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Beschlusstext (Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW hier: Stellungnahme des Kreises)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.07.18, 15:01
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Beschlusstext (Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme des Kreises)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 16 Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW hier: Stellungnahme des Kreises Kreisausschussmitglied Grau (FDP) bewertet die Vorlage grundsätzlich als positiv. Aus Sicht der FDP-Fraktion bestehe Änderungsbedarf auf Seite 6 „Energieversorgung“. Der Regelabstand von Windenergieanlagen zu reinen und allgemeinen Wohngebieten sei auf 1.500 Meter festgelegt worden. Allerdings seien die Dörfer meistens als Mischgebiete ausgewiesen und fielen damit nicht unter diese Abstandsregelung. Die FDP-Fraktion beantragt daher, dass der Regelabstand von 1.500 Metern auch für die Dorf- und Mischgebiete gelten sollte. Kreisausschussmitglied Weber (CDU) erklärt, dass die CDUFraktion die Stellungnahme des Kreises grundsätzlich als positiv empfinde. Auf Seite 6 der Stellungnahme sei ausgeführt, dass es Ziel der Landesregierung sein müsse, angemessene Rahmenbedingungen zu unterstützen, um Arbeitsplätze zu schaffen. Dieser Aspekt solle mehr in den Vordergrund gestellt werden. Man sehe die Problematik, dass sich die Menschen aus den Ballungsräumen Köln und Bonn bei Wohnflächenmangel hier niederlassen würden und man damit zur „Wohnvorstadt“ für Ballungsräume werde. Man benötige Arbeitsplätze vor Ort, damit das Pendeln in die Ballungsgebiete aufhöre. Herr Weber führt zusammenfassend aus, dass der CDU-Fraktion sehr daran gelegen sei, den Anspruch auf Förderung von Arbeitsplätzen in der Region stärker in den Vordergrund zu rücken. Der Vorsitzende schlägt vor, eine Verwaltungsergänzung zu erstellen, damit die Fraktionen die Änderungsanträge beraten können und die Beschlussfassung in den Kreistag zu verschieben. Die Mitglieder des Kreisausschusses sind mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden. V 432/2018