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Beschlussvorlage (Benennung eines weiteren Familienzentrums)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:16
Aktualisiert
14.06.18, 18:16
Beschlussvorlage (Benennung eines weiteren Familienzentrums) Beschlussvorlage (Benennung eines weiteren Familienzentrums) Beschlussvorlage (Benennung eines weiteren Familienzentrums)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeitung: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 311.18 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 18.05.2018 Bemerkungen 28.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Benennung eines weiteren Familienzentrums X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Zuge der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren, zum Kita-Jahr 2018/2019 die städtische Kindertageseinrichtung Bottenburg im Stadtteil Horrem zu benennen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Findeisen gez. Landscheidt gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Mit der Benennung der Kita Panama zum Familienzentrum im Kita-Jahr 2016/2017 erreichte die Kolpingstadt Kerpen, mit insgesamt elf zertifizierten Familienzentren, das ursprüngliche Planungsziel des Landes NRW. Die Landesregierung hat den Förderschlüssel zur Verteilung der Familienzentren auf die örtlichen Jugendämter weiterentwickelt. Vor dem Hintergrund, allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute Bildungschancen zu ermöglichen, hat sie die Verteilung der Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren auf die Jugendämter anhand eines Index, unter Berücksichtigung sowohl der sozialen als auch der demographischen Bedarfslage, neu festgelegt. Bei der Verteilung wurden deshalb sowohl das Kriterium „Kinder unter sieben Jahren“ als auch „ SGB II Regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ für den jeweiligen Jugendamtsbezirk zu Grunde gelegt. Auf dieser Grundlage erhält der Jugendamtsbezirk Kerpen zum Kita-Jahr 2018/2019 ein weiteres Kontingent. Bestehende Familienzentren: Stadtteil Kerpen    Städtische Kita Panama Städtische Kita Sonnenschein Katholische Kita St.Vinzenz Stadtteil Sindorf:    Städtische Kita Tausendfüssler Städtische Kita Hummelburg im Verbund mit städtischer Kita Wibbelstätz Katholische Kita St. Maria Königin/Montessori Kinderhaus Stadtteil Horrem:   Städtische Kita Spielkiste Katholische Kita Christus König Stadtteil Türnich/Balkhausen/Brüggen   Katholische Kita St. Rochus im Verbund mit der Katholischen Kita St. Joseph AWO Kita Sonnenblume Stadtteile Blatzheim, Buir, Manheim  Städtische Kita Klein Föß (Buir) Unter Einbeziehung der sozialen Kriterien wie Migrationsanteil, Sprachförderung, Nullbeitrag, Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie der demografischen Lage der Einrichtung schlägt das Fachamt vor, die städtische Kita Bottenburg als weiteres Familienzentrum zu benennen. Im Stadtteil Horrem gibt es bereits zwei Familienzentren (städtische Kita Spielkiste, katholische Kita Christus König). Diese decken jedoch auf Grund ihrer Entfernung nicht den Einzugsbereich der Kita Bottenburg ab, sodass durch die Benennung dieser Einrichtung eine flächendeckende Versorgung des gesamten Stadtteils gegeben wäre. Beschlussvorlage 311.18 Seite 2 Die beiden weiteren großen Stadtteile Sindorf und Kerpen verfügen bereits über drei Familienzentren und somit auch über eine flächendeckende Versorgung im jeweiligen Stadtteil. Beschlussvorlage 311.18 Seite 3