Daten
Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.06.18, 18:16
Aktualisiert
14.06.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 376.18
Datum : 05.06.2018
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000
€ (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2018
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die während der Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen.
den Bebauungsplan KE 362 „Vinger Weg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Dieken
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im:
Norden
durch die Stiftsstraße sowie daran anschließend durch das Neubaugebiet
Stiftsstraße (Bebauungsplan KE Nr. 344 „Stiftsstraße“),
Osten
bestehende Wohnbebauung,
Süden
durch einen Wirtschafts- und Naherholungsweg sowie daran anschließend durch
landwirtschaftliche Flächen sowie durch die Wegeparzelle „Im Fußtal“,
Westen
durch landwirtschaftliche Flächen und eine Streuobstwiese sowie daran
anschließend durch die Aue des Neffelbachs.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen.
Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des
Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes
herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu
integrieren.
Im Plangebiet soll ein ausgewogener Wohnungsmix aus Mehr- und Einfamilienhäusern
entstehen, um eine sinnvolle Durchmischung des neuen Quartiers zu erreichen und
unterschiedliche Klientele anzusprechen. Der überwiegende Teil soll im Sinne eines
familienfreundlichen Wohnens Einfamilienhäuser in Form von Einzel-, Doppel- und
Reihenhäusern vorsehen.
Beschlussvorlage 376.18
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MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 376.18
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Begründung:
1.
Planungsanlass
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand der Kolpingstadt Kerpen im
Übergangsbereich des Siedlungskörpers zum landwirtschaftlichen Außenbereich. Im
Norden wird das Plangebiet von der Stiftsstraße (ehem. B 264) begrenzt. Östlich des
Plangebietes schließt Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern an, nördlich der
Stiftsstraße wurde in den vergangenen Jahren ein neues Wohnbaugebiet realisiert. Das
Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt.
Nach dem Leitbild „Kerpen maßvoll entwickeln“ sollen in der Kolpingstadt Kerpen
insbesondere Neubaugebiete für Familien entwickelt werden. In der Kolpingstadt Kerpen
besteht nach wie vor eine hohe Nachfrage nach günstigem und gut gelegenem
Wohnungseigentum in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, aber auch
geförderter Wohnungsbau u.a. in Form von Mehrfamilienhäusern. Dies hat sich auch
bereits bei der Entwicklung des nördlich angrenzenden Neubaugebietes gezeigt. Die
Grundstücke des Neubaugebietes erfuhren eine hohe Nachfrage und konnten kurzfristig
einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden. Die Kolpingstadt Kerpen ist
überzeugt, dass sie insbesondere im Bereich der Einfamilienhausbebauung noch weitere
Vorsorge treffen sollte. Zur Arrondierung des Siedlungsrandes soll nun auch das
Plangebiet südlich der Stiftsstraße einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden.
2.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: Rat 08.11.2016
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 16.12.2016 – einschl. 16.01.2017
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 16.12.2016 – einschl. 16.01.2017
Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 19.06.2018 Rat 04.07.2018
3.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit
Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise
Anlage 6: Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 376.18
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