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Beschlusstext (Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.07.18, 15:01
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Beschlusstext (Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen) Beschlusstext (Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen Kreisausschussmitglied Grau (FDP) führt aus, dass nach der Ziffer 1 der Beschlussfassung die Ausstattung der Schulen in Absprache mit den Schulleitungen in den Jahren 2018-2022 erfolgen solle, aber die Aufteilung auf die Jahre unklar sei. Er hinterfragt, ob es auf Wunsch einer Schule auch möglich sei, die Räume in diesem Jahr mit entsprechender Technik auszustatten oder eine Streckung auf die einzelnen Jahre erfolge. Im Sinne der Bildung sei es zielführend, die Räume, die sich die Schulleitungen wünschen, zeitnah mit der Technik zu versehen. AV Poth teilt mit, dass die Umsetzung in enger Abstimmung mit den Schulleitungen erfolge. So habe das Thomas-EßerBerufskolleg im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme gewünscht, die Klassenräume direkt mit den neuen Tafeln zu versehen. Da dies auch haushaltstechnisch möglich war, habe man dem zugestimmt. Grundsätzlich sei eine Stückelung vorgesehen, man sei aber flexibel und werde dies im Haushalt entsprechend abbilden. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) regt zu Ziffer 4 der Vorlage an, möglichst auf eigenes, auch zusätzliches Personal zurückzugreifen. Man mache sich ansonsten von externen Dienstleistern abhängig und kostenmäßig erpressbar. AV Poth teilt mit, dass dies derzeit geprüft werde. Man strebe möglicherweise eine Lösung über die kdvz an, die die Leistung auch für andere Verwaltungen im Verbandsgebiet erledigen könnte. Auf Grundlage des Angebotes der kdvz werde dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen (Anlage 1). Die Ausstattung mit Präsentationstechnik erfolgt für jede Schule individuell nach Maßgabe der Anlagen 2 bis 7. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung in Abstimmung mit den Schulleitungen zu realisieren. Der Kreis Euskirchen stellt die dafür benötigten Haushaltsmittel in den Jahren 2018 bis 2022 zur Verfügung. 2. Die im Haushalt 2018 veranschlagten Mittel zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans unter den Investitionsnummern I231012601, I231022601, I221012601, I221022601, I221052601, I221062601 V 437/2018 werden entsperrt. 3. Für die Finanzierung werden, soweit dies nach den Förderrichtlinien möglich ist, die Mittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ verwendet, s. Beschluss Z 1/V 411/2018. 4. Die Verwaltung prüft, ob die Tätigkeiten der koordinierenden Stelle (Ziffer 6.7 des Plans, S. 56 ff) durch zusätzliches eigenes Personal oder wirtschaftlicher durch einen externen Dienstleister wahrgenommen werden können. 5. Die im Plan vorgesehenen Jahresgespräche mit den Schulleitungen werden unter der Moderation des Büros Dr. Garbe & Lexis durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 1.500 € jährlich werden ab 2018 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt über „Gute Schule 2020“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig