Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.07.18, 15:01
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2018 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises
Euskirchen
Kreisausschussmitglied Grau (FDP) führt aus, dass nach der
Ziffer 1 der Beschlussfassung die Ausstattung der Schulen in
Absprache mit den Schulleitungen in den Jahren 2018-2022
erfolgen solle, aber die Aufteilung auf die Jahre unklar sei. Er
hinterfragt, ob es auf Wunsch einer Schule auch möglich sei, die
Räume in diesem Jahr mit entsprechender Technik auszustatten
oder eine Streckung auf die einzelnen Jahre erfolge. Im Sinne der
Bildung sei es zielführend, die Räume, die sich die
Schulleitungen wünschen, zeitnah mit der Technik zu versehen.
AV Poth teilt mit, dass die Umsetzung in enger Abstimmung mit
den Schulleitungen erfolge. So habe das Thomas-EßerBerufskolleg im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme gewünscht,
die Klassenräume direkt mit den neuen Tafeln zu versehen. Da
dies auch haushaltstechnisch möglich war, habe man dem
zugestimmt. Grundsätzlich sei eine Stückelung vorgesehen, man
sei aber flexibel und werde dies im Haushalt entsprechend
abbilden.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) regt zu Ziffer 4 der
Vorlage an, möglichst auf eigenes, auch zusätzliches Personal
zurückzugreifen. Man mache sich ansonsten von externen
Dienstleistern abhängig und kostenmäßig erpressbar.
AV Poth teilt mit, dass dies derzeit geprüft werde. Man strebe
möglicherweise eine Lösung über die kdvz an, die die Leistung
auch für andere Verwaltungen im Verbandsgebiet erledigen
könnte. Auf Grundlage des Angebotes der kdvz werde dann ein
Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt den Medienentwicklungsplan für die
Schulen des Kreises Euskirchen (Anlage 1). Die Ausstattung mit
Präsentationstechnik erfolgt für jede Schule individuell nach
Maßgabe der Anlagen 2 bis 7.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung in
Abstimmung mit den Schulleitungen zu realisieren. Der
Kreis Euskirchen stellt die dafür benötigten
Haushaltsmittel in den Jahren 2018 bis 2022 zur
Verfügung.
2. Die im Haushalt 2018 veranschlagten Mittel zur
Umsetzung des Medienentwicklungsplans unter den
Investitionsnummern I231012601, I231022601,
I221012601, I221022601, I221052601, I221062601
V 437/2018
werden entsperrt.
3. Für die Finanzierung werden, soweit dies nach den
Förderrichtlinien möglich ist, die Mittel aus dem
Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“
verwendet, s. Beschluss Z 1/V 411/2018.
4. Die Verwaltung prüft, ob die Tätigkeiten der
koordinierenden Stelle (Ziffer 6.7 des Plans, S. 56 ff)
durch zusätzliches eigenes Personal oder wirtschaftlicher
durch einen externen Dienstleister wahrgenommen
werden können.
5. Die im Plan vorgesehenen Jahresgespräche mit den
Schulleitungen werden unter der Moderation des Büros
Dr. Garbe & Lexis durchgeführt. Die hierfür erforderlichen
Mittel in Höhe von 1.500 € jährlich werden ab 2018
zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt
über „Gute Schule 2020“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig