist das Angebot für unterschiedliche Bereiche interessant und eine Nutzung wird als sinnvoll und wahrscheinlich angesehen. Der Vorteil einer Mitgliedschaft beim vhw besteht überwiegend in den wesentlich ermäßigten Teilnahmegebühren bei der Anmeldung zu diesen Seminaren (bundesweit). Teilnahmegebühren Anzahl der Seminare 2015 € 12.085,00 25 2016 2017 11.805,00 25 11.415,00 24 2018 (Stand 19.04.2018) 7.010,00 17 Die Mindestersparnis bei einer Mitgliedschaft beträgt je Seminar 60,00 €. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Zahl der Seminare von 23 Stück ergibt sich somit eine jährliche Mindestersparnis von 1.380 €. Dem gegenüber steht die Errichtung eines Mitgliedsbeitrages, welcher laut der Beitragsordnung des vhw bei einer Einwohnerzahl von bis zu 70.000 und somit für die Kolpingstadt Kerpen bei jährlich 360 € liegt. Die Mitglieder erhalten zudem automatisch kostenfrei die Fachzeitschrift „Forum Wohnen und Stadtentwicklung“ (FWS), welche in einem Jahresabonnement ohne Mitgliedschaft 64,00 € zzgl. Versand kostet. Da aus den oben genannten Gründen eine Ersparnis von jährlich mindestens 1.000,00 € zu erwarten ist, wird die Mitgliedschaft bzw. der Beitritt zum vhw durch die Verwaltung empfohlen. Beschlussvorlage 404.18 Seite 2