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Beschlusstext (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
30 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.07.18, 15:01
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Beschlusstext (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe) Beschlusstext (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach V 429/2018 dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe Fraktionsvorsitzende Stolz (CDU) führt aus, dass es im Fachausschuss Irritationen wegen eines Schreibens der Gemeinde Kall gegeben habe. Hintergrund sei, dass man sich nicht unveränderbar auf den Standort des Dienstleistungszentrums für den Südkreis in Schleiden festlegen wolle, sondern in Absprache mit den beteiligten Südkreiskommunen später auch anderweitige Lösungen und Aufgabenzuschnitte vorstellbar seien. Zum jetzigen Zeitpunkt sei der Aufgabenzuschnitt aber gut, so dass man dem auch zustimmen werde. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mörsch (DIE LINKE) erklärt, dass die Fraktion dagegen stimmen werde, weil sich für die Betroffenen die Situation verschlechtere. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erkundigt nach dem Personalbedarf, insbesondere hinsichtlich der zentralen Koordination. AV Poth führt aus, dass die 19 Stellen, die bisher bei den Kommunen beschäftigt waren, benötigt werden. Darüber hinaus werde vom Bundesrechnungshof der Aufbau eines IKS (internes Kontrollsystem) gefordert, was nur mit zusätzlichen Ressourcen möglich sei. Weiterhin sei eine Führungsverantwortung für diese relativ große Organisationseinheit erforderlich. AV Poth erklärt, dass bei Überschreitung des Stellenbedarfs von 19 Stellen eine Verwaltungsvorlage erstellt werde, die zunächst in der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling vorberaten werden solle. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: 1. Die Satzung vom 29.12.2004 zur Übertragung von Aufgaben der Sozialhilfe auf die kreisangehörigen Kommunen wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben. 2. Spätestens zum 01.01.2020 werden im Kreisgebiet drei Sozialleistungsstandorte in  Euskirchen (zuständig für Euskirchen, Weilerswist und Bad Münstereifel),  Mechernich (zuständig für Mechernich und Zülpich) und  Schleiden (zuständig für Schleiden, Kall, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim und Nettersheim) gebildet. 3. Die Verwaltung tritt mit den Kommunen in entsprechende Vorbereitungs- und Personalgespräche ein. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen, 1 Gegenstimme (DIE LINKE)