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Beschlussvorlage (Stadtentwicklung - Kerpen als Hochschulstandort; hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:59
Aktualisiert
14.06.18, 18:59
Beschlussvorlage (Stadtentwicklung - Kerpen als Hochschulstandort;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke) Beschlussvorlage (Stadtentwicklung - Kerpen als Hochschulstandort;
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Jörg Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 333.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 14.06.2018 Bemerkungen 19.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stadtentwicklung - Kerpen als Hochschulstandort; hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung gez. Mackeprang Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Dem Planungsdezernat liegen derzeit keine Informationen zum aktuellen Sachstand der Hochschulplanungen in Erftstadt vor. Ein diesbezügliches Gespräch der Technischen Beigeordneten ist nicht zustande gekommen. Unabhängig davon, liegt der Technischen Hochschule Köln seit Anfang 2018 ein Schreiben der Kolpingstadt Kerpen (Dezernat III) inklusive einer Präsentation des Projektes BahnStadtHorrem vor, auf das die Hochschule geantwortet hat und sich grundsätzlich nicht uninteressiert zeigte. In diesem Antwortschreiben wurde unter anderem mitgeteilt, dass die Entscheidung über den potentiellen Standort nicht allein in den Händen der Hochschule, sondern weiterer Kommunalbehörden und Landesministerien liegt. Beschlussvorlage 333.18 1. Ergänzung Seite 2