Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.07.18, 15:01
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2018 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6
Übertragung der Festsetzungsbefugnis der obersten
Dienstbehörde auf die Rheinischen Versorgungskassen
(RVK)
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
hinterfragt, ob es hinsichtlich der Übertragung ein
Mitspracherecht seitens der RVK gebe oder ob es sich um eine
einseitige Amtshandlung handele. Herr Adams (GBL I) führt aus,
dass die RVK die Übertragung der Festsetzungsbefugnis von
sich aus angeboten habe.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) erkundigt sich, ob durch
die reduzierte Überlastung Personal eingespart werden könne.
Der Vorsitzende verneint dies und erklärt, dass sich die
Überlastung minimiere.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Festsetzungsbefugnis der obersten
Dienstbehörde mit sofortiger Wirkung auf die Rheinischen
Versorgungskassen (RVK) zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 442/2018