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Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.07.18, 15:01
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7 Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass er die Intention des Gesetzgebers verstehe, dass Abstimmungen grundsätzlich öffentlich erfolgen und geheime Abstimmungen die Ausnahme sein sollten. Allerdings halte er den Prozess für undemokratisch, da kleine Fraktionen vom Antragsrecht auf geheime Abstimmung ausgeschlossen würden. Die bisherige Regelung sei der richtige Weg gewesen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mörsch (DIE LINKE) fordert, dass auch eine Fraktion die geheime Abstimmung beantragen kann. Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) führt aus, dass das Landesgesetz die Mindestregelung von einem Fünftel vorschreibe und das Kreisrecht davon nicht abweichen könne. Daher müsse die Geschäftsordnung der aktuellen Rechtslage angepasst werden. Der Vorsitzende stimmt der Aussage von Herrn Ramers zu. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte Fassung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen, 1 Gegenstimme (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) V 443/2018