Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.07.18, 15:01
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2018 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
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Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der
Gemeinde Blankenheim
Inzwischen liegt die (als Anlage beigefügte) vom Notar
überarbeitete Vertragsversion vor. Diese ist mit der
Verwaltungsleitung der Gemeinde Blankenheim endabgestimmt.
Sie weicht vom Entwurf der Verwaltung (Anlage zu V438/2018) in
einigen juristischen Formulierungen leicht ab, nimmt aber keine
inhaltlichen Veränderungen vor.
Im Einzelnen:
überarbeitete Bezeichnung der (in Größe und Nummernangabe
unveränderten) Flurstücke
Löschung von alten Rechten auf dem Flurstück Gildehaus
(Rückübertragungsanspruch der Gemeinde Blankenheim)
Beifügung von Papierauszügen des Inventarverzeichnisses zu
den Tabellenblättern E, M, N und P (das sind die Gegenstände,
die im Eigentum des Kreises verbleiben) als Anlage zum
Notarvertrag
nur Beschreibung der ausgeschlossenen Grundstücksnutzungen
(nicht auch der zugelassenen) bei der beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit (so ist es laut Notar rechtsüblich)
Anweisung, dass der Notar schon jetzt den Eigentumswechsel
beim Grundbuchamt mit Wirkung zum 1.1.21 beantragen soll,
steht an anderer Stelle des Vertrages (jetzt S. 11).
Die Verwaltung empfiehlt trotz der nun vorliegenden
Notarversion, auch den letzten Satz des Beschlussvorschlages
aus der V438/2018 stehen zu lassen, da es nach hiesiger
Erfahrung nicht auszuschließen ist, dass der Notar im Termin
noch Verbesserungen juristischer Formulierungen vornehmen
möchte.
V 438/2018
1. Ergänzun
g