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Beschlussvorlage (BP KE 362 Vinger Weg; hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
154 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.06.18, 18:16
Aktualisiert
14.06.18, 18:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17.2 / Bodenmanagement und Liegenschaften Bearbeitung: Detlef Habicht TOP Drs.-Nr.: 350.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 30.05.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil BP KE 362 Vinger Weg; hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _4.500_ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines Erschließungsvertrages (siehe Anlage) mit der Firma TerraD GmbH, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Jochen Füge, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan für den Bereich des Bebauungsplanes KE Nr. 362 „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. III gez. Habicht gez. Comacchio gez. Comacchio gez. Schwister Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 4.500 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4.500 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 4.500 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 350.18 Seite 2 Begründung: Die Kolpingstadt entwickelt auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem den Bebauungsplan KE Nr. 362 „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen (siehe Anlage 1 des Vertrages). Das Plangebiet liegt westlich des Stadtzentrums der Stadt Kerpen und soll nun zur Arrondierung des Siedlungsrandes einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden. Es wird im Norden vom Neubaugebiet Stiftsstraße begrenzt. Östlich des Plangebietes schließt auch Wohnbebauung an. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Im Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet. Im Süden verläuft die Bachstraße bzw. der Talweg. Die vorhandene Bebauung wird bis auf die Bebauung im südlichen Bereich abgerissen. Die Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren. Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann das bereits in der Entwicklung befindliche Neubaugebiet „Stiftsstraße“ sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden. Der Ortseingang wurde bereits durch den neuen Kreisverkehr im Zuge des Bauleitplans KE Nr. 344 „Stiftsstraße“ städtebaulich aufgewertet. Mit dem hier gegenständlichen Bauleitplanverfahren soll nunmehr südlich der Stiftsstraße eine Wohnbebauung erfolgen und somit eine klare städtebaulich geordnete Ortseingangssituation geschaffen werden. Im Bebauungsplangebiet soll neben freifinanziertem Wohnraum auch preiswerter öffentlich geförderter Wohnraum durch den Bau von Mietwohnungen in Form von Mehrfamilienhäusern entstehen. Der Erschließungsträger verpflichtet sich im Erschließungsvertrag verbindlich dazu, vorbehaltlich der Bereitstellung ausreichender Wohnungsbaufördermittel durch das Land NRW, spätestens innerhalb von vier Jahren nach Wirksamkeit des Erschließungsvertrages im Bebauungsplangebiet mindestens 30 Wohneinheiten (WE) im öffentlich geförderten Wohnungsbau (Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B) zu errichten bzw. durch einen von ihm beauftragten Dritten errichten zu lassen. Darüber hinaus unterstützt der Erschließungsträger auch aktiv die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohneigentum in Ein/Zweifamilienhäusern und wird deshalb sicherstellen, dass im gesamten Baugebiet mindestens 5 Wohneinheiten als Eigenheime zur Selbstnutzung an Käufer veräußert werden, die in die Einkommensgruppe A oder B des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) fallen und dieses finanzieren können. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner in dem städtebaulichen Vertrag u. a. dazu, den im Rahmen des Verfahrens nachweislich durch das Baugebiet verursachten zusätzlichen Bedarf für die soziale Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte, Grundschule etc.) anteilig zu tragen und hierüber mit der Kolpingstadt Kerpen eine gesonderte Folgekostenvereinbarung abzuschließen. Um nun die Erschließung des Plangebietes unter Berücksichtigung der o. g. Ziele zu ermöglichen und zu sichern, soll der in der Anlage beigefügte Entwurf des Erschließungsvertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma TerraD GmbH abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 350.18 Seite 3