Daten
Kommune
Kerpen
Größe
154 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.06.18, 18:16
Aktualisiert
14.06.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 17.2 / Bodenmanagement und
Liegenschaften
Bearbeitung: Detlef Habicht
TOP
Drs.-Nr.: 350.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
30.05.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
BP KE 362 Vinger Weg; hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _4.500_ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines Erschließungsvertrages (siehe
Anlage) mit der Firma TerraD GmbH, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Jochen Füge, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan für den Bereich des
Bebauungsplanes KE Nr. 362 „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. III
gez. Habicht
gez. Comacchio
gez. Comacchio
gez. Schwister
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
4.500 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4.500 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
4.500 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 350.18
Seite 2
Begründung:
Die Kolpingstadt entwickelt auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem den
Bebauungsplan KE Nr. 362 „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen (siehe Anlage 1 des Vertrages).
Das Plangebiet liegt westlich des Stadtzentrums der Stadt Kerpen und soll nun zur Arrondierung
des Siedlungsrandes einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden. Es wird im Norden vom
Neubaugebiet Stiftsstraße begrenzt. Östlich des Plangebietes schließt auch Wohnbebauung an.
Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Im Westen grenzen landwirtschaftliche
Flächen an das Plangebiet. Im Süden verläuft die Bachstraße bzw. der Talweg. Die vorhandene
Bebauung wird bis auf die Bebauung im südlichen Bereich abgerissen.
Die Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete
städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine
marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in
die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren.
Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die wohnbauliche
Entwicklung dieser Flächen kann das bereits in der Entwicklung befindliche Neubaugebiet
„Stiftsstraße“ sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden. Der Ortseingang
wurde bereits durch den neuen Kreisverkehr im Zuge des Bauleitplans KE Nr. 344 „Stiftsstraße“
städtebaulich aufgewertet. Mit dem hier gegenständlichen Bauleitplanverfahren soll nunmehr
südlich der Stiftsstraße eine Wohnbebauung erfolgen und somit eine klare städtebaulich
geordnete Ortseingangssituation geschaffen werden.
Im Bebauungsplangebiet soll neben freifinanziertem Wohnraum auch preiswerter öffentlich
geförderter Wohnraum durch den Bau von Mietwohnungen in Form von Mehrfamilienhäusern
entstehen. Der Erschließungsträger verpflichtet sich im Erschließungsvertrag verbindlich dazu,
vorbehaltlich der Bereitstellung ausreichender Wohnungsbaufördermittel durch das Land NRW,
spätestens innerhalb von vier Jahren nach Wirksamkeit des Erschließungsvertrages im
Bebauungsplangebiet mindestens 30 Wohneinheiten (WE) im öffentlich geförderten
Wohnungsbau (Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B) zu errichten bzw. durch einen
von ihm beauftragten Dritten errichten zu lassen. Darüber hinaus unterstützt der
Erschließungsträger auch aktiv die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohneigentum in Ein/Zweifamilienhäusern und wird deshalb sicherstellen, dass im gesamten Baugebiet mindestens 5
Wohneinheiten als Eigenheime zur Selbstnutzung an Käufer veräußert werden, die in die
Einkommensgruppe A oder B des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das
Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) fallen und dieses finanzieren können.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner in dem städtebaulichen Vertrag u. a. dazu,
den im Rahmen des Verfahrens nachweislich durch das Baugebiet verursachten zusätzlichen
Bedarf für die soziale Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte, Grundschule etc.) anteilig zu tragen
und hierüber mit der Kolpingstadt Kerpen eine gesonderte Folgekostenvereinbarung
abzuschließen.
Um nun die Erschließung des Plangebietes unter Berücksichtigung der o. g. Ziele zu ermöglichen
und zu sichern, soll der in der Anlage beigefügte Entwurf des Erschließungsvertrages zwischen
der Kolpingstadt Kerpen und der Firma TerraD GmbH abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 350.18
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