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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.06.18, 18:16
Aktualisiert
14.06.18, 18:16
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 376.18 Datum : 05.06.2018 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan KE 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2018 Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die während der Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. den Bebauungsplan KE 362 „Vinger Weg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Dieken gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im: Norden durch die Stiftsstraße sowie daran anschließend durch das Neubaugebiet Stiftsstraße (Bebauungsplan KE Nr. 344 „Stiftsstraße“), Osten bestehende Wohnbebauung, Süden durch einen Wirtschafts- und Naherholungsweg sowie daran anschließend durch landwirtschaftliche Flächen sowie durch die Wegeparzelle „Im Fußtal“, Westen durch landwirtschaftliche Flächen und eine Streuobstwiese sowie daran anschließend durch die Aue des Neffelbachs. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren. Im Plangebiet soll ein ausgewogener Wohnungsmix aus Mehr- und Einfamilienhäusern entstehen, um eine sinnvolle Durchmischung des neuen Quartiers zu erreichen und unterschiedliche Klientele anzusprechen. Der überwiegende Teil soll im Sinne eines familienfreundlichen Wohnens Einfamilienhäuser in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorsehen. Beschlussvorlage 376.18 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 376.18 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand der Kolpingstadt Kerpen im Übergangsbereich des Siedlungskörpers zum landwirtschaftlichen Außenbereich. Im Norden wird das Plangebiet von der Stiftsstraße (ehem. B 264) begrenzt. Östlich des Plangebietes schließt Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern an, nördlich der Stiftsstraße wurde in den vergangenen Jahren ein neues Wohnbaugebiet realisiert. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Nach dem Leitbild „Kerpen maßvoll entwickeln“ sollen in der Kolpingstadt Kerpen insbesondere Neubaugebiete für Familien entwickelt werden. In der Kolpingstadt Kerpen besteht nach wie vor eine hohe Nachfrage nach günstigem und gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, aber auch geförderter Wohnungsbau u.a. in Form von Mehrfamilienhäusern. Dies hat sich auch bereits bei der Entwicklung des nördlich angrenzenden Neubaugebietes gezeigt. Die Grundstücke des Neubaugebietes erfuhren eine hohe Nachfrage und konnten kurzfristig einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden. Die Kolpingstadt Kerpen ist überzeugt, dass sie insbesondere im Bereich der Einfamilienhausbebauung noch weitere Vorsorge treffen sollte. Zur Arrondierung des Siedlungsrandes soll nun auch das Plangebiet südlich der Stiftsstraße einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden. 2. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: Rat 08.11.2016 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 16.12.2016 – einschl. 16.01.2017 Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 16.12.2016 – einschl. 16.01.2017 Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 19.06.2018 Rat 04.07.2018 3. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Planverkleinerung Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise Anlage 6: Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 376.18 Seite 4