Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
30 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.07.18, 15:01
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2018 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 15
Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach
V 429/2018
dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen
Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe
Fraktionsvorsitzende Stolz (CDU) führt aus, dass es im
Fachausschuss Irritationen wegen eines Schreibens der
Gemeinde Kall gegeben habe. Hintergrund sei, dass man sich
nicht unveränderbar auf den Standort des
Dienstleistungszentrums für den Südkreis in Schleiden festlegen
wolle, sondern in Absprache mit den beteiligten
Südkreiskommunen später auch anderweitige Lösungen und
Aufgabenzuschnitte vorstellbar seien.
Zum jetzigen Zeitpunkt sei der Aufgabenzuschnitt aber gut, so
dass man dem auch zustimmen werde.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mörsch (DIE LINKE)
erklärt, dass die Fraktion dagegen stimmen werde, weil sich für
die Betroffenen die Situation verschlechtere.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
erkundigt nach dem Personalbedarf, insbesondere hinsichtlich
der zentralen Koordination.
AV Poth führt aus, dass die 19 Stellen, die bisher bei den
Kommunen beschäftigt waren, benötigt werden. Darüber hinaus
werde vom Bundesrechnungshof der Aufbau eines IKS (internes
Kontrollsystem) gefordert, was nur mit zusätzlichen Ressourcen
möglich sei.
Weiterhin sei eine Führungsverantwortung für diese relativ große
Organisationseinheit erforderlich.
AV Poth erklärt, dass bei Überschreitung des Stellenbedarfs von
19 Stellen eine Verwaltungsvorlage erstellt werde, die zunächst in
der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling vorberaten
werden solle.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
1. Die Satzung vom 29.12.2004 zur Übertragung von Aufgaben
der Sozialhilfe auf die kreisangehörigen Kommunen wird mit
Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben.
2. Spätestens zum 01.01.2020 werden im Kreisgebiet drei
Sozialleistungsstandorte in
Euskirchen (zuständig für Euskirchen, Weilerswist und
Bad Münstereifel),
Mechernich (zuständig für Mechernich und Zülpich)
und
Schleiden (zuständig für Schleiden, Kall, Hellenthal,
Dahlem, Blankenheim und Nettersheim)
gebildet.
3. Die Verwaltung tritt mit den Kommunen in entsprechende
Vorbereitungs- und Personalgespräche ein.
Abstimmungsergebnis:
mit Mehrheit beschlossen,
1 Gegenstimme (DIE LINKE)