Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.07.18, 15:01
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2018 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7
Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des
Kreises Euskirchen
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt,
dass er die Intention des Gesetzgebers verstehe, dass
Abstimmungen grundsätzlich öffentlich erfolgen und geheime
Abstimmungen die Ausnahme sein sollten. Allerdings halte er den
Prozess für undemokratisch, da kleine Fraktionen vom
Antragsrecht auf geheime Abstimmung ausgeschlossen würden.
Die bisherige Regelung sei der richtige Weg gewesen.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mörsch (DIE LINKE)
fordert, dass auch eine Fraktion die geheime Abstimmung
beantragen kann.
Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) führt aus, dass das
Landesgesetz die Mindestregelung von einem Fünftel
vorschreibe und das Kreisrecht davon nicht abweichen könne.
Daher müsse die Geschäftsordnung der aktuellen Rechtslage
angepasst werden.
Der Vorsitzende stimmt der Aussage von Herrn Ramers zu.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte Fassung der
Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen.
Abstimmungsergebnis:
mit Mehrheit beschlossen,
1 Gegenstimme (Bündnis 90/DIE
GRÜNEN)
V 443/2018